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   BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04   

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BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04 (https://dejure.org/2005,4315)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - 3 StR 473/04 (https://dejure.org/2005,4315)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04 (https://dejure.org/2005,4315)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 259 StGB; § 257 StGB; § 260a StGB
    Urteilsgründe (Mitteilung der Tatsachen; rechtliche Würdigung); Hehlerei (Abgrenzung von Diebstahl und Unterschlagung); Absatzhilfe (bloßes Einlagern von Beute; Begünstigung); Bereicherungsabsicht; gewerbsmäßige Bandenhehlerei (Bandenmitgliedschaft; Bandenbezug)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des subjektiven Tatbestandsmerkmals der Bereicherungsabsicht bei der Hehlerei; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bandenmitgliedschaft; Unvollständigkeit des in den Urteilsgründen mitgeteilten Sachverhalts; Abgrenzung von Diebstahl zu Unterschlagung bei ...

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 267; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 259 Abs. 1; ; StGB § 259; ; StGB § 257; ; StGB § 260 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259 Abs. 1
    Einlagern als Absatzhilfe; Bereicherungsabsicht des Absatzhelfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 567
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04
    Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß Mittäter eines Diebstahls auch sein kann, wer selbst am Tatort nicht mitwirkt, jedoch die übrigen Voraussetzungen von Mittäterschaft erfüllt (BGHSt 33, 50, 53).
  • BGH, 17.08.1993 - 4 StR 393/93

    Rechtliche Beurteilung eines Konkurrenzverhältnisses - Vornahme einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04
    Daß im Fall 5 Ausführungen dazu fehlen, ob H. an dem LKW mit Ladung Allein oder Mitgewahrsam hatte und somit Diebstahl oder Unterschlagung vorliegt (vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 6, 7), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00

    Gewahrsam eines LKW-Fahrers an der Fracht; Gewerbsmäßige Bandenhehlerei

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04
    Daß im Fall 5 Ausführungen dazu fehlen, ob H. an dem LKW mit Ladung Allein oder Mitgewahrsam hatte und somit Diebstahl oder Unterschlagung vorliegt (vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 6, 7), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99

    Bandendiebstahl; Bandenhehlerei; Bande; Gewerbsmäßig; Mitwirkung eines anderen

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04
    bb) Auch bei Annahme einer Bandenmitgliedschaft des Angeklagten wäre weiterhin zu prüfen gewesen, ob er die jeweilige Tat "als Mitglied der Bande" begangen hat, also ein ausreichender Bandenbezug feststellbar ist (vgl. BGHR StGB § 260 Abs. 1 Bande 1).
  • BGH, 07.09.1992 - 3 StR 346/92

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Gewerbsmäßigkeit als "lebensnah"wegen der

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04
    Bloßes Einlagern für einen späteren Verkauf bereitet jedoch den Absatz erst vor und stellt noch keine Absatzhilfe dar (st. Rspr.; vgl. BGH wistra 1993, 61 f.; NStZ 1993, 282 f.).
  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04
    Dabei werden neben dem Inhalt etwaiger Abreden insbesondere die Erlösverteilung und Risikotragung von wesentlicher Bedeutung sein (vgl. zur ähnlichen Problematik beim Bandenhandel BGH StraFo 2004, 253).
  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 41/95

    Garage des Bruders - § 259 StGB, zur (vom Senat verneinten) Frage, ob 'Dritter'

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04
    Denn Dritter im Sinne des § 259 StGB kann nicht ein Vortäter sein (BGH NStZ 1995, 595).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 190/00

    Erwiesene Tatsachen; Urteilsgründe; Hehlerei; Wahlfeststellung; Postpendenz

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04
    Der in Abschnitt II. der Urteilsgründe mitgeteilte Sachverhalt ist vielfach unvollständig und erlaubt eine ausreichende revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuldspruches nicht (vgl. BGH NStZ 2000, 607 f.).
  • BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92

    Unterstützen beim Absetzen gestohlener Sachen als Hehlerei

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 473/04
    Bloßes Einlagern für einen späteren Verkauf bereitet jedoch den Absatz erst vor und stellt noch keine Absatzhilfe dar (st. Rspr.; vgl. BGH wistra 1993, 61 f.; NStZ 1993, 282 f.).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Hierzu hat der Tatrichter auf der Grundlage einer vorausgegangenen rechtlichen Subsumtion die Urteilsgründe so abzufassen, dass sie in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2007 - 4 StR 386/07, NStZ-RR 2008, 83, 84; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 13).
  • BGH, 05.07.2012 - 3 StR 119/12

    Hehlerei; schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung zwischen Täterschaft und

    Erteilt ein Beteiligter Mitbeteiligten den Auftrag, eine bestimmte Sache zu entwenden, um sie sodann an ihn zu übergeben, damit er sie verkaufen bzw. für sich verwenden kann, kann dies gerade auf ein erhebliches eigenes Tatinteresse und einen Anteil an der Tatherrschaft hinweisen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, NStZ 2005, 567).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 87/19

    Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (Maßstab; Abgrenzung zum

    Zwar kann für eine Mitgliedschaft in der Bande sprechen, wenn ein Veräußerer des Diebesgutes den Erlös an andere auszukehren hat; hat er demgegenüber die Sache von anderen aufgekauft und auf eigenes Risiko mit Gewinn weiterveräußert, kann dies gegen eine Bandenabrede sprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04 Rn. 12; LK-StGB/Walter, 12. Aufl., § 260 Rn. 6).
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 173/21

    Unerlaubtes Einschleusen von Ausländern (erforderliche Feststellungen zur

    Das Tatgericht hat die Urteilsgründe nach einer vorausgegangenen rechtlichen Subsumtion so abzufassen, dass sie in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2007 - 4 StR 386/07 Rn. 6 und Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04 Rn. 3, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 13; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 8 ff. mwN) und welchen gesetzlichen Tatbestand das Gericht daher als erfüllt angesehen und bei der Bemessung der Rechtsfolgen zugrunde gelegt hat.
  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale

    Hierzu hat der Tatrichter die Urteilsgründe so abzufassen, dass sie erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 13).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Subsumtion der Geringwertigkeit;

    Eine Subsumtion zu den angewendeten Strafvorschriften enthält das Urteil nicht (vgl. dazu aber BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafgesetz 1).
  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen

    Hierzu hat der Tatrichter die Urteilsgründe so abzufassen, dass sie erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 13).
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Hinzu kommt, dass der Bruder als Vortäter des Diebstahls (wohl) nicht "Dritter' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 41/95, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 6; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 8; MüKoStGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 153 ff.; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 7. August 1979 - 1 StR 176/79, NJW 1979, 2621; Schönke/Schröder/ Hecker, StGB, 30. Aufl., § 259 Rn. 44).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16

    Besorgnis der Befangenheit (revisionsrechtlicher Prüfungsumfang; Bindung an

    Hierzu hat der Tatrichter auf der Grundlage einer vorausgegangenen rechtlichen Subsumtion die Urteilsgründe so abzufassen, dass sie erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 13 mwN).
  • BGH, 01.03.2011 - 4 StR 30/11

    Bandendiebstahl (Tat in Erfüllung der Bandenabrede: Feststellungen);

    Die Einzeltat muss Ausfluss der Bandenabrede sein und darf nicht losgelöst davon ausschließlich im eigenen Interesse der jeweils unmittelbar Beteiligten ausgeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 4 StR 595/05, NStZ 2006, 342 f.; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 3 StR 473/04, NStZ 2005, 567, 568, und Urteil vom 23. Februar 2000 - 1 StR 568/99, BGHR StGB § 260 Abs. 1 Bande 1, jeweils zu § 260 Abs. 1 StGB; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 244 Rn. 41; Vogel in LK, 12. Aufl., § 244 Rn. 66).
  • BGH, 29.07.2014 - 4 StR 126/14

    Mitteilungspflichten über außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende

  • OLG Bamberg, 20.03.2018 - 3 Ss OWi 372/18

    Mindestanforderungen an Feststellungen im Bußgeldurteil

  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 386/07

    Urteilsgründe (erforderliche Feststellungen zu Einzeltaten: Konkretisierung und

  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 424/08

    Unzureichende Urteilsgründe (mangelnde nachvollziehbare Darstellung des

  • BGH, 28.05.2008 - 2 StR 96/08

    Urteilsgründe (Widerspruchsfreiheit; tragende Feststellungen); Hehlerei

  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 434/13

    Revisionsgerichtliche Kontrolle einer strafgerichtlichen Beweiswürdigung

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12

    Urteil, BtM, Besitz, Mindestfeststellungen

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