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   BGH, 13.02.1962 - 5 StR 15/62   

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https://dejure.org/1962,4658
BGH, 13.02.1962 - 5 StR 15/62 (https://dejure.org/1962,4658)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1962 - 5 StR 15/62 (https://dejure.org/1962,4658)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1962 - 5 StR 15/62 (https://dejure.org/1962,4658)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unschädlichkeit der Angabe eines längeren Zeitraums für jede der fortgesetzten Handlungen für die Tatzeiten - Genügende Konkretisierung des Eröffnungsbeschlusses - Nichtvorliegen einer Beschwertheit des Angeklagten durch die Annahme des Fortsetzungszusammenhangs - ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 408/58
    Auszug aus BGH, 13.02.1962 - 5 StR 15/62
    Wie aber bereits der 4. Strafsenat in dem insoweit unveröffentlichten Urteil vom 4. Dezember 1958 (4 StR 408/58) dargelegt hat, kann die ausdrückliche Angabe der Mindestzahl im einzelnen Fall einmal entbehrlich sein, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt.
  • BGH, 12.11.1965 - 4 StR 542/65

    Fortgesetzte Unzucht mit einem Kind - Glaubwürdigkeit des Opfers eines

    Der Senat sieht keine Anhaltspunkte dafür, daß die Strafkammer hier etwa den Schuldumfang zum Nachteil des Angeklagten zu groß bemessen hat (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 408/58 und vom 13. Februar 1962 - 5 StR 15/62).
  • BGH, 30.03.1977 - 3 StR 52/77

    Anfertigung sexualbezogener Aufnahmen - Konkurrenzverhältnisse zwischen den

    Davon kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt (BGH, Urteil vom 13. Februar 1962 - 5 StR 15/62) oder wenn die Tatzeit genau feststeht, darum Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht auftreten können und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (BGH GA 1965, 182).
  • BGH, 04.03.1980 - 5 StR 70/80

    Ausreichende Feststellung eines Schuldumfangs durch das Gericht - Angabe der

    Das ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne die Zahlenangabe zu entnehmen ist (BGH 5 StR 15/62 vom 13.2.1962) oder wenn bei feststehender Tatzeit ausgeschlossen werden kann, daß eine genauere Feststellung der Einzelakte das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflußt hätte (BGH GA 1965, 182).
  • BGH, 07.01.1964 - 1 StR 521/63

    Verurteilung wegen Unzucht - Annahme eines Gesamtvorsatzes

    Er hat insbesondere dann, wenn die Zeit, in der die fortgesetzte Handlung begangen wurde, genau feststand und darum Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht auftreten konnten und wenn es ferner ausgeschlossen war, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen konnte, auf eine Angabe der Mindestzahl der Einzelakte der fortgesetzten Handlung verzichtet (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofes vom 22. Oktober 1953 - 4 StR 251/52, vom 4. Februar 1958 - 1 StR 629/57, vom 4. Dezember 1958 - 4 StR 408/58, vom 20. Januar 1959 - 1 StR 649/58 und vom 13. Februar 1962 - 5 StR 15/62).
  • BGH, 11.09.1979 - 5 StR 419/79

    Erfordernis der Mitteilung, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte

    Das ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine Zahlenangabe zu entnehmen ist (BGH 5 StR 15/62 vom 13.2.1962) oder wenn die Tatzeit genau feststeht und ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflußt hätte (BGH GA 1965, 182).
  • BGH, 03.08.1979 - 5 StR 153/79

    Feststellung des Schuldumfangs bei Fortsetzungszusammenhang

    Dies ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt (BGH Urteil vom 13. Februar 1962 - 5 StR 15/62 -) oder wenn die Tatzeit genau feststeht, darum Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht entstehen können und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflußt hätte (BGH GA 1965, 182).
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