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   BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00   

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BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00 (https://dejure.org/2000,49)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2000 - 1 StR 184/00 (https://dejure.org/2000,49)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00 (https://dejure.org/2000,49)
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Volksverhetzung im Internet

§§ 130, 3, 9 StGB, Geltung des deutschen Strafrechts, weil Internetseiten in Deutschland abgerufen werden können und die Eignung zur Friedensstörung in Deutschland haben;

§ 142 StPO, verfahrensfehlerhafte Verteidigerbestellung, wenn gegen den Bestellten selbst gleichzeitig ein Verfahren wegen Volksverhetzung läuft und er sich deshalb als Pflichtverteidiger passiv verhält, § 145 StPO

Volltextveröffentlichungen (20)

  • HRR Strafrecht

    § 9 Abs. 1 StGB; § 130 StGB; § 185 StGB; § 189 StGB; § 338 Nr. 5 StPO; §§ 140 StPO; § 141 StPO; Art. 6 Abs. 3 Buchstabe c EMRK; § 265 StPO
    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Internettaten; Inland; Begehung im Ausland; Genuine Link; Volksverhetzung; Auschwitzlüge; Server; Internetnutzern; Erfolg; Abstrakte Gefährdungsdelikte; Abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt; Konkrete Eignung zur Friedensstörung ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 9 Abs. 1; 130

  • DFR

    Volksverhetzung im Internet

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verbreitung der Auschwitzlüge im Internet

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verbreitung der Auschwitzlüge im Internet

  • heise.de (Pressebericht, 12.12.2000)

    Auschwitz-Lüge im Internet strafbar

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Verbreitung der "Auschwitzlüge" im Internet strafbar

  • beck.de (Kurzinformation)

    Auschwitzlüge im Internet

  • beck.de (Leitsatz)

    Verbreitung der 'Auschwitzlüge' im Internet

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Am deutschen Rechtswesen soll die Welt genesen? - Eine rechtspolitische Skizze zum Urteil des BGH vom 12.12.2000 (Fredrik Roggan; KritJustiz 2001, 337-341)

  • nomos.de PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anmerkung zu Fredrik Roggan: Am deutschen Rechtsweg soll die Welt genesen? (Jan Markus Schulte; KritJustiz 2001, 341-343)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auschwitzlüge-Fall

    § 3 StGB; § 9 StGB; § 130 StGB
    Strafanwendungsrecht; Volksverhetzung per Internet; Erfolgsort; abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    StGB AT, "Auschwitzlüge " im Internet

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 212
  • NJW 2001, 624
  • NStZ 2001, 305
  • StV 2001, 395
  • MMR 2001, 228
  • JR 2001, 429
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98

    EG-Verordnung Nr. 3381194; Ausschließlich militärische Waren;

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
    a) Mit der Eignungsformel wird die Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 und Abs. 3 StGB zu einem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt (vgl. Senat in BGHSt 39, 371 zum Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 Abs. 1 StGB und in NJW 1999, 2129 zur Straftat nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG); teilweise wird diese Deliktsform auch als "potentielles Gefährdungsdelikt" bezeichnet (BGH NJW 1994, 2161; vgl. auch Sieber NJW 1999, 2065, 2067 m.w.N.).

    Dabei ist die Deliktsbezeichnung von untergeordneter Bedeutung; solche Gefährdungsdelikte sind jedenfalls eine Untergruppe der abstrakten Gefährdungsdelikte (Senat NJW 1999, 2129).

    Vom Tatrichter verlangt wird aber die Prüfung, ob die jeweilige Handlung bei genereller Betrachtung gefahrengeeignet ist (vgl. BGH NJW 1999, 2129 zu § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG).

    c) Dieses Verständnis von der Eignung zur Friedensstörung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu vergleichbaren Eignungsdelikten wie dem Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 Abs. 1 StGB (BGHSt 39, 371; NJW 1994, 2161) oder der Straftat nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG (BGH NJW 1999, 2129).

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
    In beiden Internet-Fällen liegt die sog. qualifizierte Auschwitzlüge (BGH NStZ 1994, 140; BGHSt 40, 97) vor, die den Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beschimpfungs-Alternative) und des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Aufstachelungs-Alternative) erfüllt.

