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   BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74   

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https://dejure.org/1975,538
BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74 (https://dejure.org/1975,538)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1975 - 4 StR 508/74 (https://dejure.org/1975,538)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 (https://dejure.org/1975,538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässiges Überholen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) - Abgrenzung zwischen Vorbeifahren und Überholen - Beachtung von Verbotszeichen von der Stelle an der es angebracht ist - Abgrenzung zwischen Nebeneinanderfahren und einem Überholvorgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO (1970) § 5 Abs. 3 Nr. 2, § 41 Abs. 2 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • motorrad-recht.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Durchschlängeln im Stau - verbotenes Rechtsüberholen?

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 73
  • NJW 1975, 1330
  • MDR 1975, 506
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.03.1974 - 4 StR 3/74

    Beendigung des Überholvorgangs bei Überholverbotszeichen bei mehreren

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74
    Mit dem Verbotsinhalt des Verkehrszeichens 276 hat sich der Senat bereits in seinem Beschluß vom 26. März 1974 (BGHSt 25, 293) befasst.

    Ein Verbotszeichen ist aber sofort, d.h. von der Stelle an zu befolgen, an der es angebracht ist (BGHSt 25, 293, 296/297 mit weiteren Hinweisen).

    Bei der notwendigen Gesamtbetrachtung der das Aneinandervorbei- bzw. das Nebeneinanderfahren regelnden gesetzlichen Bestimmungen (vgl. BGHSt 25, 293 ff, insbes. 296 bis 299) kann nicht zweifelhaft sein, daß auch beim Nebeneinanderfahren überholt werden kann, und zwar rechts oder links (BGH a.a.O.; OLG Hamburg DAR 1973, 25 ff = VRS 43, 385 ff, bezogen allerdings auf die Frage des Einordnens vor dem "überholten" Fahrzeug; OLG Frankfurt NJW 1972, 548, 549 mit Anm. Lueken; Bouska VD 1972, 326; Mühlhaus VD 1972, 328 und VOR 1972, 27 ff, insbes.

    Weil ein Verbotszeichen sofort befolgt werden muß, muß es auch sofort und aus sich selbst heraus verständlich sein (BGHSt 25, 293, 299).

  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 192/69

    Abschleppen - Kraftfahrzeugverwertung - Schrottplatz - Ausschlachten -

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74
    Daß weder der Amtlichen Begründung noch der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO eine den Richter bindende Gesetzeswirkung zukommt, hindert nicht etwa daran, sie als Auslegungshilfe (vgl. BGHSt 23, 108, 113 - betr. Runderlasse des Bundesverkehrsministers) heranzuziehen.
  • OLG Hamm, 30.01.1974 - 4 Ss OWi 58/74
    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74
    Ein Überholverbot endet dagegen nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung oder Einmündung (OLG Hamm NJW 1974, 759 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 27.02.1968 - VI ZR 173/66

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74
    Es bedarf keiner weiteren Begründung, daß unzulässiges Überholen nach Zeichen 276 als besonders gefährlich für den übrigen Verkehr anzusehen ist (BGH VersR 1968, 578 = Verk. Mitt. 1968 Nr. 78).
  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen (Begriff des Überholens:

    a) Überholen im Sinne der Straßenverkehrsordnung meint den tatsächlichen Vorgang des Vorbeifahrens von hinten an Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer, die sich auf derselben Fahrbahn in dieselbe Richtung bewegen oder verkehrsbedingt halten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74, BGHSt 26, 73, 74; vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74, BGHSt 25, 293, 296; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 5 StVO Rn. 16 mwN; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 5 StVO Rn. 2 mwN).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2017 - 13 S 140/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision bei mit einem Spurwechsel verbundenen

    Dies wäre auch dann nicht anders zu beurteilen, wenn der Erstbeklagte, was nach der Schilderung der Zeugin ... naheliegen würde, nach dem Wechsel zum Grünlicht erst verzögert angefahren wäre (vgl. BGH v. 13.02.1975 - 4 StR 508/74 = BGHSt 26, 73; Helle aaO. m.w.N.).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 161/13

    Verkehrsunfallhaftung: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten

    d) Die Überlegungen der Revision dazu, dass Ge- und Verbotszeichen sofort und aus sich selbst heraus verständlich sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74, BGHSt 26, 73, 79 mwN), vermögen nicht zu einer anderen Beurteilung zu führen.
  • OLG Hamm, 07.10.2014 - 1 RBs 162/14

