Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6306
BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08 (https://dejure.org/2011,6306)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - I ZR 112/08 (https://dejure.org/2011,6306)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I ZR 112/08 (https://dejure.org/2011,6306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 11 UWG, § 3 Abs 2 ÄBerufsO ND, § 31 ÄBerufsO ND, § 34 Abs 1 ÄBerufsO ND, § 34 Abs 5 ÄBerufsO ND
    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter ohne hinreichenden sachlichen Grund im Falle der Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers bei gesellschaftsrechtlicher Beteiligung des Arztes; Bestimmtheit des Unterlassungsantrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 11 UWG, § 3 Abs 2 ÄBerufsO ND, § 31 ÄBerufsO ND, § 34 Abs 1 ÄBerufsO ND, § 34 Abs 5 ÄBerufsO ND
    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter ohne hinreichenden sachlichen Grund im Falle der Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers bei gesellschaftsrechtlicher Beteiligung des Arztes; Bestimmtheit des Unterlassungsantrags

  • Wolters Kluwer

    Grenze zwischen einer verbotenen Verweisung und einem unbedenklichen Ratschlag eines Arztes an einen Patienten hinsichtlich des Besuchs eines bestimmten Hilfsmittelanbieters - Wertung der unaufgefordert von einem Arzt gegenüber seinem Patienten erteilten Empfehlungen für ...

  • rewis.io

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter ohne hinreichenden sachlichen Grund im Falle der Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers bei gesellschaftsrechtlicher Beteiligung des Arztes; Bestimmtheit des Unterlassungsantrags

  • ra.de
  • rewis.io

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter ohne hinreichenden sachlichen Grund im Falle der Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers bei gesellschaftsrechtlicher Beteiligung des Arztes; Bestimmtheit des Unterlassungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; NdsBOÄ § 31; NdsBOÄ § 34 Abs. 5
    Grenze zwischen einer verbotenen Verweisung und einem unbedenklichen Ratschlag eines Arztes an einen Patienten hinsichtlich des Besuchs eines bestimmten Hilfsmittelanbieters; Wertung der unaufgefordert von einem Arzt gegenüber seinem Patienten erteilten Empfehlungen für ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Verweisung und Zuweisung nach Ärzte-Berufsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Leitlinien zur Patientenzuweisung durch HNO-Ärzte an Hörgeräteakustikunternehmen, bei denen eine Beteiligung der Ärzte besteht

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Beteiligung von Ärzten an Unternehmen im Gesundheitswesen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08
    Eine weitere Konkretisierung ist der Klägerin nicht möglich und kann von ihr nicht verlangt werden, ohne ihr die Durchsetzung ihrer Rechte unzumutbar zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 20 ff. = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I).

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn einem Augenarzt untersagt werden soll, Patienten im Zusammenhang mit einer von ihm durchgeführten Refraktion ohne hinreichenden Grund den Abschluss eines Liefervertrags über eine Brille mit einem bestimmten Optikgeschäft zu vermitteln (vgl. BGH, GRUR 2009, 977 Rn. 19 f. - Brillenversorgung I).

    Diese Bestimmung hat durch die Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken keine Änderung erfahren und ist auf berufsrechtliche Bestimmungen, die - wie die Regelung in § 34 Abs. 5 NdsBOÄ - das Marktverhalten in gemeinschaftsrechtskonformer Weise regeln, weiterhin anzuwenden (BGH, GRUR 2009, 977 Rn. 12 - Brillenversorgung I).

    Im Regelfall soll dagegen die unbeeinflusste Wahlfreiheit des Patienten unter den Anbietern gesundheitlicher Hilfsmittel gewährleistet sein (BGH, GRUR 2009, 977 Rn. 24 - Brillenversorgung I).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar auch die Qualität der Versorgung im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 NdsBOÄ darstellen (BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg; GRUR 2009, 977 Rn. 22 - Brillenversorgung I).

    Das ist ebenfalls mit dem Charakter des § 34 Abs. 5 NdsBOÄ als Ausnahmevorschrift unvereinbar und ließe diese Vorschrift im Ergebnis weitgehend leerlaufen (BGH, GRUR 2009, 977 Rn. 24 - Brillenversorgung I; vgl. auch OLG Hamm, AZR 2008, 75, 77).

    Der Arzt kann ferner grundsätzlich durch einen entsprechenden Vermerk auf der Hörgeräteverordnung sicherstellen, dass der Hörgeräteakustiker von einer erneuten Reinigung des Ohres mit Wattestäbchen absieht (vgl. BGH, GRUR 2009, 977 Rn. 24 - Brillenversorgung I).

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich hinreichende Gründe im Sinne des § 34 Abs. 5 NdsBOÄ auch aus der Qualität der Versorgung, aus der Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten und aus schlechten Erfahrungen ergeben, die Patienten bei anderen Anbietern gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 = WRP 2000, 1121 - Verkürzter Versorgungsweg; Urteil vom 28. September 2000 - I ZR 141/98, GRUR 2001, 255, 256 = WRP 2001, 151 - Augenarztanschreiben).

    Die Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten kann zwar als hinreichender Grund für eine Verweisung angesehen werden (vgl. BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar auch die Qualität der Versorgung im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 NdsBOÄ darstellen (BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg; GRUR 2009, 977 Rn. 22 - Brillenversorgung I).

    Für die grundsätzliche Trennbarkeit der Leistungen Ohrreinigung und Ohrabdruck spricht auch, dass die Nummern 1565, 1569 und 1570 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zwar Vergütungen für die Ohrreinigung durch den Arzt vorsehen, nicht dagegen für die Fertigung eines Ohrabdrucks (vgl. BGH, GRUR 2000, 1080, 1081 - Verkürzter Versorgungsweg).

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99

    Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08
    Der Beklagte darf allerdings auf diese Vorteile von sich aus hinweisen, soweit er auch die anderen Versorgungsmöglichkeiten (Ohrreinigung bei ihm und Ohrabdruck beim Hörgeräteakustiker bzw. beide Leistungen bei Letzterem) zutreffend erläutert (vgl. BGH, GRUR 2002, 271, 272 - Hörgeräteversorgung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 31 NdsBOÄ grundsätzlich anwendbar, wenn ein HNO-Arzt seine Patienten für den Bezug von Hörgeräten auf die Möglichkeit des verkürzten Versorgungsweges hinweist und für diese Verweisung ein Entgelt erhält (BGH, GRUR 2002, 271, 272 - Hörgeräteversorgung).

  • VG Köln, 05.06.2009 - 35 K 563/09

    Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten durch die Beteiligung eines Arztes an

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08
    a) Das Verbot des § 31 NdsBOÄ gilt nach seinem Sinn und Zweck nicht nur, wenn ein Arzt einem anderen Arzt Patienten überweist, sondern auch für Patientenzuführungen an die in § 34 Abs. 5 NdsBOÄ genannten Apotheken, Geschäfte oder Anbieter gesundheitlicher Leistungen (vgl. Berufsgericht für Heilberufe beim VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2009 - 35 K 563/09.T, Umdruck S. 9 f.).

    Die Unzulässigkeit der Beteiligung wird sich aber auch schon aus der Gesamthöhe der dem Arzt aus ihr zufließenden Vorteile ergeben können, sofern diese in spürbarer Weise von seinem eigenen Verweisungsverhalten beeinflusst wird (vgl. Berufsgericht für Heilberufe beim VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2009 - 35 K 563/09.T, Umdruck S. 12).

  • OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05

    Unternehmen untersagt, in eine Software für Arztpraxen ein Modul zum Drucken von

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08
    Aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ergibt sich allein, dass Ärzten bestimmte Formen der Empfehlung von Apotheken, Geschäften oder Anbietern gesundheitlicher Leistungen untersagt sind (vgl. OLG Hamm, AZR 2008, 75, 76: Empfehlung nur eines Anbieters durch Plakate, Flyer, Visitenkarten und Gutscheine; OLG Koblenz, MMR 2006, 312: Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch Rezeptaufdruck).