    Da die Behauptungen darauf ausgingen, feindliche Gefühle gegen die Juden im allgemeinen und gegen die in Deutschland lebenden Juden zu erwecken und zu schüren, liegt auch ein Angriff gegen die Menschenwürde vor (BGH NStZ 1981, 258; BGHSt 40, 97, 100; von Bubnoff aaO § 130 Rdn. 12, 18; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 130 Rdn. 7).

    c) Nach den Feststellungen liegt aber auch - was dem Angeklagten bereits in der Anklage vorgeworfen wurde - eine Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB vor (vgl. dazu BGHSt 31, 226, 231; 40, 97, 100; BGH NStZ 1981, 258; 1994, 140; von Bubnoff aaO § 130 Rdn. 18; Lenckner aaO § 130 Rdn. 5a; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 130 Rdn. 4; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 130 Rdn. 5, 20b).

    Die Feststellungen belegen (vgl. UA S. 21), daß die Äußerungen dazu bestimmt waren, eine gesteigerte, über die bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen die in Deutschland lebenden Juden zu erzeugen (vgl. BGHSt 40, 97, 102).

  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
    Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof in der Revisionshauptverhandlung vom 6. April 2000 verworfen (BGHSt 46, 36).

    Die Voraussetzungen der Tatbestandsausschlußklausel des § 130 Abs. 5 StGB i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB (vgl. dazu BGHSt 46, 36) liegen nicht vor.

    d) Für die Eignung zur Friedensstörung genügt es danach, daß berechtigte - mithin konkrete - Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 29, 26; BGH NStZ 2000, 530, zur Veröffentlichung in BGHSt 46, 36 bestimmt, BGH NStZ 1981, 258).

  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
    Da die Behauptungen darauf ausgingen, feindliche Gefühle gegen die Juden im allgemeinen und gegen die in Deutschland lebenden Juden zu erwecken und zu schüren, liegt auch ein Angriff gegen die Menschenwürde vor (BGH NStZ 1981, 258; BGHSt 40, 97, 100; von Bubnoff aaO § 130 Rdn. 12, 18; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 130 Rdn. 7).

    c) Nach den Feststellungen liegt aber auch - was dem Angeklagten bereits in der Anklage vorgeworfen wurde - eine Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB vor (vgl. dazu BGHSt 31, 226, 231; 40, 97, 100; BGH NStZ 1981, 258; 1994, 140; von Bubnoff aaO § 130 Rdn. 18; Lenckner aaO § 130 Rdn. 5a; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 130 Rdn. 4; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 130 Rdn. 5, 20b).

    d) Für die Eignung zur Friedensstörung genügt es danach, daß berechtigte - mithin konkrete - Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 29, 26; BGH NStZ 2000, 530, zur Veröffentlichung in BGHSt 46, 36 bestimmt, BGH NStZ 1981, 258).

  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 193/93

    Volksverhetzung - Aufstachelung zum Rassenhaß - Qualifizierte Auschwitzlüge -

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
    In beiden Internet-Fällen liegt die sog. qualifizierte Auschwitzlüge (BGH NStZ 1994, 140; BGHSt 40, 97) vor, die den Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beschimpfungs-Alternative) und des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Aufstachelungs-Alternative) erfüllt.

    a) Mit offenkundig unwahren Tatsachenbehauptungen (BVerfGE 90, 241; BGH NStZ 1994, 140; 1995, 340) wird nicht nur das Schicksal der Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus als Lügengeschichte dargestellt, sondern diese Behauptung wird auch mit dem Motiv der angeblichen Knebelung und Ausbeutung Deutschlands zugunsten der Juden verbunden.

    c) Nach den Feststellungen liegt aber auch - was dem Angeklagten bereits in der Anklage vorgeworfen wurde - eine Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB vor (vgl. dazu BGHSt 31, 226, 231; 40, 97, 100; BGH NStZ 1981, 258; 1994, 140; von Bubnoff aaO § 130 Rdn. 18; Lenckner aaO § 130 Rdn. 5a; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 130 Rdn. 4; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 130 Rdn. 5, 20b).

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
    Der Senat kann offen lassen, ob der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist (vgl. BGHSt 39, 310, 313; BGH NStZ 1992, 503), denn sowohl in den Entscheidungen des Vorsitzenden der Strafkammer über die Auswahl und Bestellung als auch über die Nichtzurücknahme der Bestellung liegt ein Verfahrensverstoß auf dem das Urteil beruhen kann.

    Dies gilt in gleicher Weise für eine Entscheidung des Vorsitzenden, mit der die Zurücknahme der Bestellung abgelehnt worden ist (BGHSt 39, 310, 311; BGH NStZ 1992, 292; NStZ 1995, 296 jew. m.w.N.; vgl. auch BGH StV 1995, 641; NStZ 1997, 401; StV 1997, 565).

    Sie verstießen zudem gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGHSt 39, 310, 312).

  • KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98

    im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - §

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
    c) Soweit von einer verbreiteten Meinung die Auffassung vertreten wird, abstrakte Gefährdungsdelikte könnten keinen Erfolgsort im Sinne des § 9 StGB haben (OLG München StV 1991, 504: zur Hehlerei als schlichtem Tätigkeitsdelikt; KG NJW 1999, 3500; Gribbohm aaO § 9 Rdn. 20; Tröndle/Fischer aaO § 9 Rdn. 3; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 9 Rdn. 6; Lackner/Kühl aaO § 9 Rdn. 2; Jakobs Strafrecht AT 2. Aufl. S. 117; Horn/Hoyer JZ 1987, 965, 966, Tiedemann/Kindhäuser NStZ 1988, 337, 346; Cornils JZ 1999, 394: speziell zur Volksverhetzung im Internet), wird nicht immer hinreichend zwischen rein abstrakten und abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikten differenziert.

    Eine Übertragung des im Zusammenhang mit der Versendung eines Briefes (vgl. dazu Gribbohm aaO § 9 Rdn. 39) entwickelten Handlungsbegriffes (zu Rundfunk- und Fernsehübertragungen siehe auch KG NJW 1999, 3500) auf die Datenübertragung des Internets liegt eher fern.

  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 559/93

    Freisetzen von ionisierender Strahlung; Eignung zur Schädigung von Leib und Leben

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
    a) Mit der Eignungsformel wird die Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 und Abs. 3 StGB zu einem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt (vgl. Senat in BGHSt 39, 371 zum Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 Abs. 1 StGB und in NJW 1999, 2129 zur Straftat nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG); teilweise wird diese Deliktsform auch als "potentielles Gefährdungsdelikt" bezeichnet (BGH NJW 1994, 2161; vgl. auch Sieber NJW 1999, 2065, 2067 m.w.N.).

    c) Dieses Verständnis von der Eignung zur Friedensstörung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu vergleichbaren Eignungsdelikten wie dem Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 Abs. 1 StGB (BGHSt 39, 371; NJW 1994, 2161) oder der Straftat nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG (BGH NJW 1999, 2129).

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
    Die Äußerungen dienen nicht der Wissenschaft, Forschung oder Lehre (BVerfG - Kammer - Beschluß vom 30. November 1988 - 1 BvR 900/88 -. BVerwG NVwZ 1988, 933); sie sind auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt (BVerfGE 90, 241; BVerfG - Kammer - Beschluß vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -).

    Die Ehrverletzung (zu den Grenzen der Meinungsfreiheit vgl. BVerfG - Kammer Beschluß vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -) trat jedenfalls mit der Kenntniserlangung des ermittelnden Polizeibeamten ein (vgl. BGHSt 9, 17; Tröndle/Fischer aaO § 185 Rdn. 15; Lenckner aaO § 185 Rdn. 5, 16).

