Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2012 - 5 StR 506/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40855
BGH, 12.12.2012 - 5 StR 506/12 (https://dejure.org/2012,40855)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - 5 StR 506/12 (https://dejure.org/2012,40855)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 506/12 (https://dejure.org/2012,40855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bei Begehung der Taten zwischen 1996 und 1999 und bei Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bei Begehung der Taten zwischen 1996 und 1999 und bei Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Das Rückwirkungsverbot bezüglich der Verjährung von Taten - Die Ruhensregelung des § 78b StGB zählt nicht für Taten, die bereits vor Inkrafttreten verjährt waren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 506/12
    Die Ruhensregelung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, in deren Katalog § 174 StGB erst mit Wirkung zum 1. April 2004 aufgenommen wurde, gilt rückwirkend nur für Taten, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 12).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15

    Misshandlung Schutzbefohlener (Begriff des Quälens; Begriff der rohen

    Beschränkt waren seine Verteidigungsmöglichkeiten vielmehr allein hinsichtlich der rechtlichen - vor allem der konkurrenzrechtlichen - Bewertung der rechtsfehlerfrei festgestellten Tatgeschehen (zur Entbehrlichkeit der Aufhebung der Feststellungen bei bloßen Subsumtionsfehlern auch: BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 506/12; vgl. ferner Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 353 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht