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   BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64   

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BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64 (https://dejure.org/1965,5788)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1965 - 3 StR 54/64 (https://dejure.org/1965,5788)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1965 - 3 StR 54/64 (https://dejure.org/1965,5788)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot der KPD in Tateinheit mit Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung und Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
    Dazu müsste sie bei Berücksichtigung aller äusseren und inneren Tatumstände die erfahrungsgemäss gewöhnlich vorkommenden Fälle eines Verstosses gegen das Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts (§ 90 a Abs. 1 und 2 StGB) so sehr an Strafwürdigkeit übertreffen, dass der allgemeine Strafrahmen zu ihrer Ahndung nicht ausreichen würde (vgl. BGHSt 12, 253, 256 [BGH 17.11.1958 - 4 StR 165/58]; 5, 124, 130) [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53].
  • BGH, 07.01.1955 - 6 StR 280/54
    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
    Mag er dadurch auch nicht gerade daran mitgewirkt haben, die verbotene Partei fortzuführen, so hat er jedenfalls den auf der Grundlage der verbotenen Partei beruhenden und durch das gemeinsame politische Ziel geschaffenen Zusammenhalt der früheren und der neu geworbenen Mitglieder der Partei untereinander und mit der Landesorganisation aufrechterhalten (vgl. BGHSt 7, 104, 107) [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54].
  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
    Dazu müsste sie bei Berücksichtigung aller äusseren und inneren Tatumstände die erfahrungsgemäss gewöhnlich vorkommenden Fälle eines Verstosses gegen das Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts (§ 90 a Abs. 1 und 2 StGB) so sehr an Strafwürdigkeit übertreffen, dass der allgemeine Strafrahmen zu ihrer Ahndung nicht ausreichen würde (vgl. BGHSt 12, 253, 256 [BGH 17.11.1958 - 4 StR 165/58]; 5, 124, 130) [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53].
  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 34/63
    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
    Er hat im Raume Schleswig-Holstein, also in einem grösseren Gebiet, als Hersteller und Drucker des "Organs der Landesleitung", somit auf höherer Ebene der Organisation, eine führende Rolle gespielt; er hat zumindest, wenn er nicht sogar unmittelbar zu den Führungskräften dieser Landesorganisation gehört hat, an deren Führung gleichsam mitgewirkt (BGHSt 19, 109).
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
    Das hat nach § 354 a StPO auch das Revisionsgericht zu beachten (BGHSt 20, 45, 46 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 20, 77) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64].
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
    Das hat nach § 354 a StPO auch das Revisionsgericht zu beachten (BGHSt 20, 45, 46 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 20, 77) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64].
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
    Das hat nach § 354 a StPO auch das Revisionsgericht zu beachten (BGHSt 20, 45, 46 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 20, 77) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64].
  • BGH, 30.10.1964 - 3 StR 42/64
    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
    Die Verurteilung aus § 90 a a.F. StGB musste daher entfallen (BGHSt 20, 87 [BGH 30.10.1964 - 3 StR 42/64] = NJW 1965, 162; 3 StR 37/64 vom 1. Dezember 1964, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
    Die Verurteilung aus § 90 a a.F. StGB musste daher entfallen (BGHSt 20, 87 [BGH 30.10.1964 - 3 StR 42/64] = NJW 1965, 162; 3 StR 37/64 vom 1. Dezember 1964, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65

    Verstoß gegen das KPD-Verbot - Rüge der Verletzung formellen und materiellen

    Die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts tragen allerdings, wenn auch knapp, so doch rechtlich hinreichen diese Begründung insoweit, als die Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne des Satzes 1 im § 90 a Abs. 3 StGB (BGH 3 StR 54/64 vom 13. Januar 1965) aus anderen Gründen als wegen Nichtvorliegens der Rädelsführerschaft verneint sind.

    Andernfalls hätte übrigens das Rückwirkungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht gegolten, so dass der Angeklagte wegen Zuwiderhandlung gegen die §§ 42, 43, BVerfGG hätte angeklagt und verurteilt werden müssen (vgl. BGHSt 20, 121, 124, 125 [BGH 01.12.1964 - 3 StR 37/64]; BGH 3 StR 54/64 vom 13. Januar 1965) Er ist aber - rechtlich einwandfrei in Anwendung des § 2 StGB - aus dem erst nach seiner Tat geschaffenen § 90 a n.F. StGB angeklagt worden.

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Organisatorischer Zusammenhalt ist die Verbundenheit, die durch die Vereinigung geschaffen worden ist (so noch ausdrücklich § 11 RepSchG 1930), also die zwischen den früheren oder den neu geworbenen Mitgliedern untereinander oder zwischen ihnen und den Leitern der Organisation oder ihrer Teile infolge der gemeinschaftlichen Förderung der verfolgten Ziele und der bewußten Unterordnung unter die Führung oder den Gesamtwillen entstandene Verbundenheit (vgl. BGH 3 StR 54/64 vom 13. Januar 1965; Schönke/Schröder, StGB 12. Aufl. § 90 a Rdnr. 12).
  • BGH, 25.05.1966 - 2 StE 1/66

    Verurteilung wegen Geheimbündelei und Verstoßes gegen das KPD-Verbot - Verteilung

    Auch wesentliche technische Dienste können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Täter als Rädelsführer kennzeichnen (vgl. BGH 3 StR 54/64 vom 13. Januar 1965).
  • BGH, 23.03.1965 - 3 StR 61/64

    Verurteilung wegen einer Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen

    Die tatsächlichen Feststellungen reichen aber auch nicht aus, das Tun des Angeklagten schon allgemein als "besonders schwer" im Sinne des Satz 1 des § 90 a Abs. 3 StGB anzusehen (vgl. dazu BGH 3 StR 54/64 vom 15. Januar 1965).
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