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   BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14   

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https://dejure.org/2014,47693
BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14 (https://dejure.org/2014,47693)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2014 - V ZR 109/14 (https://dejure.org/2014,47693)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - V ZR 109/14 (https://dejure.org/2014,47693)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 7 S 1 AusglLeistG, § 5 FlErwV, § 9 Abs 1 FlErwV, § 196 BGB, § 315 BGB
    Kaufpreisermäßigter Erwerb eines ehemals volkseigenen Grundstücks im Beitrittsgebiet durch den Pächter: Überprüfbarkeit der Verkehrswertermittlung durch die Privatisierungsstelle; Verjährung eines vertraglichen Anspruchs des Käufers auf Rückzahlung des über dem ...

  • IWW

    § 196 BGB, § ... 315 BGB, § 3 Abs. 7 AusglLeistG, § 315 Abs. 3 BGB, § 313 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 200 BGB, § 315 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 BGB, § 317, § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 3 AusglLeistG, 3 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, Abs. 3 Satz 2, § 3 Abs. 1 AusglLeistG, § 3 Abs. 3 AusglLeistG, § 3 Abs. 7 Satz 1 AusglLeistG, § 9 Abs. 1 Satz 2 FlErwV, § 5 FlErwV, § 5 Abs. 1 Satz 4 FlErwV, § 192 BauGB, § 3a AusglLeistG, §§ 195, 199 BGB, § 902 BGB, § 4 FlErwV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermessen der Privatisierungsstelle bei der Ermittlung des Verkehrswerts; Verjährung eines vertraglichen Anspruchs des Käufers auf Rückzahlung des über den Wertersatz hinausgehenden Teils des vereinbarten Kaufpreises

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Flächenerwerb; Ermittlung des Verkehrswertes; Rückzahlungsanspruch; Verjährung; Kaufpreisanpassung; Kaufpreisermittlung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    AusglLeistG § 3; FlErwV § 9 Abs. 1, § 5; BGB § 196
    Zehnjährige Verjährung des aus geschuldeter Anpassung eines Grundstückkaufvertrags nach AusglLeistG folgenden Rückzahlungsanspruchs

  • rewis.io

    Kaufpreisermäßigter Erwerb eines ehemals volkseigenen Grundstücks im Beitrittsgebiet durch den Pächter: Überprüfbarkeit der Verkehrswertermittlung durch die Privatisierungsstelle; Verjährung eines vertraglichen Anspruchs des Käufers auf Rückzahlung des über dem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessen der Privatisierungsstelle bei der Ermittlung des Verkehrswerts; Verjährung eines vertraglichen Anspruchs des Käufers auf Rückzahlung des über den Wertersatz hinausgehenden Teils des vereinbarten Kaufpreises

  • datenbank.nwb.de

    Kaufpreisermäßigter Erwerb eines ehemals volkseigenen Grundstücks im Beitrittsgebiet durch den Pächter: Überprüfbarkeit der Verkehrswertermittlung durch die Privatisierungsstelle; Verjährung eines vertraglichen Anspruchs des Käufers auf Rückzahlung des über dem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrswert ehemaliger volkseigener Betriebe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kaufpreisanpassung bei ehemals volkseigenen Betrieben - und die Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1008
  • MDR 2015, 269
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14
    Unerheblich ist, auf welchem Rechtsgrund der Anspruch beruht (Senat, Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824 Rn. 20 f.).

    Deshalb gilt § 196 BGB nicht nur für die wechselseitigen Primäransprüche aus einem Vertrag, der eine Verfügung über ein Grundstück zum Gegenstand hat (dazu: Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 196 Rn. 6), sondern auch für die Sekundäransprüche und für die wechselseitigen Bereicherungsansprüche bei Nichtigkeit eines solchen Vertrags (Senat, Urteile vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824 Rn. 20 f. und vom 6. Februar 2009 - V ZR 26/08, NVwZ-RR 2009, 412 Rn. 30).

    Der Anspruch auf die Gegenleistung verjährt auch dann nach § 196 BGB, wenn der Anspruch auf die Rückabwicklung der Verfügung nicht geltend gemacht wird oder gar nicht besteht, etwa weil es nicht zu einer Verfügung gekommen ist (Senat, Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07, aaO Rn. 24).