    Dazu zählt etwa die Empfehlung nur eines Anbieters durch Plakate, Flyer, Visitenkarten und Gutscheine (vgl. OLG Hamm, AZR 2008, 75, 76) oder die Empfehlung einer bestimmten Apotheke durch Rezeptaufdruck (OLG Koblenz, MMR 2006, 312).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; Urteil vom 24. Februar 2005 - I ZR 128/02, GRUR 2005, 304, 305 = WRP 2005, 739 - Fördermittelberatung, jeweils mwN; Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Urteil vom 12. Juli 2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum; GRUR 2007, 607 Rn. 16 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; Urteil vom 24. Februar 2005 - I ZR 128/02, GRUR 2005, 304, 305 = WRP 2005, 739 - Fördermittelberatung, jeweils mwN; Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

    In diesem Umfang kann auf der Grundlage des festgestellten und des unstrittigen Sachverhalts nicht ausgeschlossen werden, dass der Klägerin ihrem Begehren entsprechende Ansprüche zustehen (vgl. BGHZ 156, 1, 10 - Paperboy).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08
    Es begegnet keinen Bedenken, dass das Berufungsgericht den Klageanträgen nicht unter dem Gesichtspunkt der §§ 3, 4 Nr. 1 oder 2 UWG stattgegeben hat (zu § 4 Nr. 1 UWG vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 13 = WRP 2010, 1139 - Brillenversorgung II).
  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 141/98

    Augenarztanschreiben - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Vorsprung durch

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich hinreichende Gründe im Sinne des § 34 Abs. 5 NdsBOÄ auch aus der Qualität der Versorgung, aus der Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten und aus schlechten Erfahrungen ergeben, die Patienten bei anderen Anbietern gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 = WRP 2000, 1121 - Verkürzter Versorgungsweg; Urteil vom 28. September 2000 - I ZR 141/98, GRUR 2001, 255, 256 = WRP 2001, 151 - Augenarztanschreiben).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08
    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Urteil vom 12. Juli 2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum; GRUR 2007, 607 Rn. 16 - Telefonwerbung für "Individualverträge").
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 13/95

    "Betreibervergütung"; Inhalt des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des

  • OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07

    Vorliegen eines hinreichenden Grundes als Voraussetzung einer Verweisung an einen

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 106/20

    Bindung des Mieters an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss

    Der Senat hat dort eine in einem Unterlassungsantrag enthaltene "und-Verknüpfung" von zwei Handlungen mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig angesehen, wenn gleichzeitig die Untersagung in alternativer Form ("oder-Verknüpfung") begehrt wird und der zweite Teil des Antrags vollständig von dem selbständigen ersten Teil des Antrags in der "oder-Verknüpfung" erfasst wird (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 111/08, GRUR 2011, 345 Rn. 53 = WRP 2011, 451 - Hörgeräteversorgung II; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 112/08, MPR 2011, 88, 94 [juris Rn. 51]).
  • OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05

    Urheberrechtsschutz für Musik-Samples? Entscheidung über Sabrina-Setlur-Titel Nur

    Ein Musikproduzent darf Aufnahmen von fremden Tonträgern ohne Einwilligung des Tonträgerherstellers nicht im Wege des Sampling benutzen, wenn er die entnommene Aufnahme selbst herstellen kann ( BGH, Urteil v. 20.11.2008, Aktz.I ZR 112/08 "Metall auf Metall" ).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 46/15

    Orthopädietechniker - Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei

    c) Die Unbestimmtheit des Klageantrags führt jedoch nicht zur Zurückweisung der Revision im Hinblick auf den Berufungsantrag zu 3. Das Berufungsgericht hätte diesen Antrag nicht als unzulässig abweisen dürfen, ohne zuvor gemäß § 139 ZPO auf diesen vom Kläger übersehenen rechtlichen Gesichtspunkt hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - I ZR 13/95, BGHZ 135, 1, 8 - Betreibervergütung; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 112/08, MPR 2011, 88 Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2013 - 1 U 42/13

    Rezeptsammelstelle - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Unerlaubtes

    Ein solcher ist jedoch nur anzunehmen, wenn für die Handhabung medizinische Gründe vorliegen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.1.2011 - I ZR 112/08 = BGH MPR 2011, 88 "Hörgeräteakustiker").

