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   BGH, 12.12.2017 - KVZ 41/17   

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https://dejure.org/2017,53035
BGH, 12.12.2017 - KVZ 41/17 (https://dejure.org/2017,53035)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2017 - KVZ 41/17 (https://dejure.org/2017,53035)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - KVZ 41/17 (https://dejure.org/2017,53035)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 AEUV, Art 2 EUV 330/2010, Art 4 Buchst c EUV 330/2010, § 1 GWB
    Wettbewerbsbeschränkung: Pauschales Verbot des Angebots vertragsgebundener Ware auf Preisvergleichsportalen für Vertragshändler eines selektiven Vertriebssystems

  • webshoprecht.de

    Per-se-Verbots-Klausel für Preisvergleichsmaschinen

  • IWW

    § 32 GWB, Art. ... 101 Abs. 1 AEUV, § 20 Abs. 1, 2 GWB, § 32 Abs. 3 GWB, § 74 Abs. 2, § 75 Abs. 1 GWB, § 1 GWB, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 330/2010, Art. 101 AEUV, Art. 33 Abs. 4 Satz 1 GWB

  • Wolters Kluwer

    Pauschales Verbot der Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen in einem selektiven Vertriebssystem; Beschränkung des passiven Verkaufs an Endverbraucher durch den Einzelhändler

  • suchmaschinen-und-recht.de

    ASICS-Händler dürfen in Online-Preissuchmaschinen werben

  • online-und-recht.de

    ASICS-Händler dürfen in Online-Preissuchmaschinen werben

  • kanzlei.biz

    Beschränkungen für Online-Vertrieb von ASICS-Produkten rechtswidrig

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung: Pauschales Verbot des Angebots vertragsgebundener Ware auf Preisvergleichsportalen für Vertragshändler eines selektiven Vertriebssystems

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschales Verbot der Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen in einem selektiven Vertriebssystem; Beschränkung des passiven Verkaufs an Endverbraucher durch den Einzelhändler

  • rechtsportal.de

    Pauschales Verbot der Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen in einem selektiven Vertriebssystem; Beschränkung des passiven Verkaufs an Endverbraucher durch den Einzelhändler

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Vertriebssystem 1.0

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Entscheidung des BKartA: ASICS-Händlern darf Zusammenarbeit mit Preissuchmaschinen nicht verboten werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Markenhersteller darf Nutzung von Preissuchmaschinen nicht pauschal verbieten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pauschales Verbot der Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen in selektivem Vertriebssystem kartellrechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    ASICS-Händler dürfen in Online-Preissuchmaschinen werben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 380
  • MIR 2018, Dok. 006
  • K&R 2018, 178
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.12.2017 - C-230/16

    Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KVZ 41/17
    In der Entscheidung "Coty Germany GmbH" (Urteil vom 6. Dezember 2017 - C-230/16) ging es um eine Klausel, die es den autorisierten Einzelhändlern eines selektiven Vertriebssystems für Luxusartikel verbot, beim Verkauf der Vertragswaren im Internet nach außen erkennbar nicht autorisierte Drittunternehmen einzuschalten.

    (4) Auch aus der bereits erwähnten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. Dezember 2017 (C-230/16 "Coty Germany GmbH") ergeben sich keine Zweifel an dieser Beurteilung.

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KVZ 41/17
    Die Beschwerde der Betroffenen hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen (OLG Düsseldorf NZKart 2017, 316 = WuW 2017, 406).
  • BGH, 06.03.2001 - KVZ 20/00

    Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden der Kartellbehörden

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KVZ 41/17
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache überdies dann zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die den Bundesgerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union verpflichtete (BGH, Beschluss vom 6. März 2001 - KVZ 20/00, ZIP 2001, 807 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 15.05.2012 - KVR 34/11

    Erlass einer zwangsgeldbewehrten Auskunftsverfügung wegen des Verdachts der

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KVZ 41/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 34/11 Rn. 14 mwN).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2018 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit pauschales Internet-Plattformverbot im Selektivvertrieb - Coty II

    Wenn diese Auslegung zutrifft, würde in der Tat nach der Rechtsprechung des BGH, die sich auch auf die Ausführungen des EuGH in dem Vorlageverfahren stützt, eine Kernbeschränkung i.S.d. Art. 4 Buchst. c der VertikalGVO vorliegen (Beschluss vom 12.12.2017, KVZ 41/17).
  • BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20

    BGH überprüft "Hängebeschluss" des OLG Düsseldorf in Sachen Facebook

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 34/11, juris Rn. 14; Beschluss vom 12. Dezember 2017 - KVZ 41/17, WRP 2018, 337 Rn. 9 - Vertriebssystem 1.0).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2022 - 3 Kart 113/21

    Die Entnahmestelle i.S.d. § 2 Nr. 6 StromNEV befindet sich unter Berücksichtigung

    Dass sich die Rechtsfrage der Verortung der Anschlussnetzebene der Entnahmestelle in der konkreten, hier streitgegenständlichen Anschlusssituation in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2017 - KVZ 41/17, NZKart 2018, 96 Rn. 9 - Preisvergleichsmaschinenverbot II), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 73/20

    Unzulässigkeit der Revision in einem kartellrechtlichen Verfahren wegen

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - KVR 34/11, juris Rn. 14; vom 12. Dezember 2017 - KVZ 41/17, WRP 2018, 337 Rn. 9 - Vertriebssystem 1.0; vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20, WuW 2021, 127 Rn. 15 - Facebook II).
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