    Entsprechendes gilt für die Rückabwicklung der Gegenleistung, die sich auf Teile der insgesamt geschuldeten Leistung beschränken kann (Senat, Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07, aaO Rn. 27).

    Er ist dem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch des Käufers bei Nichtigkeit des Vertrags vergleichbar, der nach der erwähnten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824 Rn. 20 f.) gemäß § 196 BGB verjährt.

  • BGH, 28.04.2011 - V ZR 192/10

    Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den Berechtigten nach dem

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14
    Die Beklagte verwendet sie in einer Vielzahl von Verträgen (vgl. KG, NL-BzAR 2011, 27, dazu Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 192/10, ZOV 2011, 120).

    Die Beklagte hat den - in § 3 Abs. 7 Satz 1 AusglLeistG als "Wertansatz" bezeichneten - Kaufpreis nach § 9 Abs. 1 Satz 2 FlErwV nicht zu bestimmen, sondern nach Maßgabe des (hier einschlägigen) § 5 FlErwV und den in dieser Vorschrift in Bezug genommenen Vorschriften der Wertermittlungsverordnung (dazu: Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 192/10, ZOV 2011, 120 Rn. 7) zu "ermitteln".

    Dieses wird nach Maßgabe der Wertermittlungsverordnung (dazu Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 192/10, ZOV 2011, 120 Rn. 7-9) festzustellen haben, ob der Verkehrswert der verkauften Flächen bei Vertragsschluss niedriger war, als bei der Berechnung des vereinbarten Verkaufspreises angenommen.

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14
    Er kann, unabhängig davon, auf welcher Grundlage sie erfolgt, auch unmittelbar die Ansprüche geltend machen, die sich aus der Anpassung ergeben (Senat, Urteile vom 24. November 1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054, 1056 für § 315 Abs. 3 BGB, vom 30. September 2011- V ZR 17/11, BGHZ 191, 139 Rn. 34 für § 313 Abs. 1 BGB und vom 12. Mai 2006 - V ZR 97/05, NJW 2006, 2843 Rn. 27 für einen Vorvertrag).

    Wenn der Verkehrswert von der Beklagten oder von dem Gericht entsprechend § 315 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen oder wie durch einen Schiedsgutachter nach § 317, § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Parteien verbindlich festzustellen wäre, entstünde er zwar erst mit dem Abschluss einer gerichtlichen Überprüfung (vgl. Senat, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054, 1056; BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12, WM 2013, 1452 Rn. 33).

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14
    Wenn der Verkehrswert von der Beklagten oder von dem Gericht entsprechend § 315 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen oder wie durch einen Schiedsgutachter nach § 317, § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Parteien verbindlich festzustellen wäre, entstünde er zwar erst mit dem Abschluss einer gerichtlichen Überprüfung (vgl. Senat, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054, 1056; BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12, WM 2013, 1452 Rn. 33).

    Bei einer der Schiedsgutachtenabrede ähnlichen Vereinbarung käme es darauf an, dass die von der Partei oder dem Dritten vorzunehmende Feststellung - hier des Verkehrswerts - und die Ausfüllung der damit gegebenenfalls verbundenen Wertungsspielräume einer gerichtlichen Überprüfung entzogen sein sollen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12, WM 2013, 1452 Rn. 28).

  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 141/75

    Neubemessung des Grundstückskaufpreises auf Grund einer Wertanpassungsklausel

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14
    Denkbar wäre auch eine Anpassungsklausel, nach welcher die Bestimmung der Leistung entsprechend den § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch Urteil erfolgen soll (Senat, Urteile vom 7. April 1978 - V ZR 141/75, BGHZ 71, 276, 284 und vom 3. Februar 1995 - V ZR 222/93, NJW 1995, 1360).
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 117/90

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit der amtlichen Festsetzung der Höchstpacht

