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   BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59   

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https://dejure.org/1961,328
BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59 (https://dejure.org/1961,328)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1961 - I ZR 134/59 (https://dejure.org/1961,328)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1961 - I ZR 134/59 (https://dejure.org/1961,328)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 264
  • NJW 1961, 1207
  • MDR 1961, 388
  • GRUR 1961, 588
  • DB 1961, 433
  • DB 1961, 434
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas; Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39; Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 77/96

    Die Luxusklasse zum Nulltarif - Bestandteil der Hauptware

    Jedoch kann ein Handeln wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht untersagt werden, das zugaberechtlich erlaubt ist, sofern sich der Verbotsgrund nicht aus im Zugaberecht unberücksichtigten Wertungen ergibt (BGHZ 34, 264, 269 f. - Einpfennig-Süßwaren; Köhler/Piper, UWG Rdn. 6 zu § 2 ZugabeVO).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 27/05

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas; Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39; Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74

    Vorspannangebot

    Wertreklame, soweit sie nicht durch Sondervorschriften untersagt ist, verstößt zwar, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (vgl. BGHZ 15, 356, 365 progressive Kundenwerbung; 34, 264, 270 - 1 Pfennig-Süßwaren; GRUR 1959, 285, 286 - Bienenhonig, a.a.O. Glockenpackung), nicht grundsätzlich gegen § 1 UWG.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Zugabe Verordnung keine abschließende Kodifizierung des Gebiets der Wertreklame darstellt, sondern nur die Bekämpfung ihrer Hauptauswüchse bezweckt (RGZ 149, 242, 250; BGHZ 34, 264, 169 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1962, 415, 416 Glockenpackung).

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 39/03

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

    Während in der Vergangenheit für die Frage der Unlauterkeit maßgeblich auf das Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (vgl. BGHZ 23, 365, 373 - Suwa; 37, 30, 32 - Selbstbedienungsgroßhandel; 34, 264, 274 - Einpfennig-Süßwaren; 43, 359, 364 - Warnschild; 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift) sowie auf die Verkehrssitte und damit auf die im Verkehr herrschende tatsächliche Übung (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1956 - I ZR 4/55, GRUR 1957, 23, 24 = WRP 1956, 244 - Bünder Glas; Urt. v. 4.12.1964 - Ib ZR 38/63, GRUR 1965, 315, 316 = WRP 1965, 95 - Werbewagen) abgestellt wurde, besteht heute Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb in bedenklicher Weise beschränkt würde, wenn das Übliche zur Norm erhoben würde (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 3 UWG Rdn. 39; Harte/Henning/Schünemann aaO § 3 Rdn. 99 ff.).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 13. Februar 1961 - Einpfennig-Süßwaren - (BGHZ 34, 264, 267 ff) [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] näher dargelegt hat, setzt ein Verstoß gegen § 1 ZugabeVO voraus, daß eine Ware oder Leistung neben einer anderen Ware (Leistung), d.h. mit Rücksicht auf die Förderung des Absatzes dieser Ware (Leistung) ohne besondere Berechnung angeboten, angekündigt oder gewährt wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1), oder daß sie nur gegen ein geringfügiges, offenbar nur zum Schein verlangtes Entgelt gewährt wird (§ 1 Abs. 1 Satz 2), oder daß zur Verschleierung der Zugabe die eine Ware (Leistung) mit der anderen Ware (Leistung) zu einem Gesamtpreis angeboten, angekündigt oder gewährt wird (§ 1 Abs. 1 Satz 3).

    Die Zugabeverordnung wollte nur die Hauptauswüchse des Zugabewesens bekämpfen, nicht aber eine abschließende Regelung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit aller irgendwie einschlägigen Werbemaßnahmen bringen (vgl. BGHZ 34, 264, 269 [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] - Einpfennig-Süßwaren -).

