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   BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20   

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BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20 (https://dejure.org/2021,6865)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - 3 StR 410/20 (https://dejure.org/2021,6865)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 3 StR 410/20 (https://dejure.org/2021,6865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 136a StPO
    Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Beeinträchtigung der Willensfreiheit; naher zeitlicher Zusammenhang; qualifizierte Belehrung; Abwägung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen

  • rewis.io

    Beschuldigtenvernehmung eines Zeugen: Verwertbarkeit der Aussage bei Unterlassen einer "qualifizierten Belehrung"

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 431
  • StV 2021, 410
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20
    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht entschieden, ob von einer vollständigen Entschließungsfreiheit des Beschuldigten oder Zeugen nur dann ausgegangen werden kann, wenn er - wie etwa bei Verstößen gegen die Belehrungspflicht aus § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 28 mwN) - durch eine "qualifizierte' Belehrung auf die Unverwertbarkeit seiner früheren Aussage hingewiesen worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 445/95, NStZ 1996, 290, 291, wonach eine "qualifizierte' Belehrung jedenfalls die Fortwirkung des Verstoßes beseitigt; Urteil vom 6. März 2018 - 1 StR 277/17, NJW 2018, 1986 Rn. 31: ausdrücklich offengelassen).

    Von der Literatur wird dies mit Blick auf die elementare Bedeutung des § 136a StPO für ein rechtsstaatliches Verfahren und die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 136 StPO weitgehend verlangt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 136a Rn. 30; LR/Gleß, StPO, 27. Aufl., § 136a Rn. 74; KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 136a Rn. 41; MüKo-StPO/Schuhr, § 136a Rn. 97; SK-StPO/Rogall, 5. Aufl., § 136a Rn. 104; KMR/Lesch, StPO, 64. Lfg., § 136a Rn. 49; Arnoldi, NStZ 2019, 227, 331; Neuhaus, NStZ 1997, 312, 315; vgl. auch LG Frankfurt, Beschluss vom 9. April 2003 - 5/22 Ks 2/03 - 3490 Js 230118/02, juris Rn. 13; "meist' erforderlich: SSW-StPO/Eschelbach, 4. Aufl., § 136a Rn. 65; vom Einzelfall abhängig: Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl., Rn. 711a).

    Es ist vielmehr auch hier wie in anderen Fällen einer fehlerhaften Erkenntnisgewinnung - etwa dem Unterlassen einer "qualifizierten' Belehrung nach Verstößen gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 29 mwN) - eine Abwägung vorzunehmen.

    Im Übrigen ist - wie auch sonst - das staatliche Interesse an der Sachaufklärung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 15; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 29, jeweils mwN).

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20
    Wirkt jedoch der Verstoß gegen § 136a Abs. 1 StPO dergestalt fort, dass hierdurch auch bei einer zeitlich nachgelagerten Vernehmung die Aussagefreiheit des Beschuldigten oder Zeugen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt ist, umfasst das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 StPO auch die spätere Beweiserhebung (BGH, Urteile vom 13. Juli 1962 - 4 StR 70/62, BGHSt 17, 364, 367 f.; vom 27. April 1988 - 3 StR 499/87, NStZ 1988, 419 f.; Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95, NJW 1995, 2047 mwN).

    Berichtet der Beschuldigte oder Zeuge bei der späteren Vernehmung nicht von sich aus im Zusammenhang, sondern bestätigt auf Vorhalt nur pauschal seine früheren Aussagen oder nimmt auf sie Bezug, so kann auch das darauf hindeuten, dass er weiterhin unter dem Eindruck der unzulässigen Vernehmungsmethoden steht (BGH, Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95, NJW 1995, 2047 mwN).

