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   BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06 (1)   

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https://dejure.org/2007,5097
BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06 (1) (https://dejure.org/2007,5097)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2007 - VI ZR 174/06 (1) (https://dejure.org/2007,5097)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - VI ZR 174/06 (1) (https://dejure.org/2007,5097)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Fehlendes Verschulden des Rechtsmittelführers an der Fristversäumnis als Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erfordernis der Beweislastumkehr zu Lasten des Schädigers bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der schädigenden ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff.; ; BGB § 282 a.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 282 a. F.
    Beweisregeln im Bereich des voll beherrschbaren Risikos (defektes Röntgentherapiegerät)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Arzthaftung: Verschulden des Arztes bei Schäden durch Bestrahlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1416
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06
    Sie wirft keine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage auf, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann noch berühren andere Auswirkungen des Rechtsstreits die Interessen der Allgemeinheit in besonderem Maße (vgl. BGHZ 151, 221, 223; BGHZ 152, 182, 191).
  • BGH, 11.10.1977 - VI ZR 110/75

    Ärztliche Behandlung - Beweislastumkehr - Arzt - Fehlerhaftes Narkosegerät

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06
    Dementsprechend trägt in Anwