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   BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09   

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BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09 (https://dejure.org/2010,3989)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09 (https://dejure.org/2010,3989)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 1 StR 247/09 (https://dejure.org/2010,3989)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 StPO; § 345 StPO; § 259 StGB; § 246 StGB; § 263 Abs. 3 StGB
    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme der mittelbaren Verfügungsgewalt; Absatzhilfe; Erfassung der Teilnahme an der Vortat); unwirksame Teilanfechtung in der Revision (Erweiterung des Anfechtungsumfangs zulasten des Angeklagten); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 103
  • NStZ-RR 2013, 167
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02

    Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam;

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn die Urteilsgründe - wie hier - wegen einer nicht auf die einzelnen Taten bezogenen Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung des Sachverhalts in Bezug auf die jeweiligen Tathandlungen ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts kaum möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
  • BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch (Darstellungspflicht; Widersprüche;

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
    Es handelt sich um ein einheitliches Tatgeschehen, das hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung nicht künstlich in einzelne Teilakte - hier: die jeweilige Erlangung des unmittelbaren Besitzes an den einzelnen Fahrzeugen durch die Angeklagten M. und K. - aufgespalten werden darf (vgl. BGH NStZ 2003, 264, 265 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09

    Untreue (existenzgefährdender Eingriff: Angriff auf das Stammkapital;

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschl. vom 30. September 2009 - 2 StR 300/09).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
    Ob ein Vermögensverlust großen Ausmaßes vorliegt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen; ein solcher ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Vermögensverlust einen Wert von 50.000 Euro nicht erreicht (BGHSt 48, 360).
  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
    Schon in der Übernahme der mittelbaren Verfügungsgewalt durch die beiden Angeklagten lag eine weitere Beeinträchtigung des Vermögens der Leasinggesellschaften bzw. der finanzierenden Banken (vgl. BGHSt 27, 160, 164; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 259 Rdn. 21).
  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 159/02

    Anforderungen an die formale Gestaltung eines Urteils zur Erhöhung der

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
    Auch eine solche Vorgehensweise kann den Bestand eines Urteils gefährden; denn es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, aus einer unstrukturierten Wiedergabe einer Vielzahl von Geschehnissen die Tatsachen herauszusuchen, in denen nach seiner Auffassung die abgeurteilten Straftaten gesehen werden könnten (BGH, Beschl. vom 31. Juli 2002 - 3 StR 159/02).
  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 165/06

    Verschlechterungsverbot bei der Strafzumessung (Steuerhinterziehung);

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
    Es kann den Bestand eines Urteils insgesamt gefährden, wenn die Urteilsgründe - wie hier - wegen einer nicht auf die einzelnen Taten bezogenen Nummerierung aus sich heraus nicht mehr ohne weiteres verständlich sind und die Ermittlung des Sachverhalts in Bezug auf die jeweiligen Tathandlungen ohne eine vollständige Rekonstruktion und tabellarische Exzerpierung des Urteilsinhalts kaum möglich ist (vgl. BGH wistra 2006, 467, 468; BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
    Denn eine Hehlereihandlung stellt im Verhältnis zu einer Anstiftung oder Beihilfe zu der vorausgegangen Tat keine mitbestrafte Nachtat dar (BGHSt 7, 134; Rissing-van Saan in LK-StGB 12. Aufl., vor § 52 Rdn. 157).
  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
    Es handelt sich um ein einheitliches Tatgeschehen, das hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung nicht künstlich in einzelne Teilakte - hier: die jeweilige Erlangung des unmittelbaren Besitzes an den einzelnen Fahrzeugen durch die Angeklagten M. und K. - aufgespalten werden darf (vgl. BGH NStZ 2003, 264, 265 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02).
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (OLG Bamberg aaO.; BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH NStZ 2010, 407 ff.; BGH NJW 2010, 1087 ff. = JR 2010, 353 ff. und Urteil vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).
  • BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10

    Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte (Tatmehrheit zur

    Letztlich konnte die Gesamtbewertung des Geschehens hinsichtlich des einzelnen Wählers nur durch das Anlegen von Tabellen nachvollzogen werden (zur Bewertung der Notwendigkeit solcher Tabellen vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - 1 StR 247/09).
  • BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10

    Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel;

    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - 1 StR 247/09).
  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

    Vor allem sprechen die Umstände des Erwerbs über einen Strohmann aber dafür, dass S. und G. das Fahrzeug betrügerisch erlangt und von Anfang an dem eigenen Vermögen einverleibt haben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - 1 StR 247/09 Rn. 28 ff.).
  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Die Beweiswürdigung eines freisprechenden Urteils ist auch dann rechtsfehlerhaft, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung übertriebene Anforderungen gestellt werden (u.a. Anschluss an BGHSt 10, 208, 209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f. sowie zuletzt BGH, Urt. v. 07.01.2010 - 4 StR 413/09, 12.01.2010 - 1 StR 272/09 = NJW 2010, 1087 ff. und 13.01.2010 - 1 StR 247/09).

    19 Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb aber auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH, Urteile vom 07.01.2010 - 4 StR 413/09, vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09 = NJW 2010, 1087 ff. und vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).

  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH, Urteile vom 07.01.2010 - 4 StR 413/09, vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09 und vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 143/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit

    a) Die sich aus den Revisionsanträgen und ihrer Begründung ergebende Beschränkung des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19) auf vier Verkaufsfälle ist allerdings teilweise unwirksam, weil zwischen den vom Landgericht festgestellten Verkäufen an S. und den angeklagten Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen ein untrennbarer Zusammenhang besteht, da insoweit - je nach Zuordnung - tatbestandliche Bewertungseinheiten gegeben sein können (Unteilbarkeit des Schuldspruchs; vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17; vom 13. Januar 2010 - 1 StR 247/09; vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02).
  • LG Würzburg, 22.02.2021 - 2 KLs 731 Je 867/12

    Fahrzeug, Freiheitsstrafe, Kaufpreis, Gesamtfreiheitsstrafe, Angeklagte,

    Der Angeklagte ... ist durch Urteil des Landgerichts Würzburg vom 08.12.2008 (1 KLs 731 Js 9317/07) in Verbindung mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.01.2010 (1 StR 247/09) rechtskräftig schuldig gesprochen des Betrugs.
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