Rechtsprechung
BGH, 13.02.1959 - VI ZR 37/58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,5348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.03.1954 - I ZR 255/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.02.1959 - VI ZR 37/58
Denn jedenfalls haftet S. der Erstbeklagten infolge seines Verschuldens auf das negative Interesse und muß sich daher so behandeln lassen, als ob diese sich zur Freistellung nicht verpflichtet hätte (RGZ 120, 251; BGH Urteil vom 16. Januar 1954 - I ZR 255/52 = LM Nr. 2 zu § 276 (F b 1) BGB). - BGH, 17.03.1954 - II ZR 248/53
Offenbarungspflichten bei Bestehen oder bei Gründung eines engeren persönlichen …
Auszug aus BGH, 13.02.1959 - VI ZR 37/58
Denn bei Verhandlungen über den Abschluß eines Vertrages besteht grundsätzlich die Verpflichtung, den anderen Teil über Umstände aufzuklären, die für dessen Entschließung von wesentlicher Bedeutung sein können und deren Mitteilung er erwarten darf (BGH Urteil vom 17. März 1954 - II ZR 248/53 = LM Nr. 1 zu § 276 (F b 1) BGB). - BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
- Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, …
Auszug aus BGH, 13.02.1959 - VI ZR 37/58
Allerdings liegt eine Wettbewerbs- und sittenwidrige Verleitung zum Vertragsbruch - aus der die Klägerin ihre Schadenersatzansprüche herleitet - auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände immer schon dann vor, wenn der Täter zu Wettbewerbszwecken bewußt darauf hinwirkt, daß der Kunde eines Mitbewerbers diesem vertragsbrüchig wird (RGZ 148, 364, 369; RG GRUR 1939, 562, 566, 925, 928; BGH Urteil vom 17. Februar 1956 - I ZR 57/54 = GRUR 1956, 273).
- BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.02.1959 - VI ZR 37/58
Bei Beurteilung der Frage, ob sich die Beklagten der Klägerin gegenüber durch das Abwerben des Bäckermeisters S. schadenersatzpflichtig gemacht haben, ist davon auszugehen, daß das Eindringen in den fremden Geschäftskreis durch Abspenstigmachen von Kunden an sich nicht unlauter, sondern vielmehr im freien, lauteren Wettbewerb grundsätzlich erlaubt ist (RGZ 144, 49; RG GRUR 1939, 728; BGH Urteil vom 8. April 1952 - I ZR 80/51 = GRUR 1952, 582). - BGH, 13.11.1953 - I ZR 79/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.02.1959 - VI ZR 37/58
Freilich ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Grenzen geschäftlichen Anstandes, auch ohne daß eine bewußte Verleitung zum Vertragsbruch vorzuliegen braucht, schon dann überschritten werden, wenn ein Wettbewerber sich für die Zwecke der Werbung bewußt auf eine noch nicht gesicherte Rechtsauffassung (Nichtigkeit von Bierbezugsverträgen wegen der Dekartellisierungsvorschriften) beruft und dadurch auf einen zum mindesten formell noch gebundenen Abnehmerkreis einzuwirken versucht, - wobei es unerheblich ist, ob der Wettbewerber die Rechtsauffassung für zutreffend gehalten und auch mit ihrer Unrichtigkeit nicht gerechnet hat (Urteil vom 13. November 1953 - I ZR 79/52 = GRUR 1954, 163 ff). - RG, 11.10.1935 - II 198/35
1. Bedarf es zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken …
Auszug aus BGH, 13.02.1959 - VI ZR 37/58
Allerdings liegt eine Wettbewerbs- und sittenwidrige Verleitung zum Vertragsbruch - aus der die Klägerin ihre Schadenersatzansprüche herleitet - auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände immer schon dann vor, wenn der Täter zu Wettbewerbszwecken bewußt darauf hinwirkt, daß der Kunde eines Mitbewerbers diesem vertragsbrüchig wird (RGZ 148, 364, 369; RG GRUR 1939, 562, 566, 925, 928; BGH Urteil vom 17. Februar 1956 - I ZR 57/54 = GRUR 1956, 273).