Rechtsprechung
BGH, 13.01.2010 - 2 ARs 569/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 JGG
Zulässige Verfahrensabgabe - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 3 JGG
Jugendgerichtsverfahren: Abgabe an das nach Wohnsitzwechsel des Angeklagten zuständige Gericht - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Abgabe gem. § 42 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) aufgrund einer Verlegung des Wohnsitzes
- rewis.io
Jugendgerichtsverfahren: Abgabe an das nach Wohnsitzwechsel des Angeklagten zuständige Gericht
- rewis.io
Jugendgerichtsverfahren: Abgabe an das nach Wohnsitzwechsel des Angeklagten zuständige Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3
Zulässigkeit einer Abgabe gem. § 42 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz ( JGG ) aufgrund einer Verlegung des Wohnsitzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 547/06
Zuständigkeitsbestimmung; Abgabe des Verfahrens (Wohnsitzwechsel nach …
Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 ARs 569/09
Demgegenüber kommt hier dem Umstand, dass Zeugen in Hessen wohnhaft sind, nur eine untergeordnete Bedeutung zu (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2007 - 2 ARs 547/06). - BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 ARs 569/09
Die Abgabe durch das Amtsgericht Darmstadt gemäß § 42 Abs. 3 JGG ist zulässig, weil der Angeklagte seinen Wohnsitz Anfang September 2009 und damit nach der Erhebung der Anklage nach Nürnberg verlegt hat (vgl. BGHSt 13, 209, 217). - BGH, 10.01.2007 - 2 ARs 545/06
Aufenthaltswechsel (faktischer Aufenthalt; Wohnsitz; Meldeanschrift)
Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 2 ARs 569/09
Sie ist auch im Hinblick auf die am Verfahren zu beteiligende Jugendgerichtshilfe des neuen Wohnortes zweckmäßig (vgl. BGH StraFo 2007, 162).
- BGH, 23.10.2012 - 2 ARs 259/12
Abgabe der Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren
Demgegenüber kommt dem Umstand, dass Zeugen außerhalb Hamburgs wohnen, schon im Hinblick auf die geringe Entfernung zwischen Winsen (Luhe) und Hamburg nur eine untergeordnete Bedeutung zu (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 ARs 569/09).