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   BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08   

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https://dejure.org/2011,5228
BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08 (https://dejure.org/2011,5228)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - I ZR 46/08 (https://dejure.org/2011,5228)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08 (https://dejure.org/2011,5228)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unter bestimmten Voraussetzungen liegt keine markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort im Zusammenhang mit Adwords-Anzeigen in einer Internetsuchmaschine vor; Markenmäßige Benutzung bei der Verwendung einer Marke als Schlüsselwort im ...

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. AdWords-Anzeige

  • rewis.io

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 6
    Markenmäßige Benutzung bei der Verwendung einer Marke als Schlüsselwort im Falle einer klaren Erkennbarkeit des Vorliegens einer bezahlten Werbung bei Adwords-Anzeigen

  • datenbank.nwb.de

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schalten einer verwechselbaren Google-Werbeanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. AdWords-Anzeige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 343 (Ls.)
  • MMR 2011, 608
  • K&R 2011, 582
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Januar 2011, I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II; Urteil vom 13. Januar 2011, I ZR 46/08, MMR 2011, 608).

    Es hat mit Recht angenommen, dass es deshalb auf die Frage der Verwechslungsgefahr ankommt (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 78 - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 22 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 841 Rn. 50 - Portakabin/Primakabin) und der Schutz einer Marke vor Verwechslungsgefahr auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2010 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O2/Hutchison, mwN; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608 Rn. 24, mwN).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt nach diesen Grundsätzen keine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke vor, wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (vgl. BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 22 bis 28 - Bananabay II; MMR 2011, 608 Rn. 26).

  • BGH, 27.06.2013 - I ZR 53/12

    Markenrechtsverletzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke durch

    Eine hinreichend deutliche Abgrenzung kann aber vorliegen, wenn ein solcher Werbeblock darüber hinaus mit grafischen oder farblichen Mitteln deutlich von den Suchergebnissen abgesetzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608 Rn. 27).
  • OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11

    Namensschutz im Internet: Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag in den

    Zwar ist dem Beklagten darin zuzustimmen, dass die in Anlagen K 2 und K 5 jeweils angegebene Internetadresse www.e...-film.de nicht unmittelbar auf die Klägerin bzw. deren Geschäftsführer O H hinweisen (vgl. insoweit auch BGH MarkenR 2011, 423 Tz. 30 - Impuls ).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 6 W 43/18

    Unterlassungsvollstreckung: Verbotsumfang; Organisationsverschulden

    Ergibt jedoch die Eingabe der Suchwörter "ring taxi" in der Google-Suche die Ausgabe einer Adwords-Anzeige der Beklagten, in der das Wort "Ringtaxi" enthalten ist, hätte es der Beklagten im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast oblegen, näher dazu vorzutragen, dass und warum trotz der bekannten Funktionsweise der "Adwords"-Funktion diese Suchwörter im Quelltext nicht enthalten gewesen sind (BGH MMR 2011, 608 [BGH 13.01.2011 - I ZR 46/08] , Rnr. 20, 21 - Impuls).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2022 - 3 U 2794/21

    Markenmäßige Verwendung einer Wortmarke mit beschreibenden Anklängen

    Es besteht die Gefahr, dass der Internetnutzer das Angebot in der Trefferliste auf Grund der dort gegebenen Kurzhinweise mit dem Angebot des Markeninhabers verwechselt und sich näher mit ihm befasst (BGH, Urteil vom 13.1.2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608, Rn. 25 - Impuls II).
  • OLG Nürnberg, 17.06.2022 - 3 W 4186/21

    Verstoß gegen Unterlassungstitel bei - nach dem äußeren Bild - Fortführung der

    Auch wenn grundsätzlich der Vollstreckungsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für Umstände trägt, aus denen sich ein Verstoß ergibt (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 808, Rn. 18 m.w.N.), ist anerkannt, dass den Vollstreckungsschuldner, eine sekundäre Darlegungslast treffen kann, wenn dem Vollstreckungsgläubiger die maßgeblichen Umstände nicht zugänglich und dem Vollstreckungsschuldner nähere Angaben zumutbar sind (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 808, Rn. 21; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Juni 2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387, Rn. 24).
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2013 - 6 O 204/13

    Keine Haftung für Sedo Park- und Suchfunktion - Einstweilige Verfügung wieder

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine Markenrechtsverletzung liegt bei demjenigen, der eine solche behauptet, hier also bei der Antragstellerin (BGH (Urteil vom 13.01.2011 âEUR" I ZR 46/08), zitiert nach juris Rdnr. 18 âEUR" "Impuls").
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