Rechtsprechung
BGH, 12.12.2012 - 5 StR 506/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 174 StGB; § 78 StGB; § 78b StGB
Ruhen der Verjährung bei sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bei Begehung der Taten zwischen 1996 und 1999 und bei Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bei Begehung der Taten zwischen 1996 und 1999 und bei Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Das Rückwirkungsverbot bezüglich der Verjährung von Taten - Die Ruhensregelung des § 78b StGB zählt nicht für Taten, die bereits vor Inkrafttreten verjährt waren
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 361
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04
Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem …
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 506/12
Die Ruhensregelung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, in deren Katalog § 174 StGB erst mit Wirkung zum 1. April 2004 aufgenommen wurde, gilt rückwirkend nur für Taten, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 12).
- BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15
Misshandlung Schutzbefohlener (Begriff des Quälens; Begriff der rohen …
Beschränkt waren seine Verteidigungsmöglichkeiten vielmehr allein hinsichtlich der rechtlichen - vor allem der konkurrenzrechtlichen - Bewertung der rechtsfehlerfrei festgestellten Tatgeschehen (zur Entbehrlichkeit der Aufhebung der Feststellungen bei bloßen Subsumtionsfehlern auch: BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 506/12;… vgl. ferner Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 353 Rn. 15).