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14
    Ein solches Leistungsbestimmungsrecht ist nur anzunehmen, wenn die Leistung nicht schon in dem Vertrag und den in dem Vertrag in Bezug genommenen Vorschriften oder Regelwerken festgelegt ist, sondern letztlich erst durch die Entscheidung der bestimmungsberechtigten Vertragspartei festgelegt wird (Senat, Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 117/90, NJW-RR 1992, 142 und BGH, Urteil vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93, BGHZ 128, 54, 57 f.; Erman/Hager, BGB, 14. Aufl., § 315 Rn. 7).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14
    Ein solches Leistungsbestimmungsrecht ist nur anzunehmen, wenn die Leistung nicht schon in dem Vertrag und den in dem Vertrag in Bezug genommenen Vorschriften oder Regelwerken festgelegt ist, sondern letztlich erst durch die Entscheidung der bestimmungsberechtigten Vertragspartei festgelegt wird (Senat, Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 117/90, NJW-RR 1992, 142 und BGH, Urteil vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93, BGHZ 128, 54, 57 f.; Erman/Hager, BGB, 14. Aufl., § 315 Rn. 7).
  • BGH, 03.02.1995 - V ZR 222/93

    Anpassung des Erbbauzinses wegen erheblicher oder wesentlicher Änderung der

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14
    Denkbar wäre auch eine Anpassungsklausel, nach welcher die Bestimmung der Leistung entsprechend den § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch Urteil erfolgen soll (Senat, Urteile vom 7. April 1978 - V ZR 141/75, BGHZ 71, 276, 284 und vom 3. Februar 1995 - V ZR 222/93, NJW 1995, 1360).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14
    aa) Die Auslegung der maßgeblichen Regelung in § 2 Nr. 4 des Kaufvertrags der Parteien unterliegt zwar der vollständigen Überprüfung durch den Senat, weil es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321, 323).
  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14
    Er kann, unabhängig davon, auf welcher Grundlage sie erfolgt, auch unmittelbar die Ansprüche geltend machen, die sich aus der Anpassung ergeben (Senat, Urteile vom 24. November 1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054, 1056 für § 315 Abs. 3 BGB, vom 30. September 2011- V ZR 17/11, BGHZ 191, 139 Rn. 34 für § 313 Abs. 1 BGB und vom 12. Mai 2006 - V ZR 97/05, NJW 2006, 2843 Rn. 27 für einen Vorvertrag).
  • BGH, 21.07.2006 - V ZR 158/05

    Anforderungen an die Gestaltung der Vergabe und der Kriterien einer Subvention

  • BGH, 11.10.2006 - VIII ZR 270/05

    Kontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens

  • BGH, 04.05.2007 - V ZR 162/06

    Voraussetzungen des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Hinweispflichten des

  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12

    Vertrag über die Übergabe von Grundbesitz gegen persönliche Versorgung des

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Er kann, unabhängig davon, auf welcher Grundlage sie erfolgt, auch unmittelbar die Ansprüche geltend machen, die sich aus der Anpassung ergeben (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 109/14 NJW-RR 2015, 1008).
  • BFH, 22.07.2020 - II R 32/18

    Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung aufgrund

    Die Privatisierungsstelle hat diesen --in § 3 Abs. 7 Satz 1 AusglLeistG als "Wertansatz" bezeichneten-- Kaufpreis nach § 9 Abs. 1 Satz 2 FlErwV nicht zu bestimmen, sondern nach Maßgabe des § 5 FlErwV und den in dieser Vorschrift in Bezug genommenen Vorschriften der Wertermittlungsverordnung zu "ermitteln" (vgl. BGH-Urteil vom 12.12.2014 - V ZR 109/14, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2015, 1008, Rz 15, m.w.N.).

    Dabei darf die Privatisierungsstelle allerdings von dem in § 3 Abs. 7 Satz 1 AusglLeistG festgelegten Preis nicht abweichen (vgl. BGH-Urteil in NJW-RR 2015, 1008, Rz 14, m.w.N.; Ruppert in Dombert/Witt, Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht, 2. Aufl. 2016, Teil D., § 12 Rz 65).

    Da insofern keine Ermessensentscheidung der Privatisierungsstelle vorliegt, stellt die Nachprüfung und Anpassung des Verkehrswertes durch ein Gericht in diesem Zusammenhang nicht Rechtsgestaltung, sondern Auslegung bzw. Rechtsanwendung dar --auch wenn sie vertraglich wie im vorliegenden Fall durch eine Anpassungsklausel vorgesehen ist (BGH-Urteil in NJW-RR 2015, 1008, Rz 9; Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18.11.2010 - 22 U 14/10, Recht der Landwirtschaft 2011, 119, Rz 30, m.w.N.).

