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   BGH, 12.12.2012 - 2 StR 481/12   

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https://dejure.org/2012,44226
BGH, 12.12.2012 - 2 StR 481/12 (https://dejure.org/2012,44226)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - 2 StR 481/12 (https://dejure.org/2012,44226)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12 (https://dejure.org/2012,44226)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anfängerfehler: Bezugnahme/Bindung nach Aufhebung?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Was bedeutet das eigentlich: "Das Urteil wird im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen"?

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97

    Rechtmäßigkeit der Bezugnahme auf die im Revisionsverfahren aufgehobenen

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 2 StR 481/12
    Die Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehört nicht zum Schuldspruch, sondern allein zum Strafausspruch (BGH, Beschluss vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237; Meyer-Goßner aaO).
  • BGH, 09.12.2010 - 5 StR 540/10

    Unzulässige Zugrundelegung aufgehobener Feststellungen; Inbegriff der

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 2 StR 481/12
    Die Feststellungen zur Person des Angeklagten, namentlich zu seinem Lebenslauf, gehören nicht zur Schuld-, sondern zur Straffrage, über die nach der Aufhebung des Urteils durch den Senat im Strafausspruch mit den Feststellungen umfassend neu zu befinden war (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 5 StR 540/10; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 353 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20

    Bindung an die Feststellungen des Gerichts als Grundlage für die Strafzumessung

    b) Vor dem dargelegten Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass die Strafzumessung des Landgerichts auf dem Rechtsfehler beruht (s. auch BGH, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 4 StR 504/19, juris Rn. 7; vom 23. November 2016 - 4 StR 542/16, NStZ 2017, 108; vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 383/22

    Grenzen der Bindungswirkung bei teilaufhebender Revisionsentscheidung

    Dazu gehört nicht nur die Strafzumessung im engeren Sinn, vielmehr hat der neue Tatrichter auch die Voraussetzungen und die Anwendbarkeit des § 21 StGB ? ohne jede Bindung an das insoweit nicht mehr existente erste Urteil ? zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 StR 610/19 Rn. 6; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12 Rn. 3; Beschluss vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08 Rn. 2; Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00 Rn. 4 f.).
  • BGH, 23.11.2016 - 4 StR 542/16

    Feststellungen zur Person (durch neu entscheidende Strafkammer nach Aufhebung des

    Dies lässt besorgen, dass die Strafkammer vom Senat gemäß § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil zu Grunde gelegt und damit entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben behandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 3 StR 239/99; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, jeweils mwN).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 504/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verhältnis und Abgrenzung von

    Das Landgericht hat seinem Urteil daher Feststellungen zugrunde gelegt, die mit der Entscheidung des Senats gemäß § 353 Abs. 2 StPO aufgehoben waren und hat damit ? entgegen der bindenden Entscheidung des Revisionsgerichts ? diese Feststellungen als nicht aufgehoben behandelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2016 - 4 StR 542/16, NStZ 2017, 108; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12 mwN).
  • BGH, 19.05.2020 - 4 StR 610/19

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilrechtskraft; Bindungswirkung)

    Dazu gehört nicht nur die Strafzumessung im engeren Sinn, vielmehr hat der neue Tatrichter auch die Voraussetzungen und die Anwendbarkeit des § 21 StGB ? ohne jede Bindung an das insoweit nicht mehr existente erste Urteil ? zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00; vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08 und vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12).
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 258/19

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

    Diese Feststellungen aber waren von der Urteilsaufhebung durch den Senatsbeschluss vom 19. September 2018 erfasst und hätten daher im Urteil des zweiten Rechtsgangs nicht lediglich wörtlich wiedergegeben werden dürfen, sondern hätten erkennbar neu getroffen werden müssen (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, BeckRS 2013, 2238; Beschluss vom 8. September 2015 - 2 StR 136/15, BeckRS 2015, 17203; BGH, Beschluss vom 20. November 2016 - 4 StR 542/16, NStZ 2017, 108; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 353 Rn. 20c).
  • BGH, 24.09.2013 - 4 StR 369/13

    Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels Rechtsfehler zum Nachteil des

    Das Landgericht hat noch ausreichende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten getroffen, so dass der zusätzlichen - rechtsfehlerhaften (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, Rn. 12 und vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, Rn. 2) Bezugnahme auf die durch die Entscheidung vom 24. Oktober 2012 aufgehobenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen keine Bedeutung zukommt.
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