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   BGH, 12.12.2017 - 3 StR 388/17   

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https://dejure.org/2017,55858
BGH, 12.12.2017 - 3 StR 388/17 (https://dejure.org/2017,55858)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2017 - 3 StR 388/17 (https://dejure.org/2017,55858)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 388/17 (https://dejure.org/2017,55858)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 247a StPO; § 337 StPO
    Anforderungen an die Anordnung der audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen durch Gerichtsbeschluss (kein Begründungserfordernis; Kenntlichmachung des einschlägigen Ausnahmetabestandes); Beruhen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 StPO, § 247a Abs 1 S 1 StPO
    Revision in Strafsachen: Audiovisuelle Zeugenvernehmung ohne Gerichtsbeschluss

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Gerichtsbeschlusses für die Anordnung der audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen; Verwerfung der Revision als unbegründet

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Audiovisuelle Zeugenvernehmung ohne Gerichtsbeschluss

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Audiovisuelle Vernehmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Audiovisuelle Zeugenvernehmung - und der erforderliche Beschluss des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 118
  • StV 2019, 812 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07

    Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer;

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - 3 StR 388/17
    Fehlt ein solcher Beschluss, begründet dies in der Regel die Revision, weil das Revisionsgericht nicht überprüfen kann, ob die Voraussetzungen des § 247a StPO vorgelegen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, NStZ 2008, 421).
  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19

    Pflichtverteidigerbestellung vor der richterlichen Vernehmung eines aufgrund

    Zugleich wurde jedenfalls kurz der Grund für die Videovernehmung der beiden Zeugen genannt, die nicht nach Deutschland einreisen konnten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 388/17, NStZ-RR 2018, 118).
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