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   BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19   

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https://dejure.org/2019,46258
BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19 (https://dejure.org/2019,46258)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2019 - 3 StR 436/19 (https://dejure.org/2019,46258)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19 (https://dejure.org/2019,46258)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 404 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 472a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. räuberischer Erpressung, versuchter räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen; Bestimmung des Umfangs eines Schmerzensgeldanspruchs

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines Feststellungsausspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 404 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. räuberischer Erpressung, versuchter räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen; Bestimmung des Umfangs eines Schmerzensgeldanspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines Feststellungsausspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 471/11

    Adhäsionsverfahren; Feststellungsanspruch (Haftungsquote)

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19
    Eine Zurückverweisung der Sache nur zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens scheidet aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, BGHR StPO § 405 Feststellungsmangel 1; vom 4. Dezember 2011 - 5 StR 471/11, BGHR StPO § 406 Grundurteil 6 Rn. 4).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 259/15

    Erfassen von allen Schadensfolgen durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19
    Denn nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes werden von dem Schmerzensgeldanspruch alle Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr., BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 259/15, NJW-RR 2018, 1426, 1427 mwN).
  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03

    Adhäsionsverfahren (Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Schäden;

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19
    Der Feststellungsausspruch bedarf grundsätzlich einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 4; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344), soweit sich der Anspruch nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt.
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 306/19

    Zinsanspruch des Adhäsionsklägers

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19
    Die geltend gemachten Prozesszinsen sind gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1, § 187 Abs. 1 analog BGB erst ab dem auf die - hier mit Antragstellung am 6. Februar 2019 gegebene - Rechtshängigkeit folgenden Tag zu entrichten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 3 StR 306/19, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 27.03.1987 - 2 StR 106/87

    Zulässigkeit der Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund der

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19
    Eine Zurückverweisung der Sache nur zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens scheidet aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, BGHR StPO § 405 Feststellungsmangel 1; vom 4. Dezember 2011 - 5 StR 471/11, BGHR StPO § 406 Grundurteil 6 Rn. 4).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19
    Der Feststellungsausspruch bedarf grundsätzlich einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 4; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344), soweit sich der Anspruch nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt.
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 142/22

    Quälen und rohes Misshandeln von Schutzbefohlenen (Konkurrenzen; Zusammenfassung

    Die dafür erforderlichen Voraussetzungen sind den Urteilsgründen hier ohne weiteres zu entnehmen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, BGHR StPO § 406 Feststellungsurteil 1 Rn. 4; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 522/18, juris).
  • BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20

    Keine Gesetzeskonkurrenz zwischen Herstellung und Verbreitung

    Denn ein solcher bedarf einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls, soweit sich das Feststellungsinteresse nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 07.12.2023 - 2 StR 49/23

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub; Absehen von einer Entscheidung im

    Denn ein solcher bedarf einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls, soweit sich das Feststellungsinteresse - wie hier - nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 02.08.2021 - 1 StR 135/21

    Adhäsionsverfahren (Schmerzensgeld)

    "Die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere immaterielle Schäden ist indes nicht ausreichend begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19 -, Rn. 4 m. w. N.; Beschluss vom 23. April 2019 - 2 StR 79/19 -, Rn. 6).

    Lediglich solche Folgen, die zum Beurteilungszeitpunkt noch nicht eingetreten waren und deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar war, mit denen also nicht oder nicht ernstlich gerechnet werden musste und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt bleiben müssen, werden von dem Klageantrag nicht umfasst und können deshalb die Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld und Gegenstand eines Feststellungsantrags sein (BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 259/15 -, NJW-RR 2018, 1426, 1427 m. w. N.; siehe auch Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19 -, Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19 -, Rn. 8).

  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 155/23

    Schuldspruch wegen räuberischer Erpressung; Änderung des Schuldspruchs sowie

    Die Voraussetzungen für die Feststellung der Ersatzpflicht als solche sind vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Behandlung der psychischen Folgen gegeben (vgl. grundsätzlich BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, BGHR StPO § 406 Feststellungsurteil 1 Rn. 3 ff.).
  • BGH, 26.10.2021 - 5 StR 267/21

    Rechtsfehlerhafte Einbeziehung künftiger immaterieller Schäden in den

    Denn anders als bei den künftigen materiellen Schäden, bei denen sich die erforderliche Begründung eines Feststellungsinteresses (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, BGHR StPO § 406 Feststellungsurteil 1) hier noch aus dem Zusammenhang der Entscheidungsgründe entnehmen lässt, ergibt sich ein solches bei den immateriellen Schäden nicht schon aus dem Umstand, dass eine therapeutische Aufarbeitung der Taterlebnisse bislang noch nicht stattgefunden hat.

    Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes werden von dem Schmerzensgeldanspruch alle Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, aaO mwN).

  • BGH, 30.03.2021 - 4 StR 433/20

    Adhäsionsverfahren (Bindung an die Parteianträge im strafprozessualen

    Das Urteil genügt den insoweit bestehenden Begründungsanforderungen (BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19) nicht.

    Soweit das Landgericht ausgeführt hat, dass unklar sei, ob und gegebenenfalls mit welchen Folgen sich der Adhäsionskläger künftig einer Operation unterziehen müsse, ist nicht dargetan, dass hierdurch Schäden drohen, die nicht bereits von dem Antrag und Ausspruch betreffend den Schmerzensgeldanspruch erfasst wären (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19 mwN).

  • BGH, 13.10.2021 - 4 StR 121/21

    Adhäsionsverfahren (Grundsätze der StPO; Entschädigungsanspruch: Strengbeweis;

    d) Eine Zurückverweisung der Sache nur zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens scheidet aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19 Rn. 7 und vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 471/11, BGHR StPO § 406 Grundurteil 6 Rn. 4).
  • BGH, 22.02.2022 - 6 StR 643/21

    Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs; Schmerzensgeld: Einheitlichkeit des

    bb) Der Feststellungsausspruch bedarf zudem grundsätzlich einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung des hinreichenden Feststellungsinteresses (§ 256 Abs. 1 ZPO) mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19 mwN), soweit sich der Anspruch nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt.
  • BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23

    Schuldspruch wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher

    Dies setzt die Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts voraus, wobei eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit nicht genügt; erforderlich ist vielmehr, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei verständiger Würdigung mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431, 1432; Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, BGHR StPO § 406 Feststellungsurteil 1).
  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23

    Revision (Versäumung der Revisionsbegründungsfrist: Aufhebung des

  • BGH, 02.03.2022 - 4 StR 493/21

    Adhäsionsausspruch (Begründungsanforderungen: immaterielle Schäden,

  • BGH, 19.10.2021 - 6 StR 477/21

    Allgemein gehaltene Erklärung des Angeklagten (keine Angabe zur Sache, die

  • BGH, 26.01.2021 - 6 StR 325/20

    Adhäsionsverfahren (Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes)

  • BGH, 30.11.2021 - 1 StR 426/21

    Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern

  • BGH, 20.10.2021 - 6 StR 381/21

    Aufhebung des Feststellungsausspruchs betreffend die Ersatzpflicht des

  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 246/20

    Erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes; Klarstellung

  • BGH, 20.10.2020 - 6 StR 318/20

    Entfallen der Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz der künftigen

  • BGH, 29.03.2022 - 4 StR 397/21

    Gerichtliches Unterlassung der Begründung für das Vorliegen eines gegebenen

  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 119/20

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung

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