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   BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02   

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https://dejure.org/2003,3359
BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02 (https://dejure.org/2003,3359)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2003 - 3 StR 430/02 (https://dejure.org/2003,3359)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 3 StR 430/02 (https://dejure.org/2003,3359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 337 StPO; § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG; § 32 JGG
    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche; Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit; Lichtbildmappe; wiederholtes Wiedererkennen; Beweiswert); Jugendstrafrecht (Heranwachsender; Gesamtwürdigung; tatrichterliches Ermessen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Täteridentifizierung durch Lichtbildvorlage - Abweichungen und Ergänzungen eines Zeugen bei Identifizierung des Täters durch Lichtbildvorlage - Sichere Identifikation des Täters bei Wiedererkennung mit nur "hoher Wahrscheinlichkeit" - Wertung des "ersten Wiedererkennens" ...

  • Judicialis

    JGG § 32; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 250; ; StPO § 251

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 32
    Begründung zum Schwergewicht der Taten: Einstieg in Kriminalität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 493
  • StV 2004, 58
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Hierzu gehören auch Ausführungen dazu, ob das - erste - Wiedererkennen auf einer Einzellichtbildvorlage oder einer Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen erheblichen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage ein deutlich geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223; Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493, 494; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382: "äußerst geringer Beweiswert'; vgl. dazu Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1402c).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Der Senat weist ferner darauf hin, dass den Darlegungserfordernissen, zumal bei dem hier vorliegenden, bis viermaligen Wiedererkennen (vgl. BGHSt 16, 204, 205 f.; BGH StV 1997, 454 f.), größere Aufmerksamkeit zu widmen sein wird (vgl. dazu näher BGH StV 2004, 58).
  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 402/04

    Totschlag (Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz;

    Dieses Urteil hatte der Senat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten durch Urteil vom 13. Februar 2003 (3 StR 430/02) in den Schuldsprüchen wegen gefährlicher Körperverletzung und in den Strafaussprüchen mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2018 - 1 OLG 2 Ss 29/18

    Wirksamkeit einer Bezugnahme auf eine Lichtbildvorlage

    Denn auch dann bliebe offen, aufgrund welcher Merkmale diese zusammengestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 2 StR 470/97, juris Rn. 4), wie die polizeiliche Lichtbildvorlage im Einzelnen durchgeführt worden ist, anhand welcher Merkmale die Zeugen den Angeklagten als den Täter wiedererkannt haben und welcher Beweiswert dem jeweiligen Wiedererkennen im Hinblick auf diese Beweisumstände beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493; Beschluss vom 01.10.2008 - 5 StR 439/08, juris Rn. 8).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Dabei war eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte vorzunehmen, wie sich die einzelnen Taten als besonderes Ereignis in den Lebenslauf, in die Entwicklungsphase des Angeklagten und in die stete Wechselwirkung persönlicher und sozialer Faktoren einfügt, vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2003, Az. 3 StR 430/02.
  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen.
  • KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Lückenhafte Beweiswürdigung bei

    Zudem ist der Tatrichter hier regelmäßig zur Wiedergabe der Umstände verpflichtet, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 90; Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16 - Juris, Rn. 10; NStZ-RR 2012, 381, 382; NStZ 2003, 493, 494).
  • KG, 24.01.2020 - 6-1/19

    TATP; Verwahren

    durchgeführten Wahllichtbildvorlage vom 22. August 2018 blieb für den Senat demgegenüber im Hinblick auf eine mögliche Suggestivwirkung der ersten - wenngleich nicht gezielten - Lichtbildvorlage für folgende Lichtbildvorlagen (zu solchem "wiederholten Wiedererkennen" vgl. BGH NStZ 2003, 493 [494 Rn. 7] mwN) ohne Beweiswert, zumal zu jenem zweiten Zeitpunkt möglicherweise bereits Aufnahmen von C. B. im Zusammenhang mit der Verhaftung des Angeklagten in aktuell laufenden Fernsehnachrichten veröffentlicht worden waren.
  • KG, 24.01.2020 - 2 StE 4/19
    durchgeführten Wahllichtbildvorlage vom 22. August 2018 blieb für den Senat demgegenüber im Hinblick auf eine mögliche Suggestivwirkung der ersten - wenngleich nicht gezielten - Lichtbildvorlage für folgende Lichtbildvorlagen (zu solchem "wiederholten Wiedererkennen" vgl. BGH NStZ 2003, 493 [494 Rn. 7] mwN) ohne Beweiswert, zumal zu jenem zweiten Zeitpunkt möglicherweise bereits Aufnahmen von C. B. im Zusammenhang mit der Verhaftung des Angeklagten in aktuell laufenden Fernsehnachrichten veröffentlicht worden waren.
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