Rechtsprechung
BGH, 12.12.1997 - V ZR 81/97 |
Schulungsvilla
§§ 988, 818 Abs. 3, §§ 994 ff, 1001 BGB
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entgelt für die Nutzung eines ehemals volkseigenen Grundstücks; Minderung des Anspruchs auf Nutzungsersatz durch Aufwendungen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beschränkung des Anspruchs auf Nutzungsherausgabe gegen den unentgeltlichen Besitzer durch Aufwendungen auf die Sache bis zur Kenntnis mangelnder Besitzberechtigung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwendungen des gutgläubigen Besitzers
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Aufwendungsersatz für ein ehemaliges volkseigene Grundstück
- Judicialis
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Minderung des Nutzungsherausgabeanspruchs durch Aufwendungen des Besitzers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 818 Abs. 3, § 988, § 994
Beschränkung des Entgelts für die Nutzung eines ehemals volkseigenen Grundstücks durch getätigte Aufwendungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beschränkung des Anspruchs auf Nutzungsherausgabe gegen den gutgläubigen unentgeltlichen Besitzer
Papierfundstellen
- BGHZ 137, 314
- NJW 1998, 989
- ZIP 1998, 292
- MDR 1998, 526
- NZM 1998, 275
- NJ 1998, 319
- WM 1998, 409
- JR 1999, 23
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97
Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der …
Das entspricht der im Rahmen des § 818 Abs. 3 BGB gebotenen Betrachtung, die allein auf das Vermögen des Bereicherungsschuldners gerichtet ist (vgl. zu §§ 988, 818 Abs. 3 BGB auch BGH, Urt. v. 12.12.1997 - V ZR 81/97, NJW 1998, 989, 990). - BGH, 04.06.2009 - III ZR 229/07
Vereinbarkeit des Anspruchsausschlusses nach § 104 Abs. 1 SGB VII mit dem …
Als ausnahmsweise auch im Revisionsverfahren zu beachtende neue Tatsache ist unter anderem auch der Erlass eines (bestandskräftigen) Verwaltungsakts anerkannt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1997 - V ZR 81/97 - NJW 1998, 989, 990 m.w.N.; siehe auch BGH, Urteil vom 24. Juni 1980 - VI ZR 106/79 - VersR 1980, 822). - BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00
Umfang der Haftung des Käufers auf Rückgabe eines mit einer Grundschuld …
Soweit die Beklagten, wozu allerdings nähere Feststellungen fehlen, einen direkt an sie ausgezahlten Teil der Valuta entsprechend den im Vertrag vom 17. Dezember 1992 getroffenen Vereinbarungen für bauliche Investitionen auf dem überlassenen Grundstück verwendet haben, ist ihre Bereicherung in Höhe dieser, im inneren Zusammenhang mit der dinglichen Absicherung erfolgten, Verwendung gemindert (vgl. auch Senat BGHZ 137, 314, 317;… Urt. v. 26. November 1999, V ZR 302/98, WM 2000, 1064, 1067).
- BGH, 24.09.2013 - I ZR 73/12
Atemtest II - Unlauterer Wettbewerb: Feststellungsbescheid über die …
Als ausnahmsweise auch im Revisionsverfahren noch zu beachtende Tatsache ist unter anderem der (nachträgliche) Erlass eines Verwaltungsakts anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1997 - V ZR 81/97, NJW 1998, 989, 990, insoweit nicht in BGHZ 137, 314;… Urteil vom 4. Juni 2009 - III ZR 229/07, NJW 2009, 2956 Rn. 12;… MünchKomm.ZPO/Krüger, 4. Aufl., § 559 Rn. 31, jeweils mwN). - BGH, 20.06.2000 - IX ZR 434/98
Amtspflichten des Notars
Bei der zuerst genannten Abwicklung hätten die Verwendungen der Kläger auf das gekaufte Wohnungseigentum ohne Rücksicht darauf, ob sie zu einer Werterhöhung der Sache geführt haben, berücksichtigt werden können (vgl. BGHZ 137, 314, 317;… Palandt/Thomas, § 818 BGB Rdnr. 41); bei der letztgenannten waren die Aufwendungen nur beachtlich, soweit sie zu einer Werterhöhung geführt hatten. - BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22 Das ist bei Aufwendungen des Besitzers auf die Sache grundsätzlich der Fall; es kommt insoweit nicht darauf an, ob es sich um nach § 994 BGB erstattungsfähige Verwendungen handelt (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 12. Dezember 1997 - V ZR 81/97, BGHZ 137, 314, 317).
- BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99
Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen …
Die im inneren Zusammenhang mit der Nutzung der Sache gemachten Aufwendungen sind nach § 818 Abs. 3 BGB - was das Berufungsgericht im Ergebnis getan hat - anspruchsmindernd zu berücksichtigen, auch wenn es sich hierbei nicht um Verwendungen im Sinne der §§ 994 ff BGB gehandelt hat (BGHZ 137, 314, 316 ff). - BGH, 26.11.1999 - V ZR 302/98
Geltung des § 283 BGB für Bereicherungsansprüche
Vielmehr sind solche Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) zu berücksichtigen, wenn sie in innerem Zusammenhang mit den durch die Nutzung gezogenen Vorteilen stehen (vgl. Senat, BGHZ 137, 314, 317). - BGH, 20.02.1998 - V ZR 319/96
Haftung des Neuvermögens einer politischen Partei der ehemaligen DDR für …
a) Gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen nach § 988 i.V.m. § 818 Abs. 3 BGB kann sich der Besitzer ohne Zustimmung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) nicht auf den Wegfall der Bereicherung wegen Aufwendungen berufen, die aus dem Altvermögen einer politischen Partei der ehemaligen DDR aufgebracht wurden (Abgrenzung zu Senatsurt. v. 12. Dezember 1997, V ZR 81/97, für BGHZ bestimmt).Aufwendungen des Besitzers, die, was hier in Frage kommt, in innerem Zusammenhang mit dem durch die Nutzung der Sache erlangten Vorteil des Eigentümers stehen, führen nach der Rechtsprechung des Senats zum Wegfall der Bereicherung (Urt. v. 12. Dezember 1997, V ZR 81/97, für BGHZ bestimmt).
- KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
Notwendige Bestimmtheit des Urteils: Saldierung der wechselseitigen …
Teilweise wird angenommen, dass der Kraftfahrzeugkäufer gegenüber dem Nutzungsherausgabeanspruch des Verkäufers auch gewöhnliche Erhaltungskosten, die er vor Kenntnis des Anfechtungsgrunds aufgewendet hat, mindernd in Ansatz bringen könne (OLG Oldenburg DAR 1993, 467, 468; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 1722 -die dort in Bezug genommene Entscheidung BGH NJW 1998, 989, 991, in der "Aufwendungen auf die Sache" mindernd berücksichtigt wurden, betraf jedoch einen Immobilienkauf). - OLG Brandenburg, 16.01.2002 - 3 U 56/00
Zur Abgrenzung zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Besitz bei Übernahme …
- OLG Naumburg, 15.12.2022 - 2 U 166/21
- OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98
Bewirtschaftung und Instandhaltung von Vermögenswerten durch die Treuhandanstalt
- OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
Ausbeutungsvertrag: Preisanpassung im Rahmen eines langjährigen …
- OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 76/00
Begriff der Neuerrichtung eines Gebäudes
- OLG Brandenburg, 07.06.2007 - 12 W 33/06
Prozesskostenhilfe; Schadensersatz: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen …
- OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/99
- OLG Rostock, 22.11.2012 - 3 U 10/08
Grundstückskaufvertrag: Investitions- bzw. Wertersatz bei Rückabwicklung wegen …
- OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 12 W 38/10
Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung
- OLG Schleswig, 21.09.2022 - 12 U 64/22
Ansprüche des Käufers im Zuge der Rückabwicklung eines Mietkaufvertrages über ein …