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   BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 14/02   

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https://dejure.org/2003,12651
BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 14/02 (https://dejure.org/2003,12651)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2003 - AnwZ (B) 14/02 (https://dejure.org/2003,12651)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 14/02 (https://dejure.org/2003,12651)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines Geschäftsführers in einer Zweigniederlassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft - Verfassungsmäßigkeit des § 59i Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Ungleichbehandlung gegenüber Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie ...

  • Judicialis

    BRAO § 59i; ; BRAO § 223 Abs. 3... ; ; BRAO § 59i Abs. 2; ; BRAO § 59f; ; BRAO § 59i Abs. 1 Satz 1; ; BRAO § 59f Abs. 1 Satz 2; ; BRAO § 28 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 6; ; GmbHG § 35; ; GmbHG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; GmbHG § 8 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 59f § 59i; KK Art. 3 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Unterlassungsverfügung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer; Bestellung eines geschäftsführenden Rechtsanwalts für die Zweigniederlassung einer Rechtsanwalts-GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 14/02
    Allerdings trifft die Ansicht des Anwaltsgerichtshofes zu, daß nach § 59i Abs. 2 BRAO in der Zweigniederlassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft ein Geschäftsführer im Sinne des § 6 GmbHG tätig sein muß (so bereits BGH, Urt. v. 25. Oktober 2001 - I ZR 29/99, NJW 2002, 2039, 2040).
  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 8/02

    Unterlassungsverfügungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gegen

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 14/02
    Die Unterlassungsverfügung ist schon deshalb aufzuheben, weil die Bundesrechtsanwaltsordnung dem Vorstand einer Rechtsanwaltskammer nicht das Recht verleiht, festgestellten Verstößen gegen berufsrechtliche Bestimmungen mit einer Unterlassungsverfügung zu begegnen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 2002 - Anwz (B) 8/02, NJW 2003, 504 und AnwZ (B) 41/02, NJW 2003, 662).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 14/02
    Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten sein (BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 14/02
    Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten sein (BVerfGE 76, 176, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 373, 389 f).
  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 14/02
    Die Unterlassungsverfügung ist schon deshalb aufzuheben, weil die Bundesrechtsanwaltsordnung dem Vorstand einer Rechtsanwaltskammer nicht das Recht verleiht, festgestellten Verstößen gegen berufsrechtliche Bestimmungen mit einer Unterlassungsverfügung zu begegnen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 2002 - Anwz (B) 8/02, NJW 2003, 504 und AnwZ (B) 41/02, NJW 2003, 662).
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