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   BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15   

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https://dejure.org/2015,38668
BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15 (https://dejure.org/2015,38668)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2015 - V ZR 66/15 (https://dejure.org/2015,38668)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2015 - V ZR 66/15 (https://dejure.org/2015,38668)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 286 ZPO
    Rechtliches Gehör: Zurückweisung eines erheblichen Beweisangebots; fehlerhaftes Unterbleiben einer Zeugenvernehmung bezüglich der Geschäftsfähigkeit eines Erblassers zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht

  • IWW

    § 894 BGB, § 104 Nr. 2, § 105 BGB, § 531 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 11, § 17 BeurkG, § 286 ZPO, § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 531 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots; Zustimmungsbegehren zur Berichtigung des Grundbuchs

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör, Zurückweisung eines erheblichen Beweisangebots, Fehlerhaftes Unterbleiben einer Zeugenvernehmung, Vorsorgevollmacht

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör: Zurückweisung eines erheblichen Beweisangebots; fehlerhaftes Unterbleiben einer Zeugenvernehmung bezüglich der Geschäftsfähigkeit eines Erblassers zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BeurkG § 11; BeurkG § 17
    Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots; Zustimmungsbegehren zur Berichtigung des Grundbuchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsunfähigkeit - und das Zeugnis des beurkundenden Notars

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der doch nicht neue Vortrag in der Berufungsinstanz

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Anforderungen an die Beurteilung einer Geschäftsunfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 303 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.2014 - V ZR 262/13

    Beweisantragsablehnung wegen bereits erwiesenen Gegenteils

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15
    Deren Einschätzung ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht unbeachtlich (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - V ZR 262/13, FamRZ 2014, 749 Rn. 12).

    Es ist nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht zu einem anderen Ergebnis gelangt, wenn es dem Beweisangebot des Klägers - zweckmäßigerweise im Beisein des Sachverständigen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - V ZR 262/13, FamRZ 2014, 749 Rn. 12; BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - III ZR 69/96, NJW 1997, 3096, 3097) - nachgeht.

  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 19/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Wertersatzanspruch wegen Unmöglichkeit der

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15
    Diese gingen zu Lasten des Klägers, da das Gesetz die Geschäftsfähigkeit als Normalfall und die Geschäftsunfähigkeit als Ausnahmetatbestand ansieht (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 19/11, BGHZ 198, 381 Rn. 24).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15
    Neu ist ein Vorbringen hingegen nicht, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 199/03, BGHZ 159, 245, 251; Urteil vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04, BGHZ 164, 330, 333).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15
    Neu ist ein Vorbringen hingegen nicht, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 199/03, BGHZ 159, 245, 251; Urteil vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04, BGHZ 164, 330, 333).
  • BGH, 10.07.1997 - III ZR 69/96

    Bemessung des Gegenstandswerts bei wiederkehrenden Leistungen; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15
    Es ist nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht zu einem anderen Ergebnis gelangt, wenn es dem Beweisangebot des Klägers - zweckmäßigerweise im Beisein des Sachverständigen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2014 - V ZR 262/13, FamRZ 2014, 749 Rn. 12; BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - III ZR 69/96, NJW 1997, 3096, 3097) - nachgeht.
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15
    Neu ist ein Vorbringen hingegen nicht, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 199/03, BGHZ 159, 245, 251; Urteil vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04, BGHZ 164, 330, 333).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZR 182/10

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15
    So verhält es sich, wenn ein Beweisantritt wegen Ungeeignetheit des Beweismittels für die zu beweisende Tatsache zurückgewiesen wird, obwohl er Sachdienliches ergeben und die von dem Gericht bereits gewonnene Überzeugung erschüttern kann (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris Rn. 13).
  • BGH, 20.03.2014 - V ZR 169/13

    Gehörsverletzung wegen Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots

    Auszug aus BGH, 12.11.2015 - V ZR 66/15
    a) Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 169/13, juris Rn. 8).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur dann in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass das Beweismittel zu dem Beweisthema sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13, NJW-RR 2013, 9 Rn. 17 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris Rn. 13; Beschluss vom 12. November 2015 - V ZR 66/15, juris Rn. 6).
  • OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13

    Geschäftsunfähigkeit, Beweiserhebung durch Verwertung eines im

    Mit Beschluss vom 12.11.2015 (Az. V ZR 66/15, Bl. 394-397 d.A.) hat der Bundesgerichtshof den Senatsbeschluss vom 27.01.2015 insoweit und im Kostenpunkt aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OLG München, 30.04.2020 - 13 W 463/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe -

    Zwar kann bei der Beurteilung, ob sich jemand in einem bestimmten Zeitpunkt in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befunden hat, auch in gewissem Umfang die Einschätzung von Personen von Bedeutung sein, die keine medizinische Ausbildung haben oder die den Betroffenen nicht gezielt auf seinen Geisteszustand untersucht haben (BGH BeckRS 2015, 20730; kritisch: jurisPK/Lange, BGB, 8. Auflage, § 104 BGB Rn. 28).
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