  • BGH, 14.10.1970 - 2 StR 239/70

    Zulässigkeit der Drohung eines Vernehmungsbeamten mit einer Festnahme wegen

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20
    Denn ein etwaiger Verstoß gegen § 136a Abs. 1 StPO, auf den der Angeklagte seine Revision auch dann stützen kann, wenn dieser die Vernehmung eines Zeugen (Grünwald, JZ 1966, 489, 490; Rogall, JZ 1996, 944, 950) oder Mitangeklagten (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1970 - 2 StR 239/70, bei Dallinger, MDR 1971, 15, 18) betrifft, zöge nicht die Unverwertbarkeit des in der Hauptverhandlung gewonnenen Beweisergebnisses nach sich.
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20
    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht entschieden, ob von einer vollständigen Entschließungsfreiheit des Beschuldigten oder Zeugen nur dann ausgegangen werden kann, wenn er - wie etwa bei Verstößen gegen die Belehrungspflicht aus § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 28 mwN) - durch eine "qualifizierte' Belehrung auf die Unverwertbarkeit seiner früheren Aussage hingewiesen worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 445/95, NStZ 1996, 290, 291, wonach eine "qualifizierte' Belehrung jedenfalls die Fortwirkung des Verstoßes beseitigt; Urteil vom 6. März 2018 - 1 StR 277/17, NJW 2018, 1986 Rn. 31: ausdrücklich offengelassen).
  • BGH, 13.07.1962 - 4 StR 70/62

    Hinführen eines Täters zur Leiche seines Opfers zur Herbeiführung von Äußerungen

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20
    Wirkt jedoch der Verstoß gegen § 136a Abs. 1 StPO dergestalt fort, dass hierdurch auch bei einer zeitlich nachgelagerten Vernehmung die Aussagefreiheit des Beschuldigten oder Zeugen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt ist, umfasst das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 StPO auch die spätere Beweiserhebung (BGH, Urteile vom 13. Juli 1962 - 4 StR 70/62, BGHSt 17, 364, 367 f.; vom 27. April 1988 - 3 StR 499/87, NStZ 1988, 419 f.; Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95, NJW 1995, 2047 mwN).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20
    Wirkt jedoch der Verstoß gegen § 136a Abs. 1 StPO dergestalt fort, dass hierdurch auch bei einer zeitlich nachgelagerten Vernehmung die Aussagefreiheit des Beschuldigten oder Zeugen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt ist, umfasst das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 StPO auch die spätere Beweiserhebung (BGH, Urteile vom 13. Juli 1962 - 4 StR 70/62, BGHSt 17, 364, 367 f.; vom 27. April 1988 - 3 StR 499/87, NStZ 1988, 419 f.; Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95, NJW 1995, 2047 mwN).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20
    Maßgeblich gegen eine Fortwirkung spricht indes, wenn sich der Beschuldigte oder Zeuge bei der späteren Vernehmung seiner Freiheit bewusst ist, sich von seiner früheren Einlassung zu distanzieren (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - 4 StR 112/90, BGHSt 37, 48, 53).
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20
    Im Übrigen ist - wie auch sonst - das staatliche Interesse an der Sachaufklärung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 15; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 29, jeweils mwN).
  • BGH, 06.03.2018 - 1 StR 277/17

    Selbstbelastungsfreiheit (Verfassungsrang; Schutz der eigenverantwortlichen

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20
    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht entschieden, ob von einer vollständigen Entschließungsfreiheit des Beschuldigten oder Zeugen nur dann ausgegangen werden kann, wenn er - wie etwa bei Verstößen gegen die Belehrungspflicht aus § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 28 mwN) - durch eine "qualifizierte' Belehrung auf die Unverwertbarkeit seiner früheren Aussage hingewiesen worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 445/95, NStZ 1996, 290, 291, wonach eine "qualifizierte' Belehrung jedenfalls die Fortwirkung des Verstoßes beseitigt; Urteil vom 6. März 2018 - 1 StR 277/17, NJW 2018, 1986 Rn. 31: ausdrücklich offengelassen).
  • LG Frankfurt/Main, 09.04.2003 - 22 Ks 2/03

    Verfahrenshindernis bei unzulässiger Vernehmungsmethode (Androhung von Folter)

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20
    Von der Literatur wird dies mit Blick auf die elementare Bedeutung des § 136a StPO für ein rechtsstaatliches Verfahren und die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 136 StPO weitgehend verlangt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 136a Rn. 30; LR/Gleß, StPO, 27. Aufl., § 136a Rn. 74; KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 136a Rn. 41; MüKo-StPO/Schuhr, § 136a Rn. 97; SK-StPO/Rogall, 5. Aufl., § 136a Rn. 104; KMR/Lesch, StPO, 64. Lfg., § 136a Rn. 49; Arnoldi, NStZ 2019, 227, 331; Neuhaus, NStZ 1997, 312, 315; vgl. auch LG Frankfurt, Beschluss vom 9. April 2003 - 5/22 Ks 2/03 - 3490 Js 230118/02, juris Rn. 13; "meist' erforderlich: SSW-StPO/Eschelbach, 4. Aufl., § 136a Rn. 65; vom Einzelfall abhängig: Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl., Rn. 711a).
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