Rechtsprechung
BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99 |
Gurtpflicht bei verkehrsbedingtem Halt
§ 254 BGB, § 21a StVO: "während der Fahrt" umfaßt auch verkehrsbedingten Halt
Volltextveröffentlichungen (15)
- verkehrslexikon.de
Zur Anschnallpflicht bei kurzzeitigem verkehrsbedingtem Anhalten und zur Mithaftung bei deren Verletzung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes - Mitverschulden - Gurtanlegepflicht
- verkehrsrechtsforum.de
Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last.
- Judicialis
- ra.de
- RA Kotz
Nichteinhaltung der Gurtanlegepflicht durch Kfz-Insassen
- RA Kotz
§ 254 Da; § 21a Abs. 1 BGB
Gurtanlegepflicht was ist hier zu beachten?! - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; StVO (1970) § 21a Abs. 1
Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nomos.de
, S. 39 (Leitsatz)
§ 254 BGB; § 21a Abs. 1 StVO 1970
Schadensersatz aus Verkehrsunfall/Mitverschulden/Gurtanlegepflicht - Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Kein Gurt - dann Mithaftung
- drschmel.de (Kurzinformation)
Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bei kurzzeitigem verkehrsbedingten Anhalten
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Mitverschulden bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Gurtanlegepflicht
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1485
- MDR 2001, 386
- NZV 2001, 130
- NJ 2001, 426 (Ls.)
- VersR 2001, 524
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den …
Unter "Fahrt" ist dabei der Gesamtvorgang der Benutzung des Kfz als Beförderungsmittel gemeint, wovon auch kurzzeitige verkehrsbedingte Fahrtunterbrechungen umfasst sind (BGH, NJW 2001, 1485, 1486;… König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 21a StVO Rn. 3 m.w.N.).Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO, durch die Einführung einer Anschnallpflicht die Zahl der Verkehrstoten und (Schwer-) Verletzten zu senken (BGH, NJW 2001, 1485), wäre es schlechterdings unvereinbar, wenn man die Anschnall- bzw. Sicherungspflicht gerade in Bezug auf Kinder davon ausnehmen oder abschwächen wollte.
- BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11
Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
Wie der erkennende Senat entschieden hat, dauert die gemäß § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO "während der Fahrt" bestehende Anschnallpflicht zwar auch bei kurzzeitigem verkehrsbedingten Anhalten fort (Senatsurteil vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 411/99, VersR 2001, 524), doch war nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Fahrt vorliegend dadurch beendet worden, dass der Pkw der Klägerin unfallbedingt an der Leitplanke zum Stehen gekommen war. - BGH, 17.04.2007 - VI ZR 109/06
Haftung eines achtjährigen Kindes bei einem Unfall im Straßenverkehr mit einem …
Der einheitliche Vorgang der Fahrt wird nicht dadurch beendet, dass das Fahrzeug durch verkehrsbedingte Umstände vorübergehend angehalten wird (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 411/99 - VersR 2001, 524).
- BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01
Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des …
Die Voraussetzungen für eine Analogie, eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes und eine vergleichbare Interessenlage (vgl. dazu Senatsurteil vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 411/99 - VersR 2001, 524, 525 m.w.N.), liegen vor. - OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 Ss OWi 1050/06
Ordnungswidrigkeit der Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor
Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.12.2000 (NJW 2001, 1485 f.) ausgeführt hat, die Gurtanlegepflicht des § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO bestehe auch bei vorübergehendem verkehrsbedingten Anhalten des Fahrzeuges, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nach dieser Vorschrift Sicherheitsgurte während der "Fahrt" angelegt sein müssen und der Begriff "Fahrt" in diesem Zusammenhang, insbesondere auch in Ansehung des mit der Anlegung des Sicherheitsgurtes verfolgten Schutzzwecks, zwanglos vorübergehendes Halten mit umfasst. - OLG Celle, 24.11.2005 - 211 Ss 111/05
Straßenverkehr: Gurtpflicht und Telefonierverbot bei Anhalten vor Rotlichtampel
Dem aber steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2000 (BGH NJW 2001, 1485) entgegen. - OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im …
Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden an den infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last (vgl. nur BGH, NJW 1993, 53; 2001, 1485). - OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 25/18
Unfallversicherung: Aufwendungsersatzanspruch des Sozialversicherungsträgers …
dd) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich ein erhebliches Mitverschulden insbesondere aus einem Verstoß gegen die Anschnallpflicht ergeben (vgl. nur BGH, Urteil vom 12.12.2000 - VI ZR 411/99, NJW 2001, 1485 mwN); hierbei wird die Mithaftungsquote je nach Umständen des Einzelfalls mit 20 % bis 50 % bemessen (…vgl. etwa Buschbell/Höke/Kühn, MAH Straßenverkehrsrecht, 5. Aufl., Rn. 300; nur in Ausnahmefällen, wenn die "Unfallschuld" des Gegners außerordentlich schwer wiegt, tritt die Mithaftung zurück, vgl. etwa OLG Karlsruhe, FD-VersR 2010, 298997). - LG Saarbrücken, 15.02.2012 - 5 O 17/11
Haftung bei Verkehrsunfall: Verdrängung des Mitverschuldens des nicht …
Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass dem Insassen eines Pkw, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last fällt (vgl. BGH NJW 2001, 1485 -1486, juris Rn. 6; BGHZ 74, 25 ff.; BGHZ 30; 83, 71, 73; BGHZ 119, 268, 270; BGH VersR 1979, 532; BGH VersR 1981, 548, 549; BGH VersR 1983, 153). - OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des verletzten Beifahrers wegen …
Legt ein Beifahrer im Auto entgegen § 21 a Abs. 1 StVO nicht den Sicherheitsgurt an, so fällt ihm ein Mitverschulden an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH NZV 2001, 130 sowie die darin genannten Rechtsprechungsnachweise). - OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 217/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …