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   BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58   

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BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58 (https://dejure.org/1958,509)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1958 - 2 StR 221/58 (https://dejure.org/1958,509)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1958 - 2 StR 221/58 (https://dejure.org/1958,509)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 347
  • NJW 1959, 993
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 10.01.1939 - 4 D 712/38

    1. Zum Begriffe des "Lebensmittels" i. S. des § 1 LMG. v. 17. Januar 1936. 2. Das

    Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58
    In einem solchen Falle geht die Herstellungshandlung als Vortat in der Vertriebshandlung auf (RGSt 73, 83 und das genannte Urteil des erkennenden Senats).

    Tateinheit zwischen dem Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz und dem Betrug ist rechtlich möglich (RGSt 73, 83, 85).

  • BGH, 06.03.1957 - 2 StR 577/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58
    Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 6. März 1957 - 2 StR 577/56 - vertreten; an ihr ist festzuhalten.
  • BGH, 08.07.1955 - 1 StR 245/55
    Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58
    Ist dies zu bejahen, haben die Abnehmer einen Schaden erlitten (BGHSt 3, 99, 102; 8, 46).
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58
    Ist dies zu bejahen, haben die Abnehmer einen Schaden erlitten (BGHSt 3, 99, 102; 8, 46).
  • RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38

    1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise

    Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58
    Tat bedeutet hier nach der ständigen Rechtsprechung das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit den durch den Eröffnungsbeschluß bezeichneten geschichtlichen Vorkommnissen nach der Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 70, 396; 72, 339).
  • RG, 17.12.1936 - 3 D 790/36

    Die öffentliche Klage ist i. S. des § 472 RAbgO. "wegen einer

    Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58
    Tat bedeutet hier nach der ständigen Rechtsprechung das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit den durch den Eröffnungsbeschluß bezeichneten geschichtlichen Vorkommnissen nach der Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 70, 396; 72, 339).
  • RG, 15.01.1926 - I 618/25

    Liegt Verfälschung eines Nahrungsmittels im Sinne des § 10 NMG. vor, wenn

    Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58
    Sie hat jedoch übersehen daß in dem Zusetzen von Wasser ein Verfälschen liegt; denn durch den Wasserzusatz ist die ausländische Butter in ihrer normalen Zusammensetzung verändert und verschlechtert worden und hat so einen ihrem wahren Gehalt nicht entsprechenden Schein erhalten (RGSt 49, 350; 60, 49; JW 1938, 1323).
  • RG, 12.06.1914 - V 22/14

    1. Über die Pflicht des Richters, die Anklage so zu erschöpfen, wie sich die Tat

    Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58
    Sie hat jedoch übersehen daß in dem Zusetzen von Wasser ein Verfälschen liegt; denn durch den Wasserzusatz ist die ausländische Butter in ihrer normalen Zusammensetzung verändert und verschlechtert worden und hat so einen ihrem wahren Gehalt nicht entsprechenden Schein erhalten (RGSt 49, 350; 60, 49; JW 1938, 1323).
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in vergleichbaren Fällen den äußeren Tatbestand des Betruges mehrfach als erfüllt oder nicht ausgeschlossen erachtet (BGHSt 8, 46; 12, 347; BGH GA 1966, 311; BGH NDR 1969, 497; BGH NJW 1980, 1760; zum Verkauf von Wein besonders BGH LRE 2, 322; 5, 247; 8, 273; 21, 5; BGHR StGB § 263 I Vermögensschaden 15; ferner OLG Koblenz LRE 8, 47; 219).
  • LG Essen, 26.03.2007 - 56 KLs 7/06

    Verurteilung wegen vorsätzlichem gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von

    Dadurch sollte nach der nach der Vorstellung des Angeklagten den Abnehmern ein Schaden entstehen, da sie nicht den zugesagten und gerechtfertigten Gegenwert für ihre Zahlung, nämlich reguläre Schweinetrimmings erhielten, sondern statt dessen Stichfleisch und damit Schlachtabfall (vgl. zum Schaden BGHSt 12, 347, 350).

    Aufgrund der abgelaufenen Mindesthaltbarkeit erhielten sie nicht den zugesagten und gerechtfertigten Gegenwert für ihre Zahlung, nämlich reguläre Spanferkel, sondern statt dessen minderwertige Spanferkel mit abgelaufener Mindesthaltbarkeit (vgl. BGHSt 12, 347, 350).

