Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,667
BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,667)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1967 - II ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,667)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1967 - II ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verfälschung eines Wechsels, Gültigkeits- oder Zurechenbarkeitseinwendung?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Bank auf Bezahlung eines Betrags aus einem angenommenen Wechsel; Streit über die Höhe des Wechsels; Vorliegen eines Blankowechsels; Nachträgliches Umschreiben eines Wechsels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 95
  • NJW 1967, 1037
  • NJW 1967, 1464 (Ls.)
  • MDR 1967, 468
  • DB 1967, 678
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.03.1940 - II 163/39

    Haftet der erste Geber eines Wechsels einem gutgläubigen dritten Erwerber auf die

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Der Grundsatz des Art. 10 WG über die abredewidrige Ausfüllung eines unvollständigen Wechels ist auch nicht entsprechend anzuwenden (Abweichung von RGZ 164, 10).*).

    Das Reichsgericht ist in der Entscheidung RGZ 164, 10, 13 (vgl. bereits RGZ 2, 97) zu der Auffassung gelangt, die entsprechende Anwendung des Art. 10 WG sei geboten, wenn ein Wechsel begeben werde, bei dem ein neben der Ziffernangabe vorhandener und zur Einfügung der Wechselsumme in Buchstaben bestimmter Raum freigelassen und der Wechselnehmer ausdrücklich oder stillschweigend ermächtigt worden ist, diesen Raum auszufüllen.

    Das zeigen alle entschiedenen Fälle dieser Art (RGZ 164, 10, 11; OLG Kassel JW 1932, 2633 Nr. 4; OLG Stuttgart JW 1937, 820 Nr. 14: "In Voraussicht einer Beanstandung bei Abweichung zwischen beiden Zahlen" wurde auch die Ziffernangabe geändert; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth NJW 1961, 1775; ferner OLG Wien vom 5. Februar 1936, von Caemmerer, Internat. Rechtsprechung zum Genfer Einheitl. Wechsel- und Scheckrecht, Art. 6 WG Nr. 4, wo Art. 69 WG angewendet wird).

  • RG, 15.11.1929 - II 271/29

    Kann bei einem vom Akzeptanten durch nachträgliche Erhöhung der Wechselsumme

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Dann wäre die Berufung auf die Verfälschung als Rechtsmißbrauch unzulässig (RGZ 126, 223).
  • RG, 16.10.1880 - I 822/80

    Wechselblankett

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Das Reichsgericht ist in der Entscheidung RGZ 164, 10, 13 (vgl. bereits RGZ 2, 97) zu der Auffassung gelangt, die entsprechende Anwendung des Art. 10 WG sei geboten, wenn ein Wechsel begeben werde, bei dem ein neben der Ziffernangabe vorhandener und zur Einfügung der Wechselsumme in Buchstaben bestimmter Raum freigelassen und der Wechselnehmer ausdrücklich oder stillschweigend ermächtigt worden ist, diesen Raum auszufüllen.
  • RG, 05.12.1882 - II 389/82

    Fälschung eines Wechsels; Wechselrechtliche verpflichtung eines Trassanten,

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Bei jedem Fälschungseinwand wäre sonst, worauf schon RGZ 8, 42, 44 hingewiesen hat, die Haftung danach zu beurteilen, ob sich die Fälschung bei genügender Sorgfalt hätte vermeiden lassen, indem z.B. längere Striche gemacht und keine Lücken gelassen wurden.
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06

    Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines

    Die frühere Rechtsprechung des BGH, nach der Börsenkurse zu stark von "spekulativen Einflüssen und sonstigen nicht wertbezogenen Faktoren wie politischen Ereignissen, Gerüchten, Informationen und psychologischen Momenten" abhängig seien, um zuverlässige Aussagen über den wahren Wert des Unternehmens zuzulassen (vgl. BGH NJW 1967, 1464) ist durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und durch die diese Rechtsprechung konkretisierende Rechtsprechung des BGH (BGH AG 2001, 417 ff) überholt.
  • BGH, 26.05.1986 - II ZR 260/85

    Haftung für spätere Verfälschung des Wechseltextes

    Der Zeichner eines Wechsels, der die Betragsangabe in Ziffern und Buchstaben nicht so in den Wechsel eingesetzt hat, daß nichts hinzugeschrieben werden kann (z.B. Weglassen von Füllstrichen), haftet einem gutgläubigen Erwerber des Wechsels nicht wechselmäßig kraft zurechenbar veranlaßtem Rechtsschein für die spätere Verfälschung des Wechseltextes (Bestätigung von BGHZ 47, 95 [BGH 13.02.1967 - II ZR 208/65]).

    Die Frage, ob trotzdem eine Haftung aus zurechenbar veranlaßtem Rechtsschein in Betracht kommt, wenn der Zeichner den Wechsel lückenhaft oder ohne Füllstriche ausfüllt, und dadurch die Fälschung erleichtert, hat der Senat im Urteil vom 13. Februar 1967 (BGHZ 47, 95, 99) [BGH 13.02.1967 - II ZR 208/65] verneint.

    Mit seiner gegenteiligen Auffassung folgt das Berufungsgericht der im neueren wechselrechtlichen Schrifttum (Rehfeldt, JuS 1963, 148; Canaris, Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht, 1971, S. 247 f.; Deubner, NJW 1967, 1464; Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere, 11. Aufl. S. 142; Rehfeldt/Zöllner, Wertpapierrecht, 12. Aufl., S. 67 Thomsen, Die Einwendungslehre im englischen und deutschen Wechselrecht, 1977, S. 276 f.; Koller, WM 1981, 210, 217; Baumbach/Hefermehl, WechselG und ScheckG, 15. Aufl. Art. 69 WG Rz. 8 f., anders noch in der 13. Aufl. WG Art. 69 Rz. 5) vertretenen Meinung, Art. 69 Satz 2 WG schließe eine Haftung wegen zurechenbar veranlaßten Rechtsscheins nicht aus, wenn der Zeichner durch "verkehrswidrige" Ausfüllung des Wechsels (z.B. Unterlassung von Füllstrichen) ein erhöhtes und vermeidbares Verfälschungsrisiko hervorgerufen habe.

    Dieser Ansicht vermag der Senat nicht zu folgen; er hält demgegenüber an seiner Rechtsauffassung im Urteil vom 16. Februar 1967 (BGHZ 47, 95, 99) [BGH 13.02.1967 - II ZR 208/65] fest.

  • OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17

    Sachdienlichkeit Abstandnahme von einem Urkundenprozess in Berufungsinstanz

    Wenn gemäß § 595 Abs. 2 ZPO nur der Antrag auf Parteivernehmung in Betracht kommt, ist etwa eine Parteivernehmung von Amts wegen unzulässig (vgl. BGHZ 47, 95, zitiert nach juris, Tz. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht