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   BGH, 13.02.1964 - Ia ZB 19/63   

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https://dejure.org/1964,638
BGH, 13.02.1964 - Ia ZB 19/63 (https://dejure.org/1964,638)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1964 - Ia ZB 19/63 (https://dejure.org/1964,638)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1964 - Ia ZB 19/63 (https://dejure.org/1964,638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 231
  • NJW 1964, 1717
  • MDR 1964, 652
  • GRUR 1964, 439
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Der beschließende Senat hatte sich außer in der inzwischen durch Gesetzesänderung überholten Arzneimittelgemisch-Entscheidung (BGHZ 41, 231, 239) zu der Zeit, als die in Rede stehende Begründung gegeben wurde, noch nicht zu der Frage geäußert, ob die Verwendung einer Substanz zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers dem Patentschutz zugänglich ist oder nicht.

    Was den letzten Punkt angeht, befindet sich das schweizerische Bundesgericht im Einklang mit dem beschließenden Senat, der im Beschluß vom 13. Februar 1964 unter der Geltung des "Patentierungsverbots" für Arzneimittel durch § 1 Abs. 2 Ziffer 2 PatG 1961 in der Bundesrepublik Deutschland entschieden hat, daß die Patentierung eines Heilverfahrens, das lediglich in der Anwendung eines Arzneimittels besteht, der Wirkung der Patentierung des Arzneimittels selbst gleichkäme und daher stets als unzulässige Umgehung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 PatG 1961 zu werten sei (BGHZ 41, 231, 239 - Arzneimittelgemisch).

  • BGH, 06.07.1971 - X ZB 9/70

    Trioxan

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  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 51/72

    Zulässige Beschränkung des Patentanspruchs

    Beide Parteien gehen bei der Beurteilung der Patentfähigkeit des Gegenstandes des Streitpatents davon aus, daß die Verfahren nach dem Patentanspruch sog. Analogie verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Senats (siehe BGHZ 41, 231, 242 f - Arzneimittelgemisch; 45, 102, 105 - Appetitzügler I) sind.
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Der erkennende Senat war bereits in dem Beschluß vom 13. Februar 1964 "Arzneimittelgemisch" (BGHZ 41, 231, 242/43) unter Bezugnahme auf die ständige patentamtliche Praxis von der Schutzfähigkeit chemischer Analogieverfahren ausgegangen und sieht auch jetzt keinen Anlaß, von dieser Rechtsauffassung abzugehen.
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 69/97

    Rücknahme von Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Verstoß

    Die weiteren Alternativen dieser Strafvorschrift, die Bekundung einer Mißachtung der Gesetze sowie die Aufforderung dazu in einer die öffentliche Ordnung gefährdenden Weise, waren nach den "gemeinsamen Standpunkten" des obersten Gerichts der DDR und des Generalstaatsanwalts der DDR vom 17. Oktober 1980 (Informationen des Obersten Gerichts Sonderdruck/1980 S. 17, zitiert nach BGHZ 41, 247, 266) [BGH 13.02.1964 - Ia ZB 19/63] dann erfüllt, wenn der Täter in der Öffentlichkeit oder gegenüber staatlichen Organen und deren Vertretern in demonstrativer Weise, kategorisch und provokatorisch die Gesamtheit oder einzelne Gesetze der DDR herabwürdigte und z.B. ankündigte, sie als ungültig oder nicht verbindlich zu betrachten.
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 24/64

    Ein auf einen keramischen ferromagnetischen Körper gerichteter Patentanspruch -

    Die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 PatG, nach der als Ausnahme von der Grundregel des § 1 Abs. 1 PatG unter anderem "Erfindungen von Stoffen, die auf chemischem Wege hergestellt werden", von der Möglichkeit der Patenterteilung ausgenommen sind, "soweit die Erfindungen nicht ein bestimmtes Verfahren zur Herstellung der Gegenstände betreffen", ist in das Patentgesetz deshalb eingefügt worden, weil man es im Interesse der Förderung der technischen Entwicklung der Chemie für zweckmäßiger hielt, Sachpatente (im Sinne von Erzeugnis - oder Stoffpatenten) für chemische Stoffe auszuschließen, die Patentierbarkeit der Herstellungsverfahren aber zuzulassen, um einen Anreiz zu geben, neue und verbesserte Herstellungsverfahren für chemische Stoffe aufzufinden (vgl. BGHZ 41, 231, 237 [BGH 13.02.1964 - Ia ZB 19/63] = GRUR 1964, 439, 440 "Arzneimittelgemisch").
  • LG Düsseldorf, 26.06.2012 - 4a O 49/12

    Drospirenon

    Der Inhaber eines inländischen Verfahrenspatents wird auf diese Weise auch vor der Einfuhr und dem Inlandsvertrieb von Erzeugnissen geschützt, die im Ausland nach dem für ihn im Inland geschützten Verfahren hergestellt sind (BGH GRUR 1964, 439, 441; Schulte/Kühnen, PatG 8. Aufl.: § 9 Rn 81).
  • BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 1/64

    Ausreichen eines therapeutischen Effektes bei Mischverfahren zur Begründung einer

    Die vom Bundespatentgericht im angefochtenen Beschluss vertretene Auffassung entspricht in allen wesentlichen Punkten der Grundsatzentscheidung des beschließenden Senats von 13. Februar 1964 - Ia ZB 19/63 - (BGHZ 41, 231-248 = GRUR 1964, 439-443).
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