  • BGH, 19.02.1969 - 1 StR 617/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs und vorsätzlichen

    Mit Recht erblickt aber das Landgericht einen Vermögensschaden der Abnehmer darin, daß sie für einen Preis, der nur geringfügig unter dem Marktpreis für Deutsche Landbutter lag, ein infolge einer gesetzwidrigen Herstellungsweise geringwertiges Erzeugnis erhielten, das gegenüber einer gesetzmäßig hergestellten Butter auch einen erheblich niedrigeren Marktwert hatte (BGHSt 8, 46, 49 [BGH 08.07.1955 - 1 StR 245/55]; 12, 347, 352) [BGH 12.12.1958 - 2 StR 221/58].

    Die Annahme von Tateinheit zwischen dem Betrug und dem Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz ist zutreffend (BGHSt 12, 347, 350, 351) [BGH 12.12.1958 - 2 StR 221/58].

  • BGH, 20.03.1980 - 2 StR 14/80

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit strafbarer Werbung

    Wer für ein Badesalz einen hohen Preis nur deshalb bezahlt, weil ihm vorgetäuscht wird, das Salz werde aus der in einem bekannten Badeort zur Badetherapie verwendeten Natursole gewonnen, erleidet einen Vermögensschaden auch dann, wenn ein Salz aus dieser Sole in Wirklichkeit gar nicht in den Handel kommt (Fortführung von BGHSt 8, 46; 12, 347).

    Für diese Auffassung beruft sich die Strafkammer auf die Entscheidungen BGHSt 8, 46 (höherer Wert eines gleichwertigen Hopfens aus einem bestimmten Anbaugebiet) und BGHSt 12, 347 (höherer Wert deutscher Markenbutter gegenüber qualitätsgleicher Auslandsbutter).

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Ebenso wäre es zu beurteilen, wenn der jeweils der Verurteilung wegen Betrugs im Einzelfall zu Grunde gelegte Sachverhalt mit dem im Eröffnungsbeschluß behandelten nach der Auffassung des Lebens unteilbar zusammengehörte und damit jedenfalls als eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne anzusprechen wäre (BGHSt 10, 396; 11, 130, 132 [BGH 10.01.1958 - 5 StR 487/57]; 12, 347, 351 [BGH 12.12.1958 - 2 StR 221/58]; 13, 21, 25) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59].
  • BGH, 23.11.1965 - 1 StR 335/65

    Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz (LebMG) - Vorliegen von strafbarer Werbung

    Auch ein Schadensausgleich durch Weiterverkauf berührt den einmal begangenen Betrug nicht (BGHSt 8, 46, 49 [BGH 08.07.1955 - 1 StR 245/55]; 12, 347, 353) [BGH 12.12.1958 - 2 StR 221/58].

    Da die mögliche Verurteilung wegen Betruges mit den Vergehen gegen § 4 Nr. 2, § 11 Abs. 1 LebMG, § 4 UWG in Tateinheit stände (BGHSt 12, 347, 350, 351), [BGH 12.12.1958 - 2 StR 221/58]muß der gesamte Schuldspruch aufgehoben werden.

  • BGH, 04.05.1960 - 2 StR 367/59

    Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht im Sinne von § 19 Abs. 3 Weingesetz

    Wie der Senat in BGHSt 12, 347, 352 [BGH 12.12.1958 - 2 StR 221/58] zum Verkauf unverfälschter Auslandsbutter als Deutsche Markenbutter ausgeführt hat, ist für die Frage, ob die Abnehmer einer unter unzutreffender Bezeichnung angebotenen Ware einen Schaden erleiden, nicht die Güte der Ware als solche, sondern deren Marktwert entscheidend.
  • BGH, 19.09.1967 - 1 StR 164/67

    Verfälschung von Rotwein durch Zusatz von Schillerweinen - Geringfügigkeit

    Nach den Feststellungen hat die Firma Maier den Wein ohne Verlust verwertet (UA S. 36); über die Gefahr einer Beanstandung durch Zweiterwerber (BGH LRE 2, 322, 325) teilt das Urteil nichts mit, ebensowenig über einen niedrigeren Marktwert (BGHSt 12, 347, 350, 353) [BGH 12.12.1958 - 2 StR 221/58].
  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 142/78

    Strafbarkeit wegen Hinzufügung verbotswidriger Stoffe in Wein - Verbotswidrige

    In dem späteren Inverkehrbringen ging hier außerdem das Herstellen der verbotswidrigen Erzeugnisse auf (vgl. RGSt 71, 17; 73, 83; BGH NJW 1959, 993, 994).
  • BGH, 28.02.1961 - 5 StR 467/60

    Ausführungen zum subjektiven Tatbestand des Betruges unter dem Gesichtpunkt des

    Er beruht auch "auf der in der Bezeichnung liegenden Gewähr" für die Einhaltung der Vorschriften bei ihrer Herstellung, die einwandfreie Eigenschaften sichern sollen (BGHSt 12, 347, 353) [BGH 12.12.1958 - 2 StR 221/58].
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