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   BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13   

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BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13 (https://dejure.org/2013,35558)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2013 - 3 StR 146/13 (https://dejure.org/2013,35558)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 146/13 (https://dejure.org/2013,35558)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 13 StGB
    Untreue (Vermögensnachteil bei unterlassenem Hinweis des Treunehmers auf Ersatzansprüche; Haushaltsuntreue; Bezahlung privater Veranstaltungen; Repräsentationsaufwand; Festsetzung erhöhter Vergütung für Geschäftsleiter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 263 Abs 2 StGB, § 266 Abs 1 StGB
    Betrug und Untreue: Eigenmächtige Vornahme einer Gehaltserhöhung unter Umgehung der zuständigen Entscheidungsträger; pflichtwidriges Verschweigen eines Anspruchs als Untreuehandlung; Rücktritt vom versuchten Betrug bei bereits erfolgter zutreffender Information des ...

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt vom (untauglichen) Versuch eines Betruges i.R.e. unrichtigen Behauptung eines Geschäftsführers des Wasserverbandes über den Verwendungszweck des Geldes (hier: Buffetkosten)

  • rewis.io

    Betrug und Untreue: Eigenmächtige Vornahme einer Gehaltserhöhung unter Umgehung der zuständigen Entscheidungsträger; pflichtwidriges Verschweigen eines Anspruchs als Untreuehandlung; Rücktritt vom versuchten Betrug bei bereits erfolgter zutreffender Information des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbefreiender Rücktritt vom (untauglichen) Versuch eines Betruges i.R.e. unrichtigen Behauptung eines Geschäftsführers des Wasserverbandes über den Verwendungszweck des Geldes (hier: Buffetkosten)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Prozess um Geschäftsgebaren beim Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband muss teilweise wiederholt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prozess um Geschäftsgebaren beim Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband muss teilweise wiederholt werden

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Untreue durch Unterlassen bei pflichtwidrigem Verschweigen einer Forderung des Berechtigten

Besprechungen u.ä.

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Untreue durch Unterlassen bei pflichtwidrigem Verschweigen einer Forderung des Berechtigten u.a.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 220
  • StV 2014, 687
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
    Schließlich ist, wie der Generalbundesanwalt im Einzelnen zutreffend dargelegt hat, die Würdigung des Landgerichts nicht zu beanstanden, der Angeklagte B. sei weder einem Tatbestands- (§ 16 StGB) noch einem Verbotsirrtum (§ 17 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 -3 StR 470/04, NJW 2006, 522, 531) unterlegen.

    Dies gilt auch in Ansehung des Umstands, dass die Vermögensbetreuungspflicht grundsätzlich eine Grenze in eigenen Vergütungsangelegenheiten findet, weil die Interessen von Vermögensinhaber und Treupflichtigem insoweit nicht gleichgerichtet sind (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, NJW 2006, 522, 530; Urteil vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08, wistra 2009, 468, 475; Schünemann, Organuntreue, 2004, S. 19; Seier in Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl., 5. Teil, Kapitel 2 Rn. 226; kritisch: Peltzer, ZIP 2006, 205, 208 f. mwN).

  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
    Dies gilt auch in Ansehung des Umstands, dass die Vermögensbetreuungspflicht grundsätzlich eine Grenze in eigenen Vergütungsangelegenheiten findet, weil die Interessen von Vermögensinhaber und Treupflichtigem insoweit nicht gleichgerichtet sind (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, NJW 2006, 522, 530; Urteil vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08, wistra 2009, 468, 475; Schünemann, Organuntreue, 2004, S. 19; Seier in Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl., 5. Teil, Kapitel 2 Rn. 226; kritisch: Peltzer, ZIP 2006, 205, 208 f. mwN).
  • BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09

    Untreue (Auskehrung eines Darlehensbetrages vor dinglicher Sicherung; Berechnung

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
    a) Insoweit ist die Vermögenslage vor und nach der treuwidrigen Handlung zu vergleichen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 -3 StR 410/09, NStZ 2010, 329).
  • BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11

    Bestimmtheitsgebot (Verschleifungsverbot; Entgrenzungsverbot;

