Rechtsprechung
BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 13 StGB
Untreue (Vermögensnachteil bei unterlassenem Hinweis des Treunehmers auf Ersatzansprüche; Haushaltsuntreue; Bezahlung privater Veranstaltungen; Repräsentationsaufwand; Festsetzung erhöhter Vergütung für Geschäftsleiter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 263 Abs 2 StGB, § 266 Abs 1 StGB
Betrug und Untreue: Eigenmächtige Vornahme einer Gehaltserhöhung unter Umgehung der zuständigen Entscheidungsträger; pflichtwidriges Verschweigen eines Anspruchs als Untreuehandlung; Rücktritt vom versuchten Betrug bei bereits erfolgter zutreffender Information des ... - Wolters Kluwer
Strafbefreiender Rücktritt vom (untauglichen) Versuch eines Betruges i.R.e. unrichtigen Behauptung eines Geschäftsführers des Wasserverbandes über den Verwendungszweck des Geldes (hier: Buffetkosten)
- rewis.io
Betrug und Untreue: Eigenmächtige Vornahme einer Gehaltserhöhung unter Umgehung der zuständigen Entscheidungsträger; pflichtwidriges Verschweigen eines Anspruchs als Untreuehandlung; Rücktritt vom versuchten Betrug bei bereits erfolgter zutreffender Information des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbefreiender Rücktritt vom (untauglichen) Versuch eines Betruges i.R.e. unrichtigen Behauptung eines Geschäftsführers des Wasserverbandes über den Verwendungszweck des Geldes (hier: Buffetkosten)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Prozess um Geschäftsgebaren beim Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband muss teilweise wiederholt werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Prozess um Geschäftsgebaren beim Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband muss teilweise wiederholt werden
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Untreue durch Unterlassen bei pflichtwidrigem Verschweigen einer Forderung des Berechtigten
Besprechungen u.ä.
- fau.de
(Entscheidungsbesprechung)
Untreue durch Unterlassen bei pflichtwidrigem Verschweigen einer Forderung des Berechtigten u.a.
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 26.10.2012 - 1 KLs 26/11
- LG Oldenburg, 26.10.2012 - 1 KLs 28/11
- BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 220
- StV 2014, 687
Wird zitiert von ... (5)
- LG Essen, 14.11.2014 - 35 KLs 14/13
Früherer Arcandor-Chef Thomas Middelhoff zu drei Jahren Haft verurteilt
Selbst wenn die Reisekosten dabei als Teil des Vergütungsanspruches des Angeklagten anzusehen sind, wäre dies kein Anlass, die Vermögensbetreuungspflicht im Hinblick auf diese Interessenkollision zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2013, 3 StR 146/13, zitiert nach juris). - BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14
Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig
Diese Voraussetzungen liegen vor, wie bereits das Landgericht in seiner rechtlichen Würdigung zutreffend dargelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 90/10, wistra 2010, 445, 446 für den Vorstand einer Stiftung; Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 146/13, wistra 2014, 186, 188 für den Vorsteher eines als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierten Wasserverbandes). - BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19
Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin …
Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich das Streben des Vergütungsempfängers nach einem möglichst hohen Gehalt in den dafür vorgesehenen Entscheidungsbahnen hält (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 146/13, NZWiSt 2014, 135, 139). - BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19
Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten …
Jedenfalls vermindert die fortdauernde Unkenntnis von einem Anspruch den Wert des weiter bestehenden Anspruchs nicht in bezifferbarer Weise (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 146/13 Rn. 14). - LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14
Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur …
Eine Einschränkung hat der 3. Strafsenat in einer weiteren Entscheidung (vgl. BGH NStZ 2015, 220 [BGH 12.12.2013 - 3 StR 146/13] (223)) bezüglich der Vergütung eines Vorstandsmitglieds eines Wasserverbandes nur für die Fälle kollusiven Zusammenwirkens gemacht: Anlass, die Vermögensbetreuungspflicht des Vergütungsempfängers im Hinblick auf diese Interessenkollision insoweit zu beschränken, besteht indes nur dann, wenn sich dessen Streben nach einem möglichst hohen Gehalt in den dafür vorgesehenen Entscheidungsbahnen hält.