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   BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86   

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BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86 (https://dejure.org/1987,1727)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1987 - 1 StR 689/86 (https://dejure.org/1987,1727)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 1 StR 689/86 (https://dejure.org/1987,1727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden, nicht krankhaften verminderten Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81

    Unterbringung - Zulässigkeit - Geistiger Defekt - Alkoholgenuß - Verminderte

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86
    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; BGH, Beschlüsse vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.03.1983 - 5 StR 71/83

    Schuldfähigkeit im Falle angeborenen Schwachsinns in Verbindung mit Alkoholgenuss

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86
    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; BGH, Beschlüsse vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86
    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH NStZ 1982, 218; BGH, Beschlüsse vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 71/83, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB aber ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; 1998, 406; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 12, 13, 17, 19) oder auf Grund eines psychischen Defektes alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr., BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18; Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97, 27. Mai 1998 - 2 StR 233/98 und 10. Juni 1998 - 2 StR 215/98).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Es wird insbesondere nicht nachvollziehbar dargelegt, weshalb die Abwehrreaktion der Beschuldigten, die zudem unter dem fortwirkenden Eindruck einer früher erlittenen Vergewaltigung stand, trotz der Einfühlbarkeit des Handelns eine spezifische Folge der diagnostizierten schizophrenen Psychose und/oder einer ebenfalls festgestellten krankhaften Alkoholsucht (vgl. dazu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9 und 13) war.
  • BGH, 02.06.2010 - 5 StR 171/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Schwachsinn); Steuerungsfähigkeit;

    Sollte nämlich das neue Tatgericht zu einer sicheren Feststellung eines länger andauernden psychischen Defekts im Sinne des § 20 StGB im Umfang des § 21 StGB gelangen, so wird es sich angesichts der einschlägigen Vorstrafe des Angeklagten auch mit der Frage einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (vgl. BGHSt 34, 22, 26 ff.; BGHR StGB § 63 Zustand 2 und 17) zu befassen haben (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO).
  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 227/98

    Betrachtung von einer Persönlichkeitsstörung und von Alkoholeinfluss als länger

    Die Anwendung des § 63 StGB kommt nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 2 - 7, 9, 12, 17 jeweils m.w.N.).

    In Fällen dieser Art kann jedoch § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (st. Rspr., vgl BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9, 12, 13, 17).

  • BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung

    Es kann ferner offenbleiben, ob der Tatrichter eine krankhafte Alkoholsucht, die als länger dauernder Zustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht kommen kann (vgl. hierzu BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9) nur - wie der Generalbundesanwalt meint - im Widerspruch zu seinen Ausführungen zu § 64 StGB, wo ein Hang zum Alkoholmißbrauch verneint wird, angenommen hat.
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, BGH Beschluß vom 7. September 1994 - 2 StR 466/94).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise überempfindlich im Hinblick auf den Genuß von Alkohol ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9, 12, 13; Urt. v. 8. Dezember 1993 - 3 StR 516/93).
  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92

    Keine Notwendigkeit eines gesonderten Beschlusses über Fortsetzung der

    Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben.
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

    In Fällen dieser Art, in denen die Verminderung der Schuldfähigkeit durch die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten mit verursacht ist, diese aber letztlich auf Alkoholgenuß zurückzuführen ist, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63, Zustand 2, 3, 6).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche

  • BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91

    Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen

  • BGH, 05.01.1993 - 1 StR 785/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Tatbegehung unter

  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94

    Voraussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98

    Zweifelsfreies Feststehen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuchs (StGB)

  • BGH, 20.09.1995 - 2 StR 441/95

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei durch Alkoholkonsum hervorgerufener

  • BGH, 22.10.1997 - 2 StR 485/97

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 30.07.1997 - 3 StR 329/97

    Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit eines Ausschlusses der Verantwortlichkeit

  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 352/95

    Unterbringung - Verminderte Schuldfähigkeit - Krankhafte Alkoholsucht -

  • BGH, 04.12.1990 - 5 StR 518/90

    Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 01.06.1994 - 1 StR 114/94

    Unterbringung - Psychische Konstitution - Alkoholsucht -

  • BGH, 08.01.1992 - 5 StR 620/91

    Anwendbarkeit des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen einer

  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 249/90

    Verneinung des Tötungsversuchs wegen nur reflexhafter Ergreifung der Waffe

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