Rechtsprechung
BGH, 12.12.2017 - VI ZR 611/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 2 S 1 BGB
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert für ersatzfähige vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten bei Forderung des Wiederbeschaffungsaufwands für ein beschädigtes Fahrzeug
- verkehrslexikon.de
Gegenstandswert für ersatzfähige vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten bei Forderung des Wiederbeschaffungsaufwands
- IWW
- Wolters Kluwer
Bestimmung des für den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten maßgeblichen Gegenstandswerts; Ermittlung des Restwerts für ein beschädigtes Fahrzeug im Rahmen der Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwands; Rechtsverfolgungskosten als eigenständige ...
- rabüro.de
Zum Gegenstandswert für ersatzfähige vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
- Anwaltsblatt
§ 249 BGB
Gegenstandswert Unfallschaden: Gekürzter Wiederbeschaffungswert zählt - Anwaltsblatt
§ 249 BGB
Gegenstandswert Unfallschaden: Gekürzter Wiederbeschaffungswert zählt - rewis.io
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert für ersatzfähige vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten bei Forderung des Wiederbeschaffungsaufwands für ein beschädigtes Fahrzeug
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Kein Anspruch auf Erstattung der durch Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Restwertverwertung entstandenen Kosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Bestimmung des für den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten maßgeblichen Gegenstandswerts; Ermittlung des Restwerts für ein beschädigtes Fahrzeug im Rahmen der Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwands; Rechtsverfolgungskosten als eigenständige ... - datenbank.nwb.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei Forderung des Wiederbeschaffungsaufwands für ein beschädigtes Fahrzeug
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei Forderung des Wiederbeschaffungsaufwands
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gegenstandswert bei Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 26.04.2016 - 106 C 36/16
- AG Siegburg, 02.05.2016 - 106 C 36/16
- LG Bonn, 13.12.2016 - 8 S 106/16
- BGH, 12.12.2017 - VI ZR 611/16
Papierfundstellen
- NJW 2018, 938
- MDR 2018, 176
- VersR 2018, 239
- AnwBl 2018, 365
- AnwBl Online 2018, 551
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 12.12.2017 - VI ZR 611/16
Verlangt der Geschädigte vom Schädiger im Rahmen seiner ihm durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB eingeräumten Ersetzungsbefugnis den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) für ein beschädigtes Fahrzeug, dann richtet sich der für den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten maßgebliche Gegenstandswert nach dem Wiederbeschaffungsaufwand und nicht nach dem ungekürzten Wiederbeschaffungswert (Bestätigung Senatsurteil vom 18. Juli 2017, VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282).Diese Erwägungen halten, wie der Senat zwischenzeitlich in einem Parallelverfahren mit Urteil vom 18. Juli 2017 (VI ZR 465/16, VersR 2017, 1282) entschieden hat, rechtlicher Überprüfung stand.
Zur Ermittlung des Restwerts im Rahmen der Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwands hat der Senat bereits mit Urteil vom 18. Juli 2017 (aaO, Rn. 13) ausgeführt:.
- BGH, 11.07.2017 - VI ZR 90/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher …
Auszug aus BGH, 12.12.2017 - VI ZR 611/16
Als eigenständige Schadensposition kommen die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Restwertverwertung anfallenden Rechtsverfolgungskosten nur dann in Betracht, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadensereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falles aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 2017 - VI ZR 90/17, DAR 2017, 671 Rn. 10;… vom 8. Mai 2012 - VI ZR 196/11, NJW 2012, 2194 Rn. 8;… vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065 Rn. 5 f., jeweils für das Geltendmachen von Ansprüchen gegen den eigenen Versicherer). - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher …
Auszug aus BGH, 12.12.2017 - VI ZR 611/16
Als eigenständige Schadensposition kommen die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Restwertverwertung anfallenden Rechtsverfolgungskosten nur dann in Betracht, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadensereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falles aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (…vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 2017 - VI ZR 90/17, DAR 2017, 671 Rn. 10; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 196/11, NJW 2012, 2194 Rn. 8;… vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065 Rn. 5 f., jeweils für das Geltendmachen von Ansprüchen gegen den eigenen Versicherer). - LG Bonn, 13.12.2016 - 8 S 106/16
Zuordnung der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten zu den ersatzpflichtigen …
Auszug aus BGH, 12.12.2017 - VI ZR 611/16
Das Berufungsgericht hat seine bei BeckRS 2016, 113057 veröffentlichte Entscheidung darauf gestützt, dass der Gegenstandswert, der der Berechnung der Höhe der zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten zugrunde zu legen sei, der berechtigten Schadensersatzforderung gegenüber dem Schädiger entspreche. - BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05
Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …
Auszug aus BGH, 12.12.2017 - VI ZR 611/16
Als eigenständige Schadensposition kommen die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Restwertverwertung anfallenden Rechtsverfolgungskosten nur dann in Betracht, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadensereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falles aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (…vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 2017 - VI ZR 90/17, DAR 2017, 671 Rn. 10;… vom 8. Mai 2012 - VI ZR 196/11, NJW 2012, 2194 Rn. 8; vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065 Rn. 5 f., jeweils für das Geltendmachen von Ansprüchen gegen den eigenen Versicherer).
- OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 3 U 21/20
Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach Artt. 6 i.V.m. 82 DSGVO bei …
Dem Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der dem berechtigten Unterlassungs- und Schadensersatzanspruchs entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2017 - VI ZR 611/16 -, juris). - BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Gegenstandswerts für die dem …
Dies hat der Bundesgerichtshof - nach den angefochtenen Entscheidungen veröffentlicht - bereits entschieden (BGH…, Urteil vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, NJW 2017, 3588 Rn. 10 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237; vom 12. Dezember 2017 - VI ZR 611/16, VersR 2018, 239); hieran wird festgehalten. - LG Hannover, 14.02.2022 - 13 O 129/21
Schadenersatz wegen unberechtigten Schufa-Eintrages
Bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR (maßgeblich ist der berechtigte Teils der außergerichtlich geltend gemachten Forderung (vgl. BGH…, Urteil vom 18.07.2017 -VI ZR 465/16 -, Rn. 7, juris; BGH, Urteil vom 12.12.2017 - VI ZR 611/16 -, Rn. 5, juris)) belaufen sich diese nach §§ 13 Abs. 1, i.V.m. Nrn. 2300, 7002, 7008 VV RVG auf die angemessene 1, 3 Geschäftsgebühren nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer unter Anrechnung einer 0, 65 Geschäftsgebühr gern.
- LG Nürnberg-Fürth, 31.01.2018 - 2 S 1925/17
Kein Deckungsausschluss für fondsgebundene Lebensversicherungen und …
Der Höhe nach richtet sich der Anspruch nach den Rechtsanwaltskosten aus dem berechtigten Gegenstandswert (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12. Dezember 2017 - VI ZR 611/16, juris). - KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18 Der B ndesgerichtshof hat nunmehr in überzeugender Weise entschieden (BGH NJW 2017, 358 ; BGH MDR 2018, 176; BGH NJW 2018, 2417), dass jedenfalls dann, wenn der Geschädigt - wie hier - vom Schädiger den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert ab. üglich Restwert) beansprucht, auch nur dieser verminderte Betrag für den Gegenstandswe zugrunde zu legen ist.
- OLG Hamm, 30.06.2021 - 20 U 152/20
Wirksamkeit von Prämienanpassungen in einer Krankheitskostenversicherung; Fehlen …
Denn bei der Bemessung des Gegenstandswertes ist zu berücksichtigen, dass der Klägervertreter im Zeitpunkt der Klageerhebung berechtigterweise lediglich die Anpassungen zum 01.01.2015 und 01.01.2016 für unwirksam halten durfte, nicht jedoch die übrigen Beitragserhöhungen (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2017 - VI ZR 611/16, VersR 2018, 239). - OLG München, 17.09.2019 - 24 U 3917/18
Widerrufbarkeit des Verzichts auf die Einrede der Verjährung
Die von der Klägerin geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten sind als Schadensposition (…vgl. Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, § 249 Rn. 56 f.) insoweit zu ersetzen, als der Anspruch zugesprochen wurde (…vgl. BGH vom 08.01.2005 - VI ZR 73/04 - juris Rn. 8; vom 12.12.2017 - VI ZR 611/16 - juris Rn. 4 f.). - LG Essen, 24.11.2022 - 16 O 116/21
Kreuzungsräumer
Zuzusprechen sind diese nach dem Streitwert, der sich letztlich als berechtigt erweist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2017 - VI ZR 611/16 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2008 - 6 U 48/08 - OLGR Hamm 2008, 627). - LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2018 - 2 S 929/18 Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass die konkrete anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation ex ante zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (st. Rspr. BGH VersR 2018, 239: BGH r+s 2012, 359 m.w.N.).