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BGH, 12.12.1958 - 5 StR 534/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 31.08.1951 - 4 StR 427/51
Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 5 StR 534/58
Wäre B. daneben als Sachverständiger vernommen und wäre von seiner Beeidigung als Sachverständigem gemäß § 79 StPO abgesehen worden, so hätte dies das Gericht oder, vorbehaltlich der Anordnung des Gerichts, der Vorsitzende ausdrücklich anordnen müssen (BGH NJW 1952, 233.30). - RG, 24.06.1910 - V 437/10
1. Welche Wahrnehmungen eines Sachverständigen werden durch den …
Auszug aus BGH, 12.12.1958 - 5 StR 534/58
Demnach ist davon auszugehen, daß er als sachverständiger Zeuge im Sinne des § 85 StPO vernommen worden ist und die in der Sitzungsniederschrift erwähnten gutachtlichen Äußerungen nur mit seiner Zeugenaussage sachlich eng zusammenhängende Nebenbekundungen waren (vgl. dazu RGSt 44, 11).