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BGH, 12.12.2006 - VI ZR 276/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Ablehnung eines erstmals in zweiter Instanz gestellten Antrages auf Anhörung eines Sachverständigen ; Umfang der Hinweispflicht des Gerichts im Fall eines unzureichenden Sachverständigengutachtens
- Judicialis
ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 544 Abs. 7
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 103; ZPO § 139; ZPO § 287; ZPO § 397; ZPO § 402
Verletzung rechtlichen Gehörs durch verfahrensfehlerhafte Nichtanhörung eines Sachverständigen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 402 § 397
Ladung eines Sachverständigen in der Berufungsinstanz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen in der zweiten Instanz
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 18.07.2005 - 1 O 550/02
- OLG Nürnberg, 15.12.2005 - 13 U 1649/05
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 276/05
Papierfundstellen
- VersR 2007, 376
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03
Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …
Auszug aus BGH, 12.12.2006 - VI ZR 276/05
Die Nichtzulassungsbeschwerde verweist zu Recht darauf, dass das Berufungsgericht bei der Ablehnung einer Anhörung des Sachverständigen das Senatsurteil BGHZ 159, 254 nicht ausreichend berücksichtigt hat. - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04
Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 12.12.2006 - VI ZR 276/05
Im weiteren Verfahren wird zu beachten sein, dass die Sachverständigen den richtigen Beweismaßstab des § 287 ZPO zugrunde legen und den Unterschied zwischen dem sozialrechtlichen und dem für die zivilrechtliche Haftung maßgebenden Kausalitätsmaßstab beachten (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. April 2005 - VI ZR 175/04 - VersR 2005, 945, 946).