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
    Dass der OOWV die Forderungen auch nach dem Zeitpunkt, in dem der Angeklagte F. infolge seiner Kenntniserlangung deren Bestehen hätte offenbaren müssen, aufgrund der fortbestehenden Unkenntnis der maßgeblichen Entscheidungsträger (die Angeklagten als Schuldner müssen insoweit außer Betracht bleiben) bis zur letztendlichen Zahlung durch den Angeklagten F. weiterhin nicht geltend machte, hat den Wert dieser Vermögensbestandteile des Verbands auch nicht in bezifferbarer Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 -2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.; Beschluss vom 7.Dezember 2011 -2BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, BVerfGE 130, 1, 47; Beschluss vom 1.November 2012 -2 BvR 1235/11, NJW 2013, 365, 366; LK/Tiedemann, StGB, 12.Aufl., § 263 Rn.158) im Sinne einer schadensgleichen Gefährdung vermindert.
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
    Der Mitteleinsatz durch den Angeklagten F. stellt sich demnach haushaltsrechtlich nicht nur als formell, sondern zugleich als materiell zweckwidrig dar (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. April 2003 - 5 StR 448/02, NJW 2003, 2179, 2180; Saliger, aaO, 596; SSW-StGB/Saliger, § 266 Rn. 96).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
    Dass der OOWV die Forderungen auch nach dem Zeitpunkt, in dem der Angeklagte F. infolge seiner Kenntniserlangung deren Bestehen hätte offenbaren müssen, aufgrund der fortbestehenden Unkenntnis der maßgeblichen Entscheidungsträger (die Angeklagten als Schuldner müssen insoweit außer Betracht bleiben) bis zur letztendlichen Zahlung durch den Angeklagten F. weiterhin nicht geltend machte, hat den Wert dieser Vermögensbestandteile des Verbands auch nicht in bezifferbarer Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 -2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 221 ff.; Beschluss vom 7.Dezember 2011 -2BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, BVerfGE 130, 1, 47; Beschluss vom 1.November 2012 -2 BvR 1235/11, NJW 2013, 365, 366; LK/Tiedemann, StGB, 12.Aufl., § 263 Rn.158) im Sinne einer schadensgleichen Gefährdung vermindert.
  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07

    Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
    Zu verlangen war lediglich ein bezüglich des Angeklagten B. gegebener, eigener Entscheidungsspielraum des Handelnden (BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427, 428).
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
    Insoweit stellt sich dieses Kriterium als Begrenzung des weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum dar, innerhalb dessen der Dispositionsbefugte unter der Geltung des haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebots handeln darf (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, NStZ 2008, 87, 88 f.).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
    Unter laufende Verwaltung fallen nur diejenigen Geschäfte, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich nach Größe und Umfang der Tätigkeit sowie Finanzkraft des beteiligten Verbandes von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 16. November 1978 - III ZR 81/77, NJW 1980, 117).
  • BGH, 07.11.1990 - 2 StR 439/90

    Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13
    Dies galt für ihn als Vorsitzenden, der den Verband nach außen vertritt (§ 13 Nr. 2 Satz 1 Satzung OOWV), in besonderem Maße (BGH, Urteil vom 7.November 1990 -2 StR 439/90, NJW 1991, 990, 991, insoweit in BGHSt 37, 226 nicht abgedruckt).
  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00

    Freispruch eines Staatssekretärs und zweier Ministerialbeamter vom Vorwurf der

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

  • LG Essen, 14.11.2014 - 35 KLs 14/13

    Früherer Arcandor-Chef Thomas Middelhoff zu drei Jahren Haft verurteilt

    Selbst wenn die Reisekosten dabei als Teil des Vergütungsanspruches des Angeklagten anzusehen sind, wäre dies kein Anlass, die Vermögensbetreuungspflicht im Hinblick auf diese Interessenkollision zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2013, 3 StR 146/13, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Diese Voraussetzungen liegen vor, wie bereits das Landgericht in seiner rechtlichen Würdigung zutreffend dargelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 90/10, wistra 2010, 445, 446 für den Vorstand einer Stiftung; Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 146/13, wistra 2014, 186, 188 für den Vorsteher eines als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierten Wasserverbandes).
  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19

    Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich das Streben des Vergütungsempfängers nach einem möglichst hohen Gehalt in den dafür vorgesehenen Entscheidungsbahnen hält (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 146/13, NZWiSt 2014, 135, 139).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten

    Jedenfalls vermindert die fortdauernde Unkenntnis von einem Anspruch den Wert des weiter bestehenden Anspruchs nicht in bezifferbarer Weise (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 146/13 Rn. 14).
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

    Eine Einschränkung hat der 3. Strafsenat in einer weiteren Entscheidung (vgl. BGH NStZ 2015, 220 [BGH 12.12.2013 - 3 StR 146/13] (223)) bezüglich der Vergütung eines Vorstandsmitglieds eines Wasserverbandes nur für die Fälle kollusiven Zusammenwirkens gemacht: Anlass, die Vermögensbetreuungspflicht des Vergütungsempfängers im Hinblick auf diese Interessenkollision insoweit zu beschränken, besteht indes nur dann, wenn sich dessen Streben nach einem möglichst hohen Gehalt in den dafür vorgesehenen Entscheidungsbahnen hält.
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