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   BGH, 12.11.2019 - EnVR 66/18   

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https://dejure.org/2019,49105
BGH, 12.11.2019 - EnVR 66/18 (https://dejure.org/2019,49105)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2019 - EnVR 66/18 (https://dejure.org/2019,49105)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2019 - EnVR 66/18 (https://dejure.org/2019,49105)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 3 Nr. 24a EnWG, § ... 20 Abs. 1d EnWG, § 31 EnWG, § 3 Nr. 24a Buchst. a EnWG, § 79 Abs. 1 EnWG, § 79 Abs. 2 EnWG, Abschnitte 2, 3 des EnWG, § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG, § 20 Abs. 1d Satz 1 EnWG, § 3 Nr. 24a Buchst. d EnWG, § 3 Nr. 24a Buchst. b und c EnWG, § 90 Satz 2 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine Entscheidung der nach Bundesrecht zuständigen Bundesnetzagentur; Beteiligung einer Landesregulierungsbehörde nach § 79 Abs. 2 EnWG

  • rewis.io

    Anschluss mehrerer Reihenhäuser an öffentliches Netz der allgemeinen Energieversorgung als Kundenanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 79 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    EnWG § 79 Abs. 2
    Beschwerde gegen eine Entscheidung der nach Bundesrecht zuständigen Bundesnetzagentur; Beteiligung einer Landesregulierungsbehörde nach § 79 Abs. 2 EnWG

  • datenbank.nwb.de

    Netze BW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Begriff "Kundenanlage" im Stromnetz

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kundenanlage im Sinne des EnWG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 537
  • WM 2020, 901
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07

    Beteiligung der Bundesnetzagentur

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 66/18
    Regulierungsbehörde im Sinne des § 79 Abs. 2 EnWG ist nur die Bundesnetzagentur (BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - KVR 23/07, BGHZ 174, 324 Rn. 11).

    Es fehlt bereits an der Vergleichbarkeit der Interessenlage; die Beteiligung der Bundesnetzagentur soll die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung im Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes sichern, indem der Bundesnetzagentur ermöglicht wird, abweichende Entscheidungen der Landesregulierungsbehörden überprüfen zu lassen (vgl. BGHZ 174, 324 Rn. 13).

  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 68/10

    Energiewirtschaft: Einstufung des Stromleitungssystems eines Campingplatzes als

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 66/18
    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein zentrales Kriterium einer nicht regulierungsbedürftigen Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a Buchst. d EnWG darin liegt, dass die Anlage jedermann zur Belieferung der Letztverbraucher mit Strom diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - EnVR 68/10, GuT 2012, 144 Rn. 12; Beschluss vom 12. November 2013 - EnVZ 11/13, juris Rn. 2).
  • BGH, 12.11.2019 - EnVR 65/18

    Gewoba - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - EnVR 66/18
    Wie der Senat mit Beschluss vom 12. November 2018 (EnVR 65/18, zVb) entschieden und näher begründet hat, liegt ein räumlich zusammengehörendes Gebiet auch dann vor, wenn sich die Kundenanlage über mehrere Grundstücke erstreckt und diese Grundstücke so gut wie ausschließlich über die Kundenanlage versorgt werden, sofern die Grundstücke aneinander angrenzen und nicht verstreut liegen und auf diese Weise ein geschlossenes, von den äußeren Grundstücksgrenzen begrenztes Gebiet darstellen.
  • BGH, 13.12.2022 - EnVR 83/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Die Anlagen 1 und 2 befinden sich jeweils auf einem räumlich zusammengehörigen Gebiet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - EnVR 66/18, WM 2020, 901 Rn. 22 - Netze BW) und sind mit einem Energieversorgungsnetz und einer Erzeugungsanlage verbunden.

    Das gilt auch für eine im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft stehende Energie-anlage zur Abgabe von Energie, durch die 20 Einfamilienhäuser auf einem Grundstück im Rechtssinne versorgt werden (vgl. BGH, WM 2020, 901 Rn. 22 - Netze BW).

  • OLG Dresden, 16.09.2020 - Kart 9/19
    Soweit die Beschwerdeführerin in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 09.09.2020 behauptet, der Senat weiche mit seiner Einordnung der unzureichenden Darlegung der Unentgeltlichkeit von dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.11.2019 (EnVR 66/18, dort Rn. 19) ab, weil dem Bundesgerichtshof dort eine entsprechende Art der Darlegung der Beschwerdeführerin ausgereicht habe, ist dies so nicht zutreffend dargestellt.
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