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BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14 |
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§ 765a ZPO, § 83 Nr 6 ZVG, § 100 Abs 3 ZVG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 14 GG
Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und Zuschlagsversagung bei konkreter Suizidgefahr eines Schuldners - IWW
§ 83 Nr. 6 ZVG, § ... 765a ZPO, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 14 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, § 1906 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, Art. 2 Abs. 2 GG, §§ 91 ff. ZPO, § 47 Abs. 1 Satz 1, § 54 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 26 Nr. 2 und Nr. 3 RVG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichterteilung des Zuschlags bei einer Zwangsversteigerung wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO § 765a; ZVG § 83 Nr. 6
Zuschlagsversagung und einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung ohne Auflagen bei Gefahr des "Bilanzselbstmords" des Schuldners - rabüro.de
Zwangsversteigerung: Zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und Zuschlagsversagung bei konkreter Suizidgefahr eines Schuldners
- rewis.io
Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und Zuschlagsversagung bei konkreter Suizidgefahr eines Schuldners
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Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Suizidgefahr - und der Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nichterteilung des Zuschlags bei einer Zwangsversteigerung wegen konkreter Gefahr für das Leben des Schuldners
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nichterteilung des Zuschlags bei einer Zwangsversteigerung wegen konkreter Gefahr für das Leben des Schuldners
- haufe.de (Kurzinformation)
Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr nur mit Auflagen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Suizidgefahr des Eigentümers in der Zwangsversteigerung, Aufhebung eines Zuschlags
Verfahrensgang
- AG Rüdesheim, 14.01.2014 - 6 K 3/09
- LG Wiesbaden, 05.05.2014 - 4 T 26/14
- BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 393
- NZM 2015, 264
- Rpfleger 2015, 217
- Rpfleger 2015, 572
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 13.10.2016 - V ZB 138/15
Zwangsversteigerungsverfahren: Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren …
Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7). - BGH, 16.03.2017 - V ZB 150/16
Zwangsversteigerung: Versagung des Zuschlags wegen Suizidgefährdung des …
Einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss ist nach § 100 Abs. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG stattzugeben, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrages des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte erteilt werden dürfen (st. Rspr., vgl. nur Senat…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15, MDR 2017, 238 Rn. 8;… Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 5; Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 6 mwN).Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (zum Ganzen: Senat…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15, MDR 2017, 238 Rn. 11;… Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6; Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7 mwN;… vgl. auch BVerfG, ZfIR 2014, 874 Rn. 11 f.).
Hat die Ordnungsbehörde Maßnahmen ergriffen, kann das Vollstreckungsgericht davon ausgehen, dass diese ausreichen; flankierende Maßnahmen hat es nur zu erwägen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass die von der Behörde ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, oder wenn sich konkrete neue Gesichtspunkte ergeben, die die Lage entscheidend verändern (vgl. zum Ganzen: Senat…, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 7; Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 8 mwN).
Gelangt das Beschwerdegericht bei der abschließenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der Gesamtumstände (…vgl. BVerfG, NZM 2014, 701 Rn. 19; Senat…, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 19;… Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NZM 2013, 162 Rn. 8) zu dem Ergebnis, dass eine zeitweise Unterbringung vor Erteilung des Zuschlages keine Aussicht auf Erfolg hat oder aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist bzw. von den hiermit befassten öffentlichen Stellen nicht angeordnet wird, so wird es nach den genannten Maßstäben gleichwohl die Möglichkeit einer befristeten Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nicht von vornherein mit der bisher gegebenen Begründung ausschließen können, selbst wenn die Aussichten auf eine Besserung des Gesundheitszustandes des Schuldners gering sein sollten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 13).
- BGH, 21.09.2017 - I ZB 125/16
Räumungsvollstreckung: Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes bei …
Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73 f.;… Beschluss vom 22. November 2007 - I ZB 104/06, NJW 2008, 1000 Rn. 8 f.;… Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 59/07, NJW 2008, 1742 Rn. 9;… BGH, WuM 2010, 250 Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 10;… BGH, NJW-RR 2011, 300 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - I ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7;… Beschluss vom 21. Januar 2016 - I ZB 12/15, NJW-RR 2016, 583 Rn. 17;… Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6).Der Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Gerichte ist verfassungsrechtlich allerdings nur tragfähig, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners getroffen oder eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment (die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses oder - hier - die Räumung) nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (…BGH, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11; NJW-RR 2015, 393 Rn. 8;… NJW-RR 2016, 336 Rn. 7, jeweils mwN).
Das Interesse des Gläubigers an der Fortsetzung des Verfahrens verbietet regelmäßig eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann (…vgl. BGH, WuM 2010, 250 Rn. 10 f.; NJW-RR 2015, 393 Rn. 9, jeweils mwN).
Nur in besonders gelagerten Einzelfällen kann eine unter Beachtung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommene Würdigung aller Umstände dazu führen, dass die Zwangsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (…BVerfG, NJW-RR 2014, 1290 Rn. 11; NJW-RR 2015, 393 Rn. 9;… NJW 2016, 3090 Rn. 11, jeweils mwN;… BGH, NJW 2008, 1000 Rn. 9).
Nur in absoluten Ausnahmefällen kann die befristete Einstellung des Verfahrens ohne derartige Auflagen erfolgen (BGH, NJW-RR 2015, 393 Rn. 9).
