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   BGH, 13.01.2011 - IX ZB 113/10   

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https://dejure.org/2011,12893
BGH, 13.01.2011 - IX ZB 113/10 (https://dejure.org/2011,12893)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - IX ZB 113/10 (https://dejure.org/2011,12893)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - IX ZB 113/10 (https://dejure.org/2011,12893)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung einer Sache an ein Beschwerdegericht wegen mangelhafter Begründung eines angefochtenen Beschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückverweisung einer Sache an ein Beschwerdegericht wegen mangelhafter Begründung eines angefochtenen Beschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde: Beschluss nicht mit Gründen versehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 187/03

    Nachschieben von Gründen bei der Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZB 113/10
    Eine Versagung der Restschuldbefreiung nach Maßgabe des § 290 InsO, der das Verhalten des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und während dessen Dauer betrifft, muss im Schlusstermin - also vor der Aufhebung des Insolvenzverfahrens - beantragt werden (§ 290 Abs. 1 InsO; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 - IX ZB 103/05, NZI 2006, 538 Rn. 6; vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 187/03, ZVI 2007, 574 Rn. 3).
  • BGH, 14.06.2010 - II ZB 20/09

    Berufungsverwerfungsbeschluss: Anforderungen an die Begründung bei Verwerfung

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZB 113/10
    Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die in den Vorinstanzen gestellten Anträge erkennen lassen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, WM 2003, 101; vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 5).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZB 113/10
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die Obliegenheiten des § 295 InsO, deren Verletzung das Beschwerdegericht geprüft zu haben scheint, erst von der Aufhebung des Insolvenzverfahrens an gelten (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - IX ZB 249/07, ZVI 2009, 170 Rn. 8 ff).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZB 56/01

    Anforderungen an der Rechtsbeschwerde unterliegende Beschlüsse

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZB 113/10
    Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die in den Vorinstanzen gestellten Anträge erkennen lassen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, WM 2003, 101; vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 5).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZB 103/05

    Zeitpunkt für die Stellung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZB 113/10
    Eine Versagung der Restschuldbefreiung nach Maßgabe des § 290 InsO, der das Verhalten des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und während dessen Dauer betrifft, muss im Schlusstermin - also vor der Aufhebung des Insolvenzverfahrens - beantragt werden (§ 290 Abs. 1 InsO; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 - IX ZB 103/05, NZI 2006, 538 Rn. 6; vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 187/03, ZVI 2007, 574 Rn. 3).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 256/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen des

    Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die in den Vorinstanzen gestellten Anträge erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, ZInsO 2002, 724; vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 5; vom 13. Januar 2011 - IX ZB 113/10, juris, Rn. 2).
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