    Überholverbot verbietet auch die Fortsetzung des Überholvorgangs

    Das Zeichen 276 verbietet nach wohl ebenso einhelliger Auffassung nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung des Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone; ein bereits eingeleiteter Überholvorgang muss andernfalls noch vor dem Verbotsschild abgebrochen werden (BGHSt 25, 293; BGH NJW 1975, 1330, 1331; OLG Köln NVersZ 2001, 169).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1990 - 5 Ss OWi 151/90

    Definition des Überholens

    "... Ein Überholvorgang liegt dann vor , wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf der gleichen Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur aufgrund der Verkehrssituation vorübergehend anhält (vgl. BGHSt 22, 137, 139 = VRS 35, 141, 142; BGHSt 25, 293 = VRS 47, 218; BGHSt 26, 73 = VRS 48, 381; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., § 5 Rdnr. 16; OLG Stuttgart VRS 57, 361).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15

    Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall zwischen einem unvorhersehbar

    In Übereinstimmung damit ist nach h. M. in Rechtsprechung und Schrifttum Überholen der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt, d. h. auf Grund einer Weisung oder Anordnung, eines Lichtzeichen oder der Verkehrslage, in der Regel in Fahrstellung, wartet (BGHSt 25, 293 = BGH NJW 1974, 1205; BGHSt 26, 73 = BGH NJW 1975, 1330, 1331; OLG Karlsruhe NZV 2003, 493; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 27 Rn. 156; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl. § 5 StVO Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 2 Ss 216/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Teilnahme am fließenden Verkehr auch bei langen

    Das gilt auch, wenn die Fahrbahn für eine Richtung mehrere Fahrstreifen aufweist und sich auf einem oder beiden Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben (BGHSt 25, 293 ff = VRS 47, 218 ff; BGHSt 26, 73 ff = VRS 48, 381 ff (betreffend das Überholverbot vor einer Rotlicht zeigenden Ampel); OLG Hamburg VRS 65, 393 ff; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Aufl. § 5 StVO Rdn. 16).

    Demnach "hält" nicht, wer vor Rot einer Lichtzeichenanlage stehen bleibt (BGHSt 26, 73).

    Denn der Verkehrsteilnehmer muss jedenfalls auch ein aus seiner Sicht unzweckmäßiges Verbotszeichen beachten, solange es nicht durch die zuständige Behörde oder das Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist (BGHSt 26, 73 ff, 79).

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92

    Vorbeifahren - Überholverbot - Unklare Verkehrslage - Überholen

    Das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, das wegen eines Verkehrsstaus auf der Richtungsfahrbahn hält, fällt nicht unter § 6 StVO, sondern ist Überholen im Sinne des § 5 StVO (wie BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 - <NJW 1974, 1205> und vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 - <NJW 1975, 1330>).

    An einem solchen Fahrzeug kann daher im Sinne des § 6 StVO nicht vorbeigefahren werden; es wird gemäß § 5 StVO überholt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 1974 - 4 StR 3/74 - <NJW 1974, 1205 f.> und vom 13. Februar 1975 - 4 StR 508/74 - <NJW 1975, 1330 f.>).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - 5 Ss 164/04

    Überholen - Begriff des Überholens i.S.d. StGB

    "überholt" hat, als er an dem von W geführten Pkw vorbeigefahren ist: Im Sinne der StVO überholt, wer von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifährt, der sich auf derselben Richtungsfahrbahn befindet (BGHSt 26, 73, 74; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 18. Aufl. [2004], § 5 StVO Rdnr. 2 mwN).
  • LG Saarbrücken, 13.12.2013 - 13 S 137/13

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden

    An ihm wird infolgedessen nicht "vorbeigefahren", sondern er wird "überholt" (vgl. BGHSt 26, 73, 75; OLG Köln, OLG-Report 1999, 206; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 5 StVO Rn. 16; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 5 StVO Rn. 2; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rn. 159).
  • LG Saarbrücken, 13.06.2014 - 13 S 56/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines zum Rechtsüberholen

  • BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81

    Gully mit breiten Öffnungen verstoßen gegen Verkehrssicherungspflicht

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02

    Sprungrevision, Aufhebung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Überholen auf

  • OLG Düsseldorf, 15.06.1988 - 5 Ss OWi 205/88
  • OLG Köln, 18.05.1984 - 1 Ss 255/84

    Überholen; Warnposten; Aufstellen von Warnposten; Kollisionsgefahr

  • LG Ravensburg, 28.06.2013 - 6 Ns 36 Js 412/13

    Straßenverkehrsgefährdung: Rücksichtsloses falsches Überholen an einer roten

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