    Insofern diente der Kaufvertrag lediglich der Umsetzung des gesetzlich auch hinsichtlich des Kaufpreises vorgegebenen Erfüllungsanspruchs der Klägerin (vgl. BGH-Urteil in NJW-RR 2015, 1008, Rz 14), den diese gegenüber der GmbH einseitig rechtlich durchsetzen konnte.

  • BGH, 24.11.2017 - LwZR 5/16

    Unwirksamkeit einer Klausel über ein Vorpachtrecht des Pächters

    Da Allgemeine Geschäftsbedingungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/08, NJW 2010, 2877 Rn. 11 mwN; Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 109/14, NJW-RR 2015, 1008 Rn. 12), kann der Senat die Klausel selbst prüfen.
  • BGH, 16.03.2018 - V ZR 306/16

    Unangemessene Benachteiligung eines Grundstückkaufers bei Verpflichtung zur

    bb) Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist die Beurteilung der Klausel als transparent durch das Berufungsgericht, die einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 109/14, NJW-RR 2015, 1008 Rn. 12 mwN), nicht zu beanstanden.
  • BGH, 23.04.2021 - V ZR 147/19

    A) Die zur Umsetzung von § 1 Abs. 6 TreuhG erlassenen Privatisierungsgrundsätze

    Solche Klauseln wurden zwar in Verträgen über den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Pächter der BVVG nach § 3 AusglLeistG häufig vorgesehen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 109/14, NJW-RR 2015, 1008 Rn. 12).

    Er unterliegt als Schadensersatzanspruch, anders als der von dem Landgericht angenommene, aber nicht gegebene Bereicherungsanspruch (dazu Senat, Urteile vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824 Rn. 20 f., vom 6. Februar 2009 - V ZR 26/08, NVwZ-RR 2009, 412 Rn. 30 und vom 12. Dezember 2014 - V ZR 109/14, NJW-RR 2015, 1008 Rn. 18), nicht einer Verjährungsfrist von zehn Jahren nach § 196 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2018 - 3 K 206/16

    Herabsetzung des Kaufpreises außerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1

    Im Übrigen würden die Rückzahlungsansprüche gegen die BVVG nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes -BGH- erst nach Ablauf von zehn Jahren verjähren (vgl. BGH-Urteil vom 12. Dezember 2014, V ZR 109/14).

    Dass es sich insoweit um eine "Anpassungsklausel" handelt, hat auch der BGH in seinem Urteil vom 12. Dezember 2014 (V ZR 109/14), das eine identische Klausel zum Gegenstand hatte, festgestellt.

  • BGH, 23.04.2021 - V ZR 248/19

    Erwerb ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Fläche im Beitrittsgebiet:

    Solche Klauseln wurden zwar in Verträgen über den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Pächter der BVVG nach § 3 AusglLeistG häufig vorgesehen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 109/14, NJW-RR 2015, 1008 Rn. 12).
  • LG Hamburg, 30.06.2017 - 308 O 34/16

    Zinsänderungsklausel einer Bank für Darlehen: Unangemessene Benachteiligung des

    Zwar entsteht ein Anspruch erst dann mit dem Abschluss einer gerichtlichen Überprüfung, wenn die Höhe von einer Partei oder vom Gericht entsprechend § 315 Abs. 1 und Abs. 3 S. 2 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen ist (BGH, NJW-RR 2015, 1008, Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 08.07.2015 - 1 K 849/13

    Prämienanspruch eines ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums;

    Voraussetzung - auch für eine gerichtliche Überprüfung - ist stets, dass ein Vertragspartner die Leistung einseitig bestimmt und ihm hierbei ein gewisser Ermessensspielraum zusteht (BGH, Urt. v. 12.12.2014 - V ZR 109/14 -, Rn. 10, juris).
  • LG Berlin, 06.10.2020 - 3 O 162/20

    Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Preisnebenabrede über

    Entsprechendes gilt für die Rückabwicklung der Gegenleistung, die sich auf Teile der insgesamt geschuldeten Leistung beschränken kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 109/14, NJW-RR 2015, 1008, Rn. 18, 21).
  • LG Berlin, 15.09.2020 - 3 O 162/20
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