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   BGH, 12.12.2006 - VI ZR 276/05   

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https://dejure.org/2006,6592
BGH, 12.12.2006 - VI ZR 276/05 (https://dejure.org/2006,6592)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2006 - VI ZR 276/05 (https://dejure.org/2006,6592)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 276/05 (https://dejure.org/2006,6592)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Ablehnung eines erstmals in zweiter Instanz gestellten Antrages auf Anhörung eines Sachverständigen ; Umfang der Hinweispflicht des Gerichts im Fall eines unzureichenden Sachverständigengutachtens

  • Judicialis

    ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103; ZPO § 139; ZPO § 287; ZPO § 397; ZPO § 402
    Verletzung rechtlichen Gehörs durch verfahrensfehlerhafte Nichtanhörung eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 402 § 397
    Ladung eines Sachverständigen in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen in der zweiten Instanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus BGH, 12.12.2006 - VI ZR 276/05
    Die Nichtzulassungsbeschwerde verweist zu Recht darauf, dass das Berufungsgericht bei der Ablehnung einer Anhörung des Sachverständigen das Senatsurteil BGHZ 159, 254 nicht ausreichend berücksichtigt hat.
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 12.12.2006 - VI ZR 276/05
    Im weiteren Verfahren wird zu beachten sein, dass die Sachverständigen den richtigen Beweismaßstab des § 287 ZPO zugrunde legen und den Unterschied zwischen dem sozialrechtlichen und dem für die zivilrechtliche Haftung maßgebenden Kausalitätsmaßstab beachten (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. April 2005 - VI ZR 175/04 - VersR 2005, 945, 946).
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