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BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 21.05.1951 - 4 StR 154/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55
Die Strafkammer kommt zu dem Ergebnis, der Angeklagte sei in diesen Fällen aus rechtlichen Gründen freizusprechen, weil ihm ein "Unzuchttreiben" mit den Jungen nicht nachgewiesen sei (vgl BGHSt 1, 193 [BGH 21.05.1951 - 4 StR 154/51]; MDR 1955, 650). - BGH, 03.07.1951 - 2 StR 213/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55
Allerdings kann eine Fortsetzungstat in dieser rechtlichen Beurteilung auch gegeben sein, wenn nur eine oder nur einige der Einzelhandlungen den Erschwerungsgrund des § 175 a Nr. StGB aufweisen, währen die anderen ohne diesen Erschwerungsgrund nach § 175 StGB verwirklicht sind (vgl Urteil des erkennenden Senats 2 StR 213/51 vom 3. Juli 1951; siehe auch RGSt 51, 305, 308; 70, 357, 360; 385, 388). - BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55
Jedoch erörtert das Urteil die innere Tatseite für dieses Verhalten des Angeklagten nicht näher, Deshalb ist nicht erkennbar, ob der Angeklagte nicht die Absicht hatte, einen weitergehenden Plan zu verwirklichen, der auf die Verführung der Jungen zu gleichgeschlechtlicher Unzucht gerichtet war (vgl RGSt 70, 199; 71, 47; BGHSt 1, 293, 298 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; siehe auch BGH Urteil 5 StR 9/55 vom 29. März 1955).
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55
Falls die Revision mit ihrem Vorbringen geltend machen will, die Vernehmung der genannten jugendlichen Zeugen sei nicht erschöpfend gewesen, so begründet dies die Aufklärungsrüge nicht; denn sie kann nicht darauf gestützt werden, daß der Vorderrichter ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft hat (vgl BGHSt 2, 168; 4, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]. - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55
Falls die Revision mit ihrem Vorbringen geltend machen will, die Vernehmung der genannten jugendlichen Zeugen sei nicht erschöpfend gewesen, so begründet dies die Aufklärungsrüge nicht; denn sie kann nicht darauf gestützt werden, daß der Vorderrichter ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft hat (vgl BGHSt 2, 168; 4, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]. - BGH, 29.03.1955 - 5 StR 9/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55
Jedoch erörtert das Urteil die innere Tatseite für dieses Verhalten des Angeklagten nicht näher, Deshalb ist nicht erkennbar, ob der Angeklagte nicht die Absicht hatte, einen weitergehenden Plan zu verwirklichen, der auf die Verführung der Jungen zu gleichgeschlechtlicher Unzucht gerichtet war (vgl RGSt 70, 199; 71, 47; BGHSt 1, 293, 298 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; siehe auch BGH Urteil 5 StR 9/55 vom 29. März 1955). - RG, 19.03.1928 - II 193/28
1. Muß ein Beweisantrag, der vor Schluß der Beweisaufnahme "für den Fall der …
Auszug aus BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55
Nur dann konnte es ihn im übrigen unberücksichtigt lassen (vgl RGSt 38, 127; 62, 76). - RG, 19.11.1936 - 3 D 887/36
1. Muß der Angeklagte auf die "Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes" …
Auszug aus BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55
Allerdings kann eine Fortsetzungstat in dieser rechtlichen Beurteilung auch gegeben sein, wenn nur eine oder nur einige der Einzelhandlungen den Erschwerungsgrund des § 175 a Nr. StGB aufweisen, währen die anderen ohne diesen Erschwerungsgrund nach § 175 StGB verwirklicht sind (vgl Urteil des erkennenden Senats 2 StR 213/51 vom 3. Juli 1951; siehe auch RGSt 51, 305, 308; 70, 357, 360; 385, 388). - RG, 02.04.1936 - 3 D 155/36
1. Was ist in § 175 a Nr. 3 StGB. unter "Verführung" zu verstehen? Welche …
Auszug aus BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55
Jedoch erörtert das Urteil die innere Tatseite für dieses Verhalten des Angeklagten nicht näher, Deshalb ist nicht erkennbar, ob der Angeklagte nicht die Absicht hatte, einen weitergehenden Plan zu verwirklichen, der auf die Verführung der Jungen zu gleichgeschlechtlicher Unzucht gerichtet war (vgl RGSt 70, 199; 71, 47; BGHSt 1, 293, 298 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]; siehe auch BGH Urteil 5 StR 9/55 vom 29. März 1955). - RG, 24.06.1905 - 5560/04
Erfordert der Begriff des Beweisantrags die ausdrückliche Angabe der zu …
Auszug aus BGH, 13.01.1956 - 2 StR 349/55
Nur dann konnte es ihn im übrigen unberücksichtigt lassen (vgl RGSt 38, 127; 62, 76). - RG, 15.03.1937 - 5 D 152/37
Das Verbrechen gegen den § 175 a Nr. 3 StGB. kann gegen denselben Minderjährigen …
- RG, 05.02.1937 - 4 D 54/37
Zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom Versuche beim "Verführen" …
- RG, 04.12.1917 - IV 622/17
1. Kann unbefugter Ankauf und späterer Weiterverkauf beschlagnahmter Vorräte, je …
- BGH, 29.01.1958 - 2 StR 30/58
Rechtsmittel
Doch ist zur klaren Abgrenzung des Schuld umfangs im Urteil ausdrücklich festzustellen, in welchen Fällen etwa der Angeklagte außer bei seiner ersten Tat mit demselben Partner noch ein Verbrechen nach § 175 a StGB verwirklicht hat und in welchen Fällen er hiernach nur noch Straftaten nach § 175 StGB beging (siehe Urteile des erkennenden Senats 2 StR 213/51 vom 3. Juli 1951 in DRechtspr. III (323) Bl. 1003 und 2 StR 349/55 vom 13. Januar 1956). - BGH, 03.07.1957 - 2 StR 252/57
Rechtsmittel
Doch ist zur klaren Abgrenzung des Schuldumfanges ausdrücklich auszusprechen, daß der Angeklagte nur insoweit ein Verbrechen nach § 175 a Nr. 3 StGB verwirklicht hat und im übrigen Straftaten nach § 175 StGB beging (siehe Urteile des erkennenden Senats 2 StR 213/51 vom 3. Juli 1951 in DRSpr III (323) Bl 1003 und 2 StR 349/55 vom 18. Januar 1956 auf S 3).