    Ein Informationsbedürfnis des Patienten, das die Verweisung an einen bestimmten Apotheker rechtfertigen könnte, ist - anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der ärztlichen Empfehlung eines Hörgeräteakustikers auf Frage eines Patienten, der nicht wusste, an wen er sich wegen des verordneten Hörgerätes wenden sollte ( vgl. BGH MPR 2011, 88) - in vorliegendem Fall nicht erkennbar.

  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    Wünscht ein Patient ausdrücklich eine möglichst kostengünstige Versorgung, ist es einem Arzt auch nicht verwehrt, ihm den nach den - nachprüfbaren und aussagekräftigen - Erfahrungen des Arztes preiswertesten Anbieter gesundheitlicher Leistungen zu empfehlen (BGH, Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 112/08).

    Die grundsätzliche Unzulässigkeit der Abgabe patientenindividuell verordneter Arzneimittel unmittelbar an den verordnenden Arzt folgt aber entgegen der Auffassung der Beklagten nicht nur aus § 11 Abs. 1 ApoG, den Berufsordnungen der Apotheker sowie den ärztlichen Berufsordnungen, wonach es für die Bejahung eines Verstoßes gegen das Zuweisungsverbot ausreicht, wenn der Arzt einen bestimmten Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfiehlt, ohne vom Patienten konkret darum gebeten worden zu sein; (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 112/08), sondern - im Hinblick auf gesetzlich Versicherte und entgegen der Auffassung der Beklagten - auch daraus, dass § 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V den gesetzlich Versicherten das Recht einräumt, für die Versorgung mit apothekenpflichtigen und von der Sachleistungspflicht der Krankenkassen umfassten Arzneimitteln frei unter den Apotheken zu wählen, für die der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Geltung hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2015 - 6t E 964/13

    Anforderungen an die Durchführung eines Verfahrens für die berufsgerichtliche

    Die Antragsgegnerin missverstehe die Reichweite des Urteils des BGH vom 13. Januar 2011 - I ZR 112/08 -.

    Eine derartige Empfehlung - ohne besondere Begründung - sei nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 112/08 -) nicht zulässig.

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 03.08.2015 - 6t E 964/13

    Berufsgerichtliche Nachprüfung einer Rüge; Hauptverhandlung; Antrag auf mündliche

    Die Antragsgegnerin missverstehe die Reichweite des Urteils des BGH vom 13. Januar 2011 - I ZR 112/08 -.

    Eine derartige Empfehlung - ohne besondere Begründung - sei nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 112/08 -) nicht zulässig.

  • LG Frankfurt/Main, 01.07.2014 - 3 O 284/13

    Unzulässige Empfehlung eines Hilfsmittellieferanten durch den Arzt bzw. dessen

    Ein hinreichender Grund wäre es zwar, wenn ein bestimmter Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet; dazu genügt es wiederum nicht, wenn der Arzt nur allgemein gute Erfahrungen mit dem Leistungserbringer gemacht hat oder dieser allgemein eine hohe fachliche Kompetenz hat (vgl. hierzu BGH, I ZR 112/08, Urteil vom 13.01.2011 m.w.N.).
  • VG Köln, 11.12.2015 - 31 K 3353/12

    Rüge von Kammerangehörigen durch einen Kammervorstand (hier: Ärztekammer)

    Die Antragsgegnerin missverstehe die Reichweite des Urteils des BGH vom 13.1.2011 - I ZR 112/08 -.
  • BerG Heilberufe Berlin, 21.09.2016 - 90 K 6.15
    Diese Wahlfreiheit ist schon dann beeinträchtigt, wenn der Arzt dem Patienten von sich aus einen bestimmten Erbringer gesundheitlicher Leistungen nahelegt oder auch nur empfiehlt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 112/08 - juris Rn. 27 zu der entsprechenden Vorschrift § 34 Abs. 5 NdsBOÄ a.F., jetzt ebenfalls § 31 Abs. 2).
  • BerG Heilberufe Köln, 11.12.2015 - 31 K 3353/12
  • LG Osnabrück, 24.06.2011 - 15 O 548/10

    Wettbewerbsverstoß eines Arztes in Niedersachsen: Verweisung eines Patienten an

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht