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   BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15   

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https://dejure.org/2017,53450
BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15 (https://dejure.org/2017,53450)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2017 - KZR 50/15 (https://dejure.org/2017,53450)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - KZR 50/15 (https://dejure.org/2017,53450)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Rimowa

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Rimowa

    § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 S 1 Nr 1 GWB, § 20 Abs 1 S 1 GWB
    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Vorliegen eines kleinen oder mittleren Unternehmens bei sortimentsbedingter Abhängigkeit; hohe Distributionsrate als Indiz für eine Spitzenstellungsabhängigkeit - Rimowa

  • IWW

    §§ 20 Abs. 1 Satz 1, 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 20 Abs. 1 GWB, § 20 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 286 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Einstufung eines Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen bei sortimentsbedingter Abhängigkeit; Vergleich der Größe des behinderten Unternehmens mit seinen Wettbewerbern; Umstellung des Vertriebs von Waren auf ein qualitatives selektives Vertriebssystem; ...

  • Betriebs-Berater

    Einstufung eines Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen - Indizien für Spitzenstellungsabhängigkeit - Rimowa

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Vorliegen eines kleinen oder mittleren Unternehmens bei sortimentsbedingter Abhängigkeit; hohe Distributionsrate als Indiz für eine Spitzenstellungsabhängigkeit - Rimowa

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20 Abs. 1 S. 1
    Einstufung eines Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen bei sortimentsbedingter Abhängigkeit; Vergleich der Größe des behinderten Unternehmens mit seinen Wettbewerbern; Umstellung des Vertriebs von Waren auf ein qualitatives selektives Vertriebssystem; ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Rimowa

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Vorliegen eines kleinen oder mittleren Unternehmens bei sortimentsbedingter Abhängigkeit; hohe Distributionsrate als Indiz für eine Spitzenstellungsabhängigkeit - Rimowa

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Bedeutung der Distributionsrate auf das Vorliegen einer Spitzenstellungsabhängigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Bedeutung der Distributionsrate auf das Vorliegen einer Spitzenstellungsabhängigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einstufung eines Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen - sortimentsbedingte Abhängigkeit - Rimowa

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff des kleinen oder mittleren Unternehmens

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rimowa - (Kein) Widerspruch zwischen Marken- und Kartellprozess?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 367
  • GRUR 2018, 441
  • BB 2018, 257
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98

    Designer-Polstermöbel

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
    Entschließt sich ein Anbieter zu einem bestimmten Zeitpunkt dazu, den Vertrieb seiner Waren auf ein qualitatives selektives Vertriebssystem umzustellen, spricht es regelmäßig für das Vorliegen einer Spitzenstellungsabhängigkeit, wenn sich für den Zeitraum zuvor eine hohe Distributionsrate feststellen lässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. Mai 2000, KZR 28/98, GRUR 2000, 1108 - Designer-Polstermöbel).

    Eine hohe Distributionsrate stellt daher zumindest bei Waren, die nicht über ein selektives Vertriebssystem abgesetzt werden, ein deutliches Indiz für eine Spitzenstellungsabhängigkeit dar (BGH, Urteil vom 9. Mai 2000 - KZR 28/98, GRUR 2000, 1108, 1109 mwN - Designer-Polstermöbel).

    b) Die danach erforderliche Beurteilung, ob eine Spitzenstellungsabhängigkeit besteht, ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten und vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, GRUR 2000, 1108, 1109 - Designer-Polstermöbel).

    Zwar trifft zu, dass es für die Bestimmung der Distributionsrate nur auf solche Händler ankommt, die mit der Klägerin vergleichbar sind (BGH, GRUR 2000, 1108, 1109 - Designer-Polstermöbel), die also zumindest in nennenswertem Umfang Koffer anbieten.

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2013 - 6 U 11/11

    Rillenkoffer II, Rillen-Design - Wettbewerbsverstoß: Leistungsschutz für

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
    (1) Das Berufungsgericht hat sich wesentlich darauf gestützt, dass die Beklagte in markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen vorgetragen hat, ihre Koffer seien jedenfalls bis zum Jahr 2008 in beinahe jedem Fachgeschäft in Deutschland angeboten worden, und die Gerichte in diesen Verfahren das Vorbringen der Beklagten zugrunde gelegt haben (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2008 - I ZR 123/05, GRUR 2008, 793 Rn. 1 und 18 - Rillenkoffer; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 518, 519 f.).

    Der Verbreitung der Produkte der Beklagten kam dort lediglich Bedeutung für die Kennzeichnungskraft der Klagemarke (BGH, GRUR 2008, 793 Rn. 18 - Rillenkoffer) bzw. für die Frage zu, ob das Design der von ihr vertriebenen Koffer wettbewerbliche Eigenart aufweist (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 518, 520).

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
    (1) Das Berufungsgericht hat sich wesentlich darauf gestützt, dass die Beklagte in markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen vorgetragen hat, ihre Koffer seien jedenfalls bis zum Jahr 2008 in beinahe jedem Fachgeschäft in Deutschland angeboten worden, und die Gerichte in diesen Verfahren das Vorbringen der Beklagten zugrunde gelegt haben (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2008 - I ZR 123/05, GRUR 2008, 793 Rn. 1 und 18 - Rillenkoffer; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 518, 519 f.).

    Der Verbreitung der Produkte der Beklagten kam dort lediglich Bedeutung für die Kennzeichnungskraft der Klagemarke (BGH, GRUR 2008, 793 Rn. 18 - Rillenkoffer) bzw. für die Frage zu, ob das Design der von ihr vertriebenen Koffer wettbewerbliche Eigenart aufweist (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 518, 520).

  • BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91

    Bindung der Vertragshändler an Leasingunternehmen des Kraftfahrzeugherstellers

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
    Steht eine sortimentsbedingte Abhängigkeit in Rede, kommt es für die Frage, wann ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen ist, regelmäßig entscheidend auf einen Vergleich der Größe des behinderten Unternehmens mit seinen Wettbewerbern an (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993, KVR 25/91, WuW/E BGH 2875 - Herstellerleasing).

    Steht - wie hier - eine sortimentsbedingte Abhängigkeit in Rede, kommt es regelmäßig entscheidend auf einen Vergleich der Größe des behinderten Unternehmens mit seinen Wettbewerbern an (BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993 - KVR 25/91, WuW/E BGH 2875, 2879 - Herstellerleasing).

  • OLG München, 17.09.2015 - U 3886/14

    Kein Belieferungsstopp für hochpreisige Koffer - Rimowa./.Hetzenecker

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
    Das Berufungsgericht (OLG München, WuW/E DE-R 4910 = NZKart 2015, 490) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 227/94

    Auswirkungen vorprozessualer Äußerungen auf den Prozeßvortrag einer Partei

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
    Der Umstand, dass es nicht ohne weiteres mit dem Vortrag der Beklagten in anderen rechtlichen Auseinandersetzungen mit anderen Parteien in Einklang stehen mag, rechtfertigt es nicht, dieses Vorbringen von vornherein als unbeachtlich anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 227/94, NJW 1996, 394 zu vorprozessualen Äußerungen; Urteil vom 13. März 2012 - II ZR 50/09, NJW-RR 2012, 728 Rn. 16 mwN zu widersprüchlichem Vortrag einer Partei innerhalb desselben Verfahrens).
  • BGH, 13.03.2012 - II ZR 50/09

    Beweisaufnahme: Ablehnung eines Beweisantrags zu erheblichem Vorbringen bei

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
    Der Umstand, dass es nicht ohne weiteres mit dem Vortrag der Beklagten in anderen rechtlichen Auseinandersetzungen mit anderen Parteien in Einklang stehen mag, rechtfertigt es nicht, dieses Vorbringen von vornherein als unbeachtlich anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 227/94, NJW 1996, 394 zu vorprozessualen Äußerungen; Urteil vom 13. März 2012 - II ZR 50/09, NJW-RR 2012, 728 Rn. 16 mwN zu widersprüchlichem Vortrag einer Partei innerhalb desselben Verfahrens).
  • BGH, 24.09.2002 - KVR 8/01

