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   BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00   

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BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00 (https://dejure.org/2000,750)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2000 - 4 StR 464/00 (https://dejure.org/2000,750)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00 (https://dejure.org/2000,750)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB; § 177 StGB; § 64 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges; Fahrlässigkeit; Fehlende Therapiebereitschaft; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Doppelverwertungsverbot

  • lexetius.com

    StGB § 177 Abs. 4

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 46 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 177 Abs. 4 StGB
    Vergewaltigung/Gefahr des Todes/Vorsatz/gefährliches Werkzeug

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 46 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 177 Abs. 4 StGB
    Vergewaltigung/Gefahr des Todes/Vorsatz/gefährliches Werkzeug

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 225
  • NJW 2001, 836
  • NStZ 2001, 313
  • NStZ 2001, 367 (Ls.)
  • NJ 2001, 321
  • StV 2001, 160
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
    Dahinstehen kann, ob sich die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (§ 230 StGB) in der Anklageschrift vom 24. März 2000 auch auf die im Fall II. 2. b) abgeurteilte (-einfache) Körperverletzung bezieht; dies ist hier zweifelhaft, weil die Anklage von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen war (vgl. BGHSt 19, 377, 379; s. auch BGHSt 6, 282, 284).

    Dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nach § 349 Abs. 2 StPO ist aber jedenfalls eine solche - konkludente - Erklärung für den Fall zu entnehmen, daß die Verfahrensvoraussetzung zunächst gefehlt haben sollte (vgl. BGHSt 19, 377, 381; BGH bei Dallinger MDR 1974, 546).

  • BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
    Im Blick auf die ausdrückliche Herausnahme der alkoholbedingten verminderten Schuldfähigkeit aus der konkreten Strafzumessung weist der Senat ferner darauf hin, daß die eine Strafrahmenmilderung bewirkenden Umstände mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen sind (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 bis 5).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87

    Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
    Im Blick auf die ausdrückliche Herausnahme der alkoholbedingten verminderten Schuldfähigkeit aus der konkreten Strafzumessung weist der Senat ferner darauf hin, daß die eine Strafrahmenmilderung bewirkenden Umstände mit ihrem verbleibenden Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen sind (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 bis 5).
  • BGH, 03.07.1996 - 2 StR 210/96

    Annahme eines minder schweren Falles wegen alkoholbedingter erheblicher

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
    Da zudem die Art der Tatausführung, soweit sie auf der schuldmindernden geistig-seelischen Verfassung des Täters beruht, diesem nicht uneingeschränkt angelastet werden darf (BGH NStZ 1997, 592, 593; 1998, 84, 85; Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 6; § 46 Rdn. 19 und 22), bestehen auch gegen die strafschärfende Berücksichtigung der "brutale(n) Vorgehensweise" im Fall II. 2. b) rechtliche Bedenken (vgl. hierzu auch BGH StV 1998, 76; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13; Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 36).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 248/97

    Minder schwerer Fall des Totschlags - Annahme der verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
    Da zudem die Art der Tatausführung, soweit sie auf der schuldmindernden geistig-seelischen Verfassung des Täters beruht, diesem nicht uneingeschränkt angelastet werden darf (BGH NStZ 1997, 592, 593; 1998, 84, 85; Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 6; § 46 Rdn. 19 und 22), bestehen auch gegen die strafschärfende Berücksichtigung der "brutale(n) Vorgehensweise" im Fall II. 2. b) rechtliche Bedenken (vgl. hierzu auch BGH StV 1998, 76; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13; Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 36).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
    b) Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben zu prüfen, ob wegen der rechtskräftigen Vorverurteilung des Angeklagten vom 28, August 1997 eine nachträgliche Gesamtstrafe mit der Einzelstrafe für die zuvor begangene gefährliche Körperverletzung (Fall II. 2. a) gebildet werden muß; sofern zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB vorgelegen haben, ist diese auch dann nachzuholen, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 und Fehler 2).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
    Da zudem die Art der Tatausführung, soweit sie auf der schuldmindernden geistig-seelischen Verfassung des Täters beruht, diesem nicht uneingeschränkt angelastet werden darf (BGH NStZ 1997, 592, 593; 1998, 84, 85; Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 6; § 46 Rdn. 19 und 22), bestehen auch gegen die strafschärfende Berücksichtigung der "brutale(n) Vorgehensweise" im Fall II. 2. b) rechtliche Bedenken (vgl. hierzu auch BGH StV 1998, 76; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13; Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 36).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97

    Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
    Da zudem die Art der Tatausführung, soweit sie auf der schuldmindernden geistig-seelischen Verfassung des Täters beruht, diesem nicht uneingeschränkt angelastet werden darf (BGH NStZ 1997, 592, 593; 1998, 84, 85; Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 6; § 46 Rdn. 19 und 22), bestehen auch gegen die strafschärfende Berücksichtigung der "brutale(n) Vorgehensweise" im Fall II. 2. b) rechtliche Bedenken (vgl. hierzu auch BGH StV 1998, 76; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 13; Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 36).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
    Fehlende Therapiebereitschaft und mangelnde Einsicht können zwar Indizien dafür sein, daß eine Entwöhnungsbehandlung keine Erfolgschancen hat (vgl. BGH NJW 2000, 3015, 3016).
  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 598/99

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anlaßtat

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
    Das sachverständig beratene Landgericht hat mit allerdings knappen, allgemein gehaltenen Ausführungen einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Hang des Angeklagten zu übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie der künftigen Gefährlichkeit bejaht (vgl. zu Sexualdelikten als Anlaßtaten BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 3 m.w.N.); die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs (BVerfGE 91, 1) hat es indes verneint.
  • BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00

    Schwere körperliche Mißhandlung bei der sexuellen Nötigung

  • BGH, 26.11.1975 - 3 StR 422/75

    Voraussetzungen des Vorsatzes für das Vorliegen eines besonders schweren Falles

  • BGH, 16.11.1973 - 2 StR 518/73

    Verstoß gegen die Wahrheitspflicht - Aussagepflicht einer über Mehrverkehr mit

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

  • BGH, 27.09.1995 - 3 StR 324/95

    Lebensgefährdende Behandlung - Würgen mit einer Hand

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97

    Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub,

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

  • BGH, 11.07.2000 - 4 StR 238/00

    Natürliche Handlungseinheit bei gefährlicher Körperverletzung bei Verwirklichung

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

  • BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98

    Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 185/99

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Versuch; Besonders schwere Brandstiftung;

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller

  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 231/97

    Verurteilung zu tateinheitlich begangener Vorsatztat und Fahrlässigkeitstat bei

  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 634/89

    Innere Tatseite der Herbeiführung einer dauernden Entstellung -

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14

    Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere

    Dabei schadet es nicht, wenn die Misshandlung nicht gerade als Nötigungsmittel eingesetzt wird, sondern im Zuge der sexuellen Handlungen erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 229).

    Dass eine Privilegierung schon für sich genommen äußerst schmerzhafter Sexualhandlungen gegenüber sonstigen körperlichen Misshandlungen wie etwa heftigen und mit Schmerzen verbundenen Schlägen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, aaO) vom Gesetzgeber intendiert gewesen sein könnte, liegt nicht nahe (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, aaO).

  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Dies ist ausreichend; die Erklärung kann auch noch im Revisionsverfahren abgegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 StR 90/11, juris Rn. 16; Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NJW 2001, 836; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 230 Rn. 42 mwN).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung

    Damit hat die Strafkammer zwar nicht verkannt, daß das gefährliche Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB nicht Nötigungsmittel sein, muß, es vielmehr genügt, daß es bei der Vornahme der sexuellen Handlung eingesetzt wird (BGHSt 46, 225, 228).
  • BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21

