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   BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97   

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https://dejure.org/1998,2048
BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97 (https://dejure.org/1998,2048)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1998 - X ARZ 1298/97 (https://dejure.org/1998,2048)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - X ARZ 1298/97 (https://dejure.org/1998,2048)
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Mahnbescheidsantrag durch Filialdirektion

36 Abs. 1 Nr. 5 ZPO], eine unselbständige Niederlassung i.S.v. § 21 ZPO begründet keine Zuständigkeit für das Mahnverfahren nach § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Niederlassung begründet nicht Zuständigkeit für das Mahnverfahren - Bestimmung des Gerichtsstands bei juristischen Personen des Privatrechts - Anforderung an das Unterhalten einer rechtlich unselbständige Niederlassung - Anforderungen an die Begründung eines besonderen ...

  • Judicialis

    ZPO § 689 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 689 Abs. 2
    Niederlassung (§ 21 Abs. 1 ZPO) begründet keine Zuständigkeit für das Mahnverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 689 Abs. 2
    Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1322
  • MDR 1998, 733
  • VersR 1999, 76
  • Rpfleger 1998, 254
  • JR 1998, 515
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1977 - I ARZ 494/77

    Zuständigkeit des Gerichts bei Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids - Örtliche

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97
    Eine Niederlassung des Antragstellers im Sinne von § 21 Abs. 1 ZPO begründet nicht die Zuständigkeit für das Mahnverfahren nach § 689 Abs. 2 ZPO (Bestätigung von BGH NJW 1978, 321).

    Der besondere Gerichtsstand der Zweigniederlassung begründet als reiner Passivgerichtsstand nicht die örtliche Zuständigkeit für das Mahnverfahren, die an den allgemeinen Gerichtsstand anknüpft (BGH, Beschl. v. 07.10.1977 - I ARZ 494/77, NJW 1978, 321; ebenso die nahezu einhellige Auffassung im Schrifttum, so Holch in MünchKomm., ZPO, Rdn. 12 zu § 689 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 56. Aufl., Rdn. 3 zu § 689 ZPO; Vollkommer in Zöller, ZPO, 20. Aufl., Rdn. 3 zu § 689 ZPO u. Rdn. 1 zu § 21 ZPO; Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., Rdn. 3 zu § 689 ZPO); hieran ist trotz gelegentlich geäußerter Kritik (Büchel, NJW 1979, 945, 946) festzuhalten.

  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97
    Eine abschließende Aufklärung dieser Frage ist im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO nicht veranlaßt (vgl. Sen.Beschl. v. 10.08.1994 - X ARZ 689/94, NJW 1995, 534).
  • OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 110/08

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen;

    Nicht ausreichend ist es auch, wenn die Niederlassung zwar Geschäfte abwickelt, die selbst den Gegenstand des Betriebes bilden, aber ohne jede Selbständigkeit der Entschließung, lediglich im Rahmen der von der Hauptstelle ausgehenden Geschäftsführung (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1987, 3082; BGH NJW 1998, 1322, wird in diesem Zusammenhang zitiert, beschäftigt sich mit der vorliegenden Problematik aber nur in einem Halbsatz; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 20.03.1991 mit dem Az. 2 W 146/90; Baumbach, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 21 ZPO, Rdn. 7; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 21 Rdn. 11 und Rdn. 14 ff; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 21, Rdn. 6).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Deren Eintragung im Handelsregister besagt für sich genommen nichts über ihre rechtliche Selbständigkeit (§ 13 HGB; vgl. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1998 - X ARZ 1298/97 - NJW 1998, 1322).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2010 - 21 U 56/08

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung der Versicherungsleistung eines

    Zwar kann die Beklagte als Kaufmann grundsätzlich am Sitz ihrer Zweigniederlassung verklagt werden, jedoch sagt weder dieser Umstand noch die Eintragung der Zweigniederlassung im Handelsregister für sich genommen etwas über die rechtliche Selbstständigkeit der Zweigniederlassung aus (vgl. § 13 HGB; BGH NJW 2003, 1672; 1998, 1322).
  • BayObLG, 23.04.2002 - 1Z AR 38/02

    Zuständigkeitsbestimmung im Mahnverfahren vor Erlass des Mahnbescheids -

    Er lässt jedoch den nach § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO allein maßgebenden allgemeinen Gerichtsstand der Antragstellerin unberührt (BGH Rpfleger 1978, 13; NJW 1998, 1322; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 24. Aufl. § 689 Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 07.06.2007 - 2 W 111/07

    Zuständigkeit zumindest eines Gerichts als Voraussetzung für

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei Mahnverfahren auch vor Erlass eines Mahnbescheides entsprechend anwendbar ist, wenn das zuständige Gericht bestimmt werden soll (vgl. BayObLG DB 2002, 1545 mit ausführlicher Darlegung der Rechtslage; BayObLG NJW-RR 2006, 206; BGH NJW 1993, 2752; BGH NJW 1998, 1322).
  • AG Berlin-Mitte, 06.04.2022 - 108 C 246/20
    (Vgl.: OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 21 U 56/08 juris : "Zwar kann die Beklagte als Kaufmann grundsätzlich am Sitz ihrer Zweigniederlassung verklagt werden, jedoch sagt weder dieser Umstand noch die Eintragung der Zweigniederlassung im Handelsregister für sich genommen etwas über die rechtliche Selbstständigkeit der Zweigniederlassung aus (vgl. § 13 HGB; BGH NJW 2003, 01672; 1998, 1322)." C 246/20 V.
  • OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03

    Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts: Versäumung der Berufungsfrist

    Deren Eintragung im Handelsregister besagt für sich genommen nichts über ihre rechtliche Selbständigkeit (§ 13 HGB; vgl. auch BGH NJW 1998, 1322).
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