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2002 - 6 U 93/02

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit dem Versprechen

    Solche unlauterkeitsbegründenden Kriterien hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit beispielsweise darin gesehen, dass ein Einzelhändler trotz Schutzwürdigkeit seiner Endverbraucher durch den gewährten Vorteil von einer eigentlich gebotenen kritischen Prüfung der Hauptware abgehalten wurde (BGH GRUR 1961, 588 - "Einpfennig-Süßwaren") oder dass ein Reisebüro aufgrund eines vom Reiseveranstalter gewährten Warengutscheins veranlasst wurde, die Kunden nicht mehr ausschließlich unter den Gesichtspunkten Qualität und Preiswürdigkeit zu beraten (OLG Düsseldorf WRP 1999, 1197, 1198; ähnlich die Fälle OLG Hamburg WRP 1987, 482, 483 und OLG Düsseldorf WRP 1979, 37, 38).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75

    Irreführung des Publikums durch unzulässige Schaufenstermiete - Voraussetzung

    Es muß im Grundsatz davon ausgegangen werden, daß es wettbewerbswidrig ist, dem Einzelhändler Werbehilfen zu gewähren, die nach Art und Umfang sowie der Art ihrer Gewährung geeignet sind, ihn in bezug auf sein Wettbewerbsverhalten unsachlich zu beeinflussen (vgl. RG GRUR 1938, 619, 620 - Herdweiß; BGHZ 34, 264, 272 = GRUR 1961, 588, 593 - Einpfennig-Süßwaren; Droste a.a.O. Seite 750; Baumbach/Hefermehl a.a.O. UWG § 1 Anm. 72; Reimer/v. Gamm aaO, Ulmer/Reimer aaO).
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72

    Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Anwendung des § 1 UWG auf Fälle, die § 1 Abs. 2 Zugabeverordnung ausdrücklich erlaubt, regelmäßig des Hinzutritts besonderer Umstände bedarf, die die zugaberechtliche Wertung nicht berücksichtigt (BGHZ 11, 260 - Kunststoff-Figuren; BGHZ 34, 264, 269 - Ein-Pfennig-Süßwaren).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
    Die Frage, ob im Sinzelfall ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt, hängt von einer Beurteilung des Gesamtcharakters des angegriffenen Verhaltens ab, der sich aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund des Handelns ergibt (BGHZ 34, 264, 271 f - Eini'fennig-Süßwaren).
  • OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 27/00

    Zulässigkeit eines Bonus-Punkte-Systems eines Stromanbieters

  • BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69

    Grenzen der guten Sitten bei der Abwehr eines unlauteren Wettbewerbers - Anzeigen

  • OLG München, 12.07.1990 - 29 U 3161/90

    Dringlichkeit einer Regelung bei Wettbewerbsverstößen; Qualifizierung einer gegen

  • BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63

    Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62

    Möglichkeit zum Waschen von Kraftfahrzeugen auf Waschplätzen eines

  • BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74

    Kostenlose Besichtigungsreise als Zugabe zum Immobilienverkauf - Auslegung des

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75

    Anforderungen und Einordnung kopflastiger Vorspannangebote - Verstoß gegen das

  • BGH, 24.03.1972 - I ZR 130/70

    Gesondert berechnete Gegenleistung zur gekauften Ware - Leistungsaustausch des

  • BGH, 10.02.1967 - Ib ZR 72/65
  • BGH, 10.10.1980 - I ZR 121/78

    Veranstaltung einer "RAMA-Treue-Aktion" - Gewährung einer Treuevergütung -

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75

    Einordnung von Verpackungsmaterial als handelsübliches Zubehör -

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 10/75

    Unlauterer Wettbewerb hinsichtlich des Anbietens von Opalglas-Schalen im

  • BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Zugabeverordnung (ZugabeVO) -

  • BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66

    Verstoß gegen die Zugabeverordnung (ZugVO) durch die Ausgabe von Kaufkarten vom

  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 57/65

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften - Anmeldung für eine Preisbindung -

  • BGH, 07.11.1975 - I ZR 84/74

    Anwendbarkeit der ZugabeVO (Zugabeverordnung) auf den Handel mit Grundstücken -

  • BGH, 21.06.1972 - I ZR 155/70

    Recht zur Bestimmung des Preises seiner Waren und Leistungen nach freiem Ermessen

  • BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 4/65

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften - Unentgeltliche Abgabe von Waren -

  • BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 10/65

    Unberechtigte Auslieferung von Zeitschriften - Unentgeltliche Abgabe von Waren -

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