    Zum Verlangen des Metro-Konzerns nach rückwirkender Konditionenanpassung nach

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - KZR 50/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats lässt sich diese Einstufung nicht nach absoluten Zahlen festlegen (BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 8/01, BGHZ 152, 97, 107 - Konditionenanpassung).
  • BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20

    Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch

    (aaa) Insoweit verkennt der Kläger bereits, dass vorprozessuale Äußerungen einer Partei generell nicht geeignet sind, ihrem Prozessvortrag die Beachtlichkeit zu nehmen (BGH 8. November 1995 - VIII ZR 227/94 - zu III der Gründe) und dass eine etwaige Widersprüchlichkeit des Parteivortrags nur im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden kann (vgl. etwa BGH 21. Juni 2018 - IX ZR 129/17 - Rn. 21; 12. Dezember 2017 - KZR 50/15 - Rn. 26 mwN; 13. März 2012 - II ZR 50/09 - Rn. 16 mwN) .
  • LG Hamburg, 12.02.2018 - 408 HKO 1/18

    Kündigung eines Vertriebshändlervertrags: Unterlassung des Verkaufs vorhandener

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes lässt sich diese Einstufung auch nicht nach absoluten Zahlen festlegen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12.12.2017, KZR 50/15, veröffentlicht in der juris-Datenbank).

    (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2017 - KZR 50/15 -, veröffentlicht in der juris-Datenbank).

    Bei einer sortimentsbedingten Abhängigkeit, kommt es für die Frage, ob es sich bei einem Unternehmen um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt, regelmäßig entscheidend auf einen Vergleich der Größe des behinderten Unternehmens mit seinen Wettbewerbern an (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2017, KZR 50/15, veröffentlicht in der juris-Datenbank).

  • BGH, 12.09.2023 - KZR 39/21
    Sie hat Angaben zum relevanten Markt zu machen, wobei eine sortimentsbedingte Abhängigkeit bereits dann in Betracht kommen kann, wenn ein Handelsunternehmen nach den Erwartungen der Marktgegenseite darauf angewiesen ist, auch nicht austauschbare Waren oder Leistungen (z.B. Produkte höherer und niedrigerer Qualität) im Sortiment zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2017 - KZR 50/15, WuW 2018, 142 Rn. 15 - Rimowa).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines

    Eine ausnahmsweise Verpflichtung zu einer bestimmten Begünstigung des behinderten Unternehmens kommt nur insoweit in Betracht, als das kartellrechtswidrige Verhalten auf andere Weise nicht vermieden werden kann, so dass ein Unterlassungs- oder Beseitigungsbegehren (siehe BGH, WRP 2016, 229 Rn. 25 - Porsche-Tuning) vom Schuldner nur durch ein positives Tun erfüllt werden kann (vgl. BGH, GRUR 2006, 608 Rn. 15 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger; MünchKommWettbR/Lübbig, 3. Aufl., GWB § 33 Rn. 19 mwN; siehe beispielsweise BGHZ 180, 312 Rn. 24, 38 - Orange-Book-Standard; BGH, GRUR 2016, 627 Rn. 19 ff mwN - Jaguar-Vertragswerkstatt; GRUR 2018, 441 - Rimowa; GRUR 2020, 961 Rn. 70 f, 111 - FRAND-Einwand).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2021 - U (Kart) 14/20

    Anspruch auf Abschluss eines Zentralregulierungsvertrages zu handelsüblichen

    Eine hohe Distributionsrate stellt daher zumindest bei Waren, die nicht über ein selektives Vertriebssystem abgesetzt werden, ein deutliches Indiz für eine Spitzenstellungsabhängigkeit dar (BGH, NZKart 2018, 134 - Rimowa ).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2021 - U (Kart) 18/20
    Entschließt sich ein Anbieter zu einem bestimmten Zeitpunkt dazu, auf ein qualitatives selektives Vertriebssystem umzustellen, spricht es regelmäßig für das Vorliegen einer Spitzenstellungsabhängigkeit, wenn sich für den Zeitraum zuvor eine hohe Distributionsrate feststellen lässt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2017, KZR 50/15 - Rimowa - Rn. 18 f. bei juris).
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