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   BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20   

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https://dejure.org/2021,1781
BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20 (https://dejure.org/2021,1781)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - XII ZB 386/20 (https://dejure.org/2021,1781)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - XII ZB 386/20 (https://dejure.org/2021,1781)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Zustellung im Betreuungsverfahren an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen; Wirkungslosigkeit der an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommenen Zustellung; Beginn des Laufs von ...

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Wirksame Zustellung bei anwaltlich vertretenem Betroffenen und bei Bestellung mehrerer Verfahrensbevollmächtigter mit umfassender Zustellungsvollmacht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Zustellung im Betreuungsverfahren an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen; Wirkungslosigkeit der an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommenen Zustellung; Beginn des Laufs von ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Wirksame Zustellung bei anwaltlich vertretenem Betroffenen und bei Bestellung mehrerer Verfahrensbevollmächtigter mit umfassender Zustellungsvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Verfahrensbevollmächtigten - und die Rechtsmittelfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die erforderliche Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren: Zustellung muss an für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Zustellung bei mehreren im Betreuungsverfahren bestellten Verfahrensbevollmächtigten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit der Zustellung im Betreuungsverfahren an den Verfahrensbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 581
  • MDR 2021, 638
  • FGPrax 2021, 76
  • FamRZ 2021, 635
  • Rpfleger 2021, 278
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20
    Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf (im Anschluss an BGH Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris und Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 582/15, FamRZ 2016, 1259).

    Gemäß der mithin anwendbaren Bestimmung des § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die Zustellung dabei an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten (§ 10 Abs. 2 FamFG) und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen (BGH Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09 - juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 12.03.2019 - VI ZR 277/18

    Beliebige Beschränkung einer Prozessvollmacht im Parteiprozess auch noch im Lauf

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20
    Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so ist für den Beginn des Laufs von verfahrensrechtlichen Fristen die zeitlich erste Zustellung an einen von ihnen ausschlaggebend (im Anschluss an BGH Urteil vom 12. März 2019 - VI ZR 277/18, NJW 2019, 2397).

    Für den Beginn des Laufs von verfahrensrechtlichen Fristen ist daher die zeitlich erste Zustellung an einen der Verfahrensbevollmächtigten ausschlaggebend (st. Rspr., vgl. etwa BGH Urteil vom 12. März 2019 - VI ZR 277/18 - NJW 2019, 2397 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 582/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Maßgeblichkeit der Zustellung an den

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20
    Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf (im Anschluss an BGH Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris und Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 582/15, FamRZ 2016, 1259).

    Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 582/15 - FamRZ 2016, 1259 Rn. 7 mwN; BVerfG NJW 2017, 318 Rn. 15 ff.).

  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 15/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen einer nicht rechtzeitig

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20
    Selbst wenn dies zutreffen sollte, beruht die Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nämlich auf einer Verletzung der aus dem Mandat folgenden, anwaltlichen Pflicht von Rechtsanwalt K., den Betroffenen rechtzeitig von der Zustellung und den sich daraus ergebenden Folgen für die Rechtsbeschwerdefrist in Kenntnis zu setzen (vgl. BGH Beschlüsse vom 18. Juli 2017 - VI ZR 52/16 - NJW-RR 2017, 1210 Rn. 12 mwN und vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20 - juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20
    Selbst wenn dies zutreffen sollte, beruht die Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nämlich auf einer Verletzung der aus dem Mandat folgenden, anwaltlichen Pflicht von Rechtsanwalt K., den Betroffenen rechtzeitig von der Zustellung und den sich daraus ergebenden Folgen für die Rechtsbeschwerdefrist in Kenntnis zu setzen (vgl. BGH Beschlüsse vom 18. Juli 2017 - VI ZR 52/16 - NJW-RR 2017, 1210 Rn. 12 mwN und vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20 - juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 25.03.2020 - XII ZB 43/20

    Bestellung einer Person zum Berufsbetreuer auf Wunsch eines Betroffenen

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat diese Entscheidung mit Beschluss vom 25. März 2020 (XII ZB 43/20 - juris) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 08.03.2004 - II ZB 21/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20
    Haben sich für einen Beteiligten mehrere Verfahrensbevollmächtigte mit umfassender Zustellungsvollmacht bestellt, so genügt wegen der aus § 11 Satz 5 FamFG iVm § 84 Satz 1 ZPO folgenden Einzelvertretungsbefugnis die Zustellung an einen von ihnen (vgl. etwa BGH Beschluss vom 8. März 2004 - II ZB 21/03 - FamRZ 2004, 865 mwN).
  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20
    Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 582/15 - FamRZ 2016, 1259 Rn. 7 mwN; BVerfG NJW 2017, 318 Rn. 15 ff.).
  • OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23

    Rechtsanwalt zur Geheimhaltung bereit: Keine Beweisvereitelung!

    Infolge der Einzelvertretungsbefugnis reicht es bei mehreren Bevollmächtigten aus, gerichtliche Handlungen nur gegenüber einem von ihnen vorzunehmen und Zustellungen nur an einen von ihnen zu bewirken (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 386/20, juris Rn. 9; Urteil vom 8. März 2004 - II ZB 21/03, juris Rn. 6; Urteil vom 4. Juni 1992 - IX ZR 149/91, BGHZ 118, 312, zitiert nach juris Rn. 34; Beschluss vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 567/80, juris Rn. 6; Beschluss vom 15. Februar 1978 - IV ZB 42/77, juris Rn. 6; Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 84 Rn. 3; Althammer in: Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 84 Rn. 3; MüKoZPO/Toussaint, 6. Aufl., § 84 Rn. 6).
  • BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22

    Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen

    Demnach hat eine Zustellung nicht an den die gerichtliche Anordnung ablehnenden Betroffenen selbst zu erfolgen, sondern nach § 172 Abs. 1 ZPO an dessen Verfahrensbevollmächtigten; eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt keine Fristen in Lauf (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021, XII ZB 386/20, NJW-RR 2021, 581 Rn. 5 m. w. N.).
  • LG Aachen, 23.02.2022 - 3 T 68/22
    Auch in Unterbringungsverfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen (Bl. 87 der Papierakte; BGH, Beschl. v. 13.01.2021 - XII ZB 386/20, NJW-RR 2021, 581).
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