So haben Auflagen zu unterbleiben, wenn sie keine - auch keine noch so geringe - Aussicht auf Erfolg haben (BGH, NJW-RR 2015, 393 Rn. 13).
- BGH, 28.01.2016 - V ZB 115/15
Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr des Schuldners: Sachaufklärung durch …
Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss nach § 100 Abs. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG stattzugeben ist, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte erteilt werden dürfen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 6 mwN).Im Hinblick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7 mwN).
Hat die Ordnungsbehörde Maßnahmen ergriffen, kann das Vollstreckungsgericht davon ausgehen, dass diese ausreichen; flankierende Maßnahmen hat es nur zu erwägen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass die von der Behörde ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, oder wenn sich konkrete neue Gesichtspunkte ergeben, die die Lage entscheidend verändern (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 8 mwN; LG Kleve, NZM 2015, 270 ff.).
- BGH, 01.06.2017 - I ZB 89/16
Räumungsvollstreckung für ein Hausgrundstück: Einstweilige Einstellung der …
Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73 f.;… Beschluss vom 22. November 2007 - I ZB 104/06, NJW 2008, 1000 Rn. 8 f.;… Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 59/07, NJW 2008, 1742 Rn. 9;… BGH, WuM 2010, 250 Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 10;… BGH, NJW-RR 2011, 300 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12. November 2014 - I ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7;… Beschluss vom 21. Januar 2016 - I ZB 12/15, NJW-RR 2016, 583 Rn. 17;… Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6).Der Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Gerichte ist verfassungsrechtlich allerdings nur tragfähig, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners getroffen haben oder eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment (die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses oder - hier - die Räumung) nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (…BGH, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 11; NJW-RR 2015, 393 Rn. 8;… NJW-RR 2016, 336 Rn. 7, jeweils mwN).
Das Interesse des Gläubigers an der Fortsetzung des Verfahrens verbietet regelmäßig eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann (…vgl. BGH, WuM 2010, 250 Rn. 10 f.; NJW-RR 2015, 393 Rn. 9, jeweils mwN).
Nur in besonders gelagerten Einzelfällen kann eine unter Beachtung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommene Würdigung aller Umstände dazu führen, dass die Zwangsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (…BVerfG, NJW-RR 2014, 1290 Rn. 11; NJW-RR 2015, 393 Rn. 9;… NJW 2016, 3090 Rn. 11, jeweils mwN;… BGH, NJW 2008, 1000 Rn. 9).
Nur in absoluten Ausnahmefällen kann die befristete Einstellung des Verfahrens ohne derartige Auflagen erfolgen (BGH, NJW-RR 2015, 393 Rn. 9).
So haben Auflagen zu unterbleiben, wenn sie keine - auch keine noch so geringe - Aussicht auf Erfolg haben (BGH, NJW-RR 2015, 393 Rn. 13).
- BGH, 07.11.2019 - V ZB 135/18
Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf weitere einstweilige …
Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats für das Zwangsversteigerungsverfahren (Beschlüsse vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 6…, vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 5…, vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15, MDR 2017, 238 Rn. 8 …und vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 5 jeweils mwN).Es ist daher sorgfältig zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung auf andere Weise als durch Einstellung der Teilungsversteigerung wirksam begegnet werden kann (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschlüsse vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7…, vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6…, vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15, MDR 2017, 238 Rn. 11 …und vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 6 jeweils mwN;… vgl. auch BVerfG, ZfIR 2014, 874 Rn. 11 f.).
Es trifft auch zu, dass dem Gläubiger bzw. dem ein Teilungsversteigerungsverfahren betreibenden Miteigentümer eine dauerhafte Einstellung nur in extremen Ausnahmefällen zuzumuten ist (Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 9).
- LG Mühlhausen, 31.07.2017 - 1 T 42/16
Vollstreckungsschutzantrag kann jederzeit während des Verfahrens gestellt werden!
Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7).". - BGH, 25.06.2020 - V ZB 90/17
Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen konkreter …
Es hat ferner richtig gesehen, dass das Zwangsversteigerungsverfahren einstweilen einzustellen ist, wenn solche Maßnahmen nicht in Betracht kommen oder zwar in Betracht kommen, von den zuständigen Stellen aber nicht ergriffen werden (Senat, Beschlüsse vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 9 und 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 8). - LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei Vorliegen einer …
Daher verbietet deren Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann ( BGH NZM 2015, 264; BGH NJW 2014, 2288 ).Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen ( BGH NZM 2015, 264; BGH NJW 2009, 80 ).
- BGH, 19.09.2019 - V ZB 16/19
Berücksichtigung einer Suizidgefahr im Rahmen der Einstellung des …
Einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss nach § 100 Abs. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG ist stattzugeben, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners nach § 765a ZPO der Zuschlag wegen einer bereits mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte erteilt werden dürfen oder wenn die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners während des Beschwerdeverfahrens zu Tage getreten ist (st. Rspr., vgl. nur Senat…, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NZM 2017, 454 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 6 mwN; Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, WM 2006, 813, 815 f.). - LG München I, 15.06.2020 - 14 T 7328/20
Corona-Krise: Keine automatische einstweilige Einstellung der …
- LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
Suizidgefahr kein Grund zur Einstellung einer Zwangsvollstreckung!