    Sexueller Übergriff (Anwendung von Gewalt: Finalzusammenhang; gefährliches

    Dieser Unterschied in der Strafdrohung findet seine Rechtfertigung in den gesteigerten Gefahren für Leib oder Leben des Tatopfers, welche die Verwendung des gefährlichen Werkzeugs gegenüber dessen bloßem Beisichführen birgt (vgl. BT-Drucks. 18/9097 S. 29; zu § 177 Abs. 4 StGB aF auch BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NStZ 2001, 313, 314).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    b) Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228; Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278; vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02 aaO; Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 254/03, NStZ 2004, 261; vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StV 2006, 416).
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Nach den bisherigen Feststellungen hat der Angeklagte die Schlüssel weder als Nötigungsmittel zur Erzwingung der (möglicherweise) sexuellen Handlung noch als Mittel dieser Handlung selbst eingesetzt (zum Begriff des Verwendens vgl. BGHSt 46, 225, 228 f.; BGH NStZ 2000, 254; 2005, 35; MüKo-Renzikowski § 177 Rdn. 81; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 84; Gössel, Das neue Sexualstrafrecht, 2005, § 2 Rdn. 89).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 239/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen

    bb) Die Erfüllung der Qualifikation setzt nicht voraus, dass die Waffe oder das gefährliche Werkzeug gerade als Nötigungsmittel eingesetzt wird, es reicht der Einsatz als Werkzeug bei der sexuellen Handlung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 StR 545/13, NJW 2014, 2134, 2135).
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Auch wenn nach den Feststellungen des Landgerichts das Tatmesser möglicherweise nur ein Taschenmesser mit einer einige Zentimeter langen Klinge war, war es doch durch die konkrete Art der Verwendung im Halsbereich der Nebenklägerin geeignet, erhebliche - wenn nicht gar lebensgefährliche - Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 46, 225, 228; BGH NStZ 2000, 419; 2005, 35; NStZ-RR 2002, 108).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Die Feststellungen belegen nicht zweifelsfrei, dass das Messer bei der zur Vergewaltigung führenden Nötigung oder bei dem sexuellen Geschehen eingesetzt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 229).
  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12

    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz;

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Verfahrenshindernisse auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51 zur Nachholung eines erforderlichen Strafantrags in der Revisionsinstanz; BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - 5 StR 382/52, BGHSt 3, 73; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NJW 2001, 836).
  • BGH, 07.02.2019 - 1 StR 11/19

    Schwere Vergewaltigung (Begriff der schweren Gesundheitsschädigung:

  • BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17

    Urteilsgründe (Anforderungen in Fällen von Aussage gegen Aussage); Vergewaltigung

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger

  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07

    Rechtlicher Hinweis (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beruhen);

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

  • BGH, 03.02.2021 - 4 StR 263/20

    Schwere Vergewaltigung (Bei-Sich-Führen einer Waffe oder eines anderen

  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 254/03

    Vergewaltigung und schwerer Raub (gefährliches Werkzeug: Kugelschreiber, konkrete

  • BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01

    Waffeneigenschaft eines Gummiknüppels; Verwenden einer Waffe beim Tatbestand der

  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.06.2022 - 1 KLs 14 Js 2407/21

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung; besonders

  • BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02

    Gefährliches Werkzeug (Beisichführen, Verwenden, Eignung zur Zufügung erheblicher

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22

    Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung

  • BGH, 15.04.2014 - 2 StR 545/13

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei der sexuellen Nötigung

  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 135/04

    Versuchte Vergewaltigung (Tenorierung; Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs:

  • BGH, 11.07.2023 - 1 StR 192/23

    Voraussetzung der Anordnung der Maßregel des § 64 StGB

  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 470/04

    Besonders schwere Vergewaltigung (Tenor); Unterbringung in einer

  • LG Dortmund, 12.11.2020 - 36 KLs 22/20
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 182/07

    Strafzumessung bei besonders schwerer Vergewaltigung (Feststellungen; kein

  • LG Düsseldorf, 17.11.2006 - VII 50/06

    Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung eines jugendliche Angeklagten wegen

  • LG Düsseldorf, 17.11.2006 - 7 KLs 50/06
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