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   BGH, 12.12.1972 - 1 StR 412/72   

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https://dejure.org/1972,1203
BGH, 12.12.1972 - 1 StR 412/72 (https://dejure.org/1972,1203)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1972 - 1 StR 412/72 (https://dejure.org/1972,1203)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1972 - 1 StR 412/72 (https://dejure.org/1972,1203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht - Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs - Abwicklung eines Geschäftsbetriebes ohne Beachtung kaufmännischer Grundsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 81
  • NJW 1973, 524
  • MDR 1973, 333
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 20.06.1972 - RReg. 6 St 76/72
    Auszug aus BGH, 12.12.1972 - 1 StR 412/72
    Wird eine Gesamtstrafe gebildet, so verlieren die Einzelstrafen ihre selbständige rechtliche Bedeutung (vgl. BayObLG NJW 1972, 2010, 2011 Nr. 25).

    Hält sich die Verurteilung zu b) nach alledem nicht im Rahmen des § 60 Abs. 2 Nr. 2 BZRG, dann ist hier nach Sachlage zugleich ein Fall der Anwendung von § 60 Abs. 3 Nr. 1 BZRG gegeben, weil der Angeklagte damals eben auch - innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Inkrafttreten des Gesetzes - "zu Freiheitsstrafe von mehr als neun Monaten verurteilt worden ist." Es ist kein Grund ersichtlich, die Anwendungsbereiche der beiden Vorschriften im Hinblick auf die Berücksichtigung von Gesamtstrafen und mehreren Strafaussprüchen bei einheitlicher Verurteilung verschieden abzugrenzen (vgl. BayObLG NJW 1972, 2010 Nr. 25).

  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 12.12.1972 - 1 StR 412/72
    Dem entspricht auch die Bedeutung, die das materielle Strafrecht der Gesamtstrafe beilegt: sie ist ebensowenig reine Rechnungsgröße, wie die ihr zugrunde gelegten Einzelstrafen (vgl. BGHSt 12, 1, 6, 7 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13), sondern sie ist die erkannte Strafe im Sinne des § 13 StGB, die insoweit gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 StGB auch einem selbständigen Begründungszwang unterliegt (BGHZ 24, 268, 269) [BGH 17.05.1957 - VI ZR 63/56].
  • BGH, 30.11.1965 - 1 StR 444/65
    Auszug aus BGH, 12.12.1972 - 1 StR 412/72
    Dem entspricht auch die Bedeutung, die das materielle Strafrecht der Gesamtstrafe beilegt: sie ist ebensowenig reine Rechnungsgröße, wie die ihr zugrunde gelegten Einzelstrafen (vgl. BGHSt 12, 1, 6, 7 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13), sondern sie ist die erkannte Strafe im Sinne des § 13 StGB, die insoweit gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 StGB auch einem selbständigen Begründungszwang unterliegt (BGHZ 24, 268, 269) [BGH 17.05.1957 - VI ZR 63/56].
  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug

    Auszug aus BGH, 12.12.1972 - 1 StR 412/72
    In diesen Fällen kann auch gegen die Annahme der Täterschaft des Angeklagten rechtlich nichts eingewendet werden (vgl. RGSt 69, 278, 302; BGH, Urteil vom 14. März 1969 - 1 StR 353/68).
  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1972 - 1 StR 412/72
    Dem entspricht auch die Bedeutung, die das materielle Strafrecht der Gesamtstrafe beilegt: sie ist ebensowenig reine Rechnungsgröße, wie die ihr zugrunde gelegten Einzelstrafen (vgl. BGHSt 12, 1, 6, 7 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH NJW 1966, 509 Nr. 13), sondern sie ist die erkannte Strafe im Sinne des § 13 StGB, die insoweit gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 StGB auch einem selbständigen Begründungszwang unterliegt (BGHZ 24, 268, 269) [BGH 17.05.1957 - VI ZR 63/56].
  • BayObLG, 03.05.1972 - RReg. 3 St 56/72
    Auszug aus BGH, 12.12.1972 - 1 StR 412/72
    Daß die genannten Verurteilungen insgesamt auf mehr als neun Monate Freiheitsstrafe lauten, stellt die Anwendung des hier allein in Betracht zu ziehenden § 60 Abs. 2 Nr. 2 BZRG allerdings nicht in Frage, weil § 60 Abs. 2 und die Ausnahmeregel des § 60 Abs. 3 Nr. 1 BZRG, wie Wortlaut und Sinn dieser Bestimmungen klar ergeben, die Nichtübernahme bestimmter Eintragungen in das Zentralregister jeweils vom Umfang einzelner Verurteilungen abhängig machen (vgl. Bericht des Sonderausschusses für Strafrechtsreform über den Entwurf des BZRG, Begründung zu § 60, BT-Drucksache VI/1550; BayObLG, Beschluß vom 3. Mai 1972 - 3 St 56/72; OLG Stuttgart NJW 1972, 2011 [OLG Stuttgart 06.07.1972 - 1 Ss 386/72]).
  • OLG Stuttgart, 06.07.1972 - 1 Ss 386/72
    Auszug aus BGH, 12.12.1972 - 1 StR 412/72
    Daß die genannten Verurteilungen insgesamt auf mehr als neun Monate Freiheitsstrafe lauten, stellt die Anwendung des hier allein in Betracht zu ziehenden § 60 Abs. 2 Nr. 2 BZRG allerdings nicht in Frage, weil § 60 Abs. 2 und die Ausnahmeregel des § 60 Abs. 3 Nr. 1 BZRG, wie Wortlaut und Sinn dieser Bestimmungen klar ergeben, die Nichtübernahme bestimmter Eintragungen in das Zentralregister jeweils vom Umfang einzelner Verurteilungen abhängig machen (vgl. Bericht des Sonderausschusses für Strafrechtsreform über den Entwurf des BZRG, Begründung zu § 60, BT-Drucksache VI/1550; BayObLG, Beschluß vom 3. Mai 1972 - 3 St 56/72; OLG Stuttgart NJW 1972, 2011 [OLG Stuttgart 06.07.1972 - 1 Ss 386/72]).
  • BGH, 22.05.1986 - 4 StR 64/86

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die allgemeine Sachrüge -

    Die Berücksichtigung aller im Urteil aufgeführten Vorstrafen ist ebenfalls rechtsfehlerfrei ( § 65 Abs. 3 Nr. 1 BZRG; vgl. BGHSt 25, 81, 85) [BGH 12.12.1972 - 1 StR 412/72].
  • BGH, 26.11.1976 - 2 StR 684/76

    Zueignungsabsicht als Tatbestandsvoraussetzung des Diebstahls

    Der gesamte Strafausspruch gegen den Beschwerdeführer kann schon deswegen nicht bestehenbleiben, weil die Strafkammer u.a. eine Vorstrafe von vier Monaten aus einem Urteil vom 30. September 1966 strafschärfend verwertet hat, diese aber nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 60 Abs. 3, § 49 BZRG nicht mehr zu seinem Nachteil verwertet werden durfte (vgl. BGHSt 25, 81, 83; 25, 97).
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