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BGH, 12.11.2019 - 5 StR 542/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 275 Abs. 1 StPO; § 338 Nr. 7 StPO
Absoluter Revisionsgrund bei Überschreitung der Frist zur Absetzung des Urteils - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rewis.io
Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: Irrtümliche Überschreitung der Frist zur Absetzung der Urteilsgründe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.06.2019 - 602 Ks 13/18
- BGH, 12.11.2019 - 5 StR 542/19
- LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19
Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss …
Auf dessen Revision hin hat der Bundesgerichtshof das Urteil der Großen Strafkammer 2 mit Beschluss vom 12.11.2019 (Az. 5 StR 542/19) - aufgrund der Nichteinhaltung der Urteilsabsetzungsfrist nach § 275 Abs. 1 S. 2 StPO - mit den Feststellungen aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht tätige Strafkammer zurückverwiesen.