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 65/94

    Freisetzung ionisierender Strahlen - Strahlendosis - potentielle Gefährdung

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
    a) Mit der Eignungsformel wird die Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 und Abs. 3 StGB zu einem abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikt (vgl. Senat in BGHSt 39, 371 zum Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 Abs. 1 StGB und in NJW 1999, 2129 zur Straftat nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG); teilweise wird diese Deliktsform auch als "potentielles Gefährdungsdelikt" bezeichnet (BGH NJW 1994, 2161; vgl. auch Sieber NJW 1999, 2065, 2067 m.w.N.).

    c) Dieses Verständnis von der Eignung zur Friedensstörung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu vergleichbaren Eignungsdelikten wie dem Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 Abs. 1 StGB (BGHSt 39, 371; NJW 1994, 2161) oder der Straftat nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG (BGH NJW 1999, 2129).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BGH, 18.02.1997 - VI ZR 70/96

    Übergang des Anspruchs auf Erstattung der Kosten einer häuslichen Pflegehilfe auf

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

  • OLG Koblenz, 11.11.1976 - 1 Ss 524/76
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 900/88

    Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit

  • BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82

    Wilhelm Stäglich

  • BGH, 01.07.1997 - 1 StR 244/97

    Begründung einer Garantenstellung durch die Bestellung des Angeklagten als

  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93

    Lokaler Geltungsbereich des Tatbestands der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung

  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der

  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen

  • BGH, 12.01.1956 - 4 StR 470/55
  • BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92

    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von

  • OLG Köln, 28.10.1980 - 1 Ss 650/80

    Holocaust - Die Geschichte der Familie Weiss

  • OLG München, 17.04.1990 - 2 Ws 339/90
  • OLG Hamburg, 18.06.1980 - 1 Ss 37/80
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für

  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 202/92

    Keine ordnungsgemäße Verteidigung bei Ablehnung des Plädoyers

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96

    Die Verurteilung des Hauptakteurs im Fall "Beruf Neonazi" ist rechtskräftig

  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Ähnliche Erwägungen liegen der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2000 (BGHSt 46, 212) zugrunde.
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Selbst wenn man der Ansicht zustimmen wollte, dass die Frage nach dem Erfolgsort im Sinne des § 9 Abs. 1 StGB normspezifisch am Schutzzweck der jeweiligen Strafvorschrift ausgerichtet werden muss (so BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242 zur objektiven Bedingung der Strafbarkeit des abstrakten Gefährdungsdelikts des § 323a StGB), die Regelung mithin nicht nur auf Erfolgsdelikte im Sinne der allgemeinen Deliktslehre abstellt, ist jedenfalls an dem Ort, an dem die hervorgerufene abstrakte Gefahr in eine konkrete umgeschlagen ist oder gar nur umschlagen kann, kein zum Tatbestand gehörender Erfolg eingetreten (ebenso S/S/Eser, StGB, 29. Aufl., § 9 Rn. 6a; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 9 Rn. 2; Satzger, NStZ 1998, 112, 114 f.; offengelassen für den Fall, dass sich die abstrakte Gefahr realisiert hat, von BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00, BGHSt 46, 212, 221).
  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21

    Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung

    Für die Eignung zur Friedensstörung ist der Eintritt einer konkreten Gefahr nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00 -, juris Rn. 49).

    Erforderlich ist aber die Prüfung, ob die jeweilige Handlung bei genereller Betrachtung konkret gefahrengeeignet ist (abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt, vgl. BGH, Urt. v. 12. Dezember 2000 a. a. O. Rn. 50; Fischer a. a. O., § 130 Rn. 13a).

    Wie Absatz 1 Nr. 2 zeigt, ist eine Friedensstörung hier auch im Vorfeld von Aggressionsbereitschaft und entsprechenden Ängsten möglich, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt und entsprechend behandelt werden, indem ihren Angehörigen pauschal der sittliche, personale oder soziale Geltungswert abgesprochen wird und sie im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 mit dem hier erforderlichen Angriff auf die Menschenwürde darüber hinaus als "Unperson" abgestempelt werden (Sternberg-Lieben/Schittenhelm a. a. O., § 130 Rn. 10) und damit eine "Vergiftung des politischen Klimas" eintritt, die § 130 StGB mit der Vorverlagerung der Strafbarkeit unterbinden will (vgl. BGH, Urt. v. Urt. v. 12. Dezember 2000 a. a. O. Rn. 65).

    Soweit daneben der Schriftenverbreitungstatbestand des § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und c StGB erfüllt sein sollte, wird er von § 130 Abs. 1 StGB verdrängt (vgl. BGH, Urt. v. 12. Dezember 2000 a. a. O. Rn. 45).

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