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   BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79 (S)   

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https://dejure.org/1979,1473
BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79 (S) (https://dejure.org/1979,1473)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1979 - 3 StR 334/79 (S) (https://dejure.org/1979,1473)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 334/79 (S) (https://dejure.org/1979,1473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verunglimpfung des Staates - Üble Nachrede gegen eine Person des politischen Lebens - Sachbeschädigung - Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen - Öffentliches Verbreiten von verunglimpfenden Plakaten - Überkleben von Wahlplakaten politischer Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 159
  • NJW 1980, 602
  • MDR 1980, 327
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79
    Ebenso wie § 89 StGB, zu dem die im angefochtenen Urteil erwähnte Senatsentscheidung vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 452/76 (bei Holtz MDR 1977, 281) ergangen ist, verlangt auch § 90 b Abs. 1 StGB zur Tatbestandserfüllung lediglich, daß der Täter sich durch die vorsätzlich begangene Tathandlung absichtlich für bestimmte Bestrebungen, in beiden Fällen u.a. solche gegen Verfassungsgrundsätze, einsetzt.
  • BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79

    Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79
    Sie ist inzwischen auch vom Bundesgerichtshof anerkannt (BGHSt 29, 50).
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 452/76

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr -

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79
    Ebenso wie § 89 StGB, zu dem die im angefochtenen Urteil erwähnte Senatsentscheidung vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 452/76 (bei Holtz MDR 1977, 281) ergangen ist, verlangt auch § 90 b Abs. 1 StGB zur Tatbestandserfüllung lediglich, daß der Täter sich durch die vorsätzlich begangene Tathandlung absichtlich für bestimmte Bestrebungen, in beiden Fällen u.a. solche gegen Verfassungsgrundsätze, einsetzt.
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung BGHSt bestimmten Beschluß vom 13. November 1979 - 5 StR 166/79 - ausgesprochen, daß die bloße Veränderung der äußeren Erscheinungsform einer Sache in aller Regel keine Sachbeschädigung sei, und zwar auch dann nicht, wenn diese Veränderung auffällig (belangreich) ist.
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Es genügt, daß durch körperliche Einwirkung auf die Sache die bestimmungsgemäße (technische) Brauchbarkeit nachhaltig gemindert wird (BGHSt 29, 129, 131 f.; BGH NJW 1980, 602, 603 (insoweit in BGHSt 29, 159 nicht abgedruckt); BGH NStZ 1982, 508, 509; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 303 Rdn. 8 b und 10; Tröndle StGB 48. Aufl. § 303 Rdn. 5; a.A. Kargl JZ 1997, 283, 289).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 392/15

    Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (Unterstützung

    Vielmehr genügt es, dass die Tat ein Mittel ist, mit der er eigene oder fremde Bestrebungen dieser Art voranbringen oder unterstützen will (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 334/79, BGHSt 29, 159, 160 f.).
  • AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10

    Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs bei Durchfahren von Wasserlachen in

    Eine Sachbeschädigung lässt sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. RGSt 43, 203) annehmen, wenn entweder die Substanz oder die Gebrauchstauglichkeit einer Sache erheblich beeinträchtigt wird (vgl. OLG Hamm, 6 U 38/07 vom 23.08.2007; zu § 303 StGB BGHSt 13, 207; BGHSt 29, 129; BGH, NJW 1980, 602).
  • BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82

    Parteikreisverband - Sachbeschädigung durch Überkleben eines Wahlplakats einer

    Unter Sachbeschädigung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache zu verstehen, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, daß die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (vgl. BGHSt 13, 207, 208 [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59]; 29, 129, 132, 133, [BGH 13.11.1979 - 5 StR 166/79]jeweils m.w.Nachw.; vgl. auch BGH NJW 1980, 602, 603 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 334/79 S], insoweit in BGHSt 29, 159 ff nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84

    Absichtliches Sicheinsetzen für verfassungsfeindliche Bestrebungen als

    Mit ihrer gegenteiligen Entscheidung, die auch sachlich-rechtlich nicht zutrifft (vgl. BGHSt 29, 159), hat sich die II. Große Strafkammer des Landgerichts rechtsfehlerhaft über die Rechtskraft des Schuldspruchs hinweggesetzt.
  • BGH, 17.08.1984 - 3 StR 283/84

    Besprühen einer Betonwand als Substanzverletzung

    Dabei kann unbedenklich davon ausgegangen werden, daß bei der Straftat vom 30. April 1979 jedenfalls das Besprühen der Betonwand mit blauer Farbe oder deren Reinigung bei der Oberflächenbeschaffenheit einer solchen Wand mit einer Substanzverletzung verbunden war (vgl. BGHSt 29, 129; BGH NJW 1980, 602, 603, insoweit in BGHSt 29, 159 nicht abgedruckt); eine rechtlich etwa bedenkliche Einbeziehung der Eingangstür in die vom Landgericht somit zutreffend angenommene Sachbeschädigung hat sich ersichtlich auf den Strafausspruch, dem der Strafrahmen des § 86 a StGB zugrunde liegt, nicht ausgewirkt.
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