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   BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18   

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https://dejure.org/2018,45812
BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18 (https://dejure.org/2018,45812)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2018 - 5 StR 385/18 (https://dejure.org/2018,45812)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 385/18 (https://dejure.org/2018,45812)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 323a StGB
    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei sog. Mischintoxikation (psychische Störung; Auswirkung auf Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit; Rechtsfrage; Hinzuziehung von Sachverständigen; eigene Sachkunde des Gerichts; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 53 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 212 Abs. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 5, § 226 Abs. 1 Nr. 1, §§ 22, 23, 52 StGB, § 20 StGB, § 323a StGB, § 21 StGB, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Vollrausch: Abweichung von einem die Schuldfähigkeit beurteilenden Sachverständigengutachten; Vorhersehbarkeit der Rauschtat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freispruch vom Vorwurf eines Totschlags und eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aufgrund des Fehlens einer Unrechtseinsicht; Gerichtliche Überprüfung des Fehlens einer Unrechtseinsicht zum Zeitpunkt der Tat infolge eines atypisch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht darf nur bei eigner Sachkunde von Sachverständigengutachten abweichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 226
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 264/19

    Vollrausch (Strafzumessung: Gegenstand des Schuldvorwurfs; Berücksichtigung

    Mit Schaffung des Straftatbestands des § 323a StGB hat der Gesetzgeber das Sich-in-einen-Rausch-Versetzen im Hinblick auf die allgemeine Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit des schwer Berauschten als ein selbständiges, sanktionswürdiges Unrecht bewertet; dabei hat er die Strafbarkeit indes davon abhängig gemacht, ob bzw. in welchem Umfang sich die für die Rechtsgüter Dritter oder die Allgemeinheit gesteigerte Gefahr, die von einem Berauschten ausgeht, tatsächlich in einer konkreten rechtswidrigen Tat - der Rauschtat - niedergeschlagen hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 385/18, StV 2019, 226, 228).

    Demgegenüber wird derjenige wegen der Berauschung mit Strafe belegt, der in diesem Zustand einen Straftatbestand verwirklicht und hierfür nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder dies zumindest nicht auszuschließen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018, aaO, mwN).

  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 250/22
    (1) Das Tatgericht ist zwar nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 385/18, StV 2019, 226, Rn. 14).
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 159/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; eigenständige

    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder zumindest die Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 1 StR 651/18, NStZ-RR 2019, 334, 335; Beschluss vom 7. Mai 2020 - 4 StR 115/20, BeckRS 2020, 15636; Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 385/18, BeckRS 2018, 35121).
  • OLG Zweibrücken, 29.07.2019 - 1 OLG 2 Ss 20/19

    Ablehnung von Gutachtenerstellung zur Wechselwirkung von Cannabis mit weiteren

    Denn die Auswirkungen von Cannabis in Wechselwirkung mit weiteren chemischen Substanzen stellen regelmäßig spezifisches Fachwissen dar, das nicht typischerweise Allgemeingut von Richtern ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 385/18, juris Rn. 19).

    Die Beurteilung, ob und inwiefern die Auswirkungen einer Mischintoxikation im konkreten Fall zu einer relevanten psychischen Störung geführt und die psychische Funktionsfähigkeit beeinträchtigt haben, unterfällt nicht dem Fachgebiet eines Toxikologen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 385/18 -, juris Rn. 18).

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose);

    ?) Das Tatgericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, weil dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 ? 5 StR 385/18, StV 2019, 226, Rn. 14).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 151/20

    Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens,

    Zwar ist das Tatgericht nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, weil dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 385/18, StV 2019, 226, Rn. 14).
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 341/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose:

    a) Zwar ist das Tatgericht nicht gehindert, vom Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, weil dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 385/18, StV 2019, 226 Rn. 14).
  • BGH, 13.10.2020 - 3 StR 322/20

    Eingeschränkte Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung durch das

    Schließlich bedurfte es der konkreten Vorhersehbarkeit der Rauschtat grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 385/18, juris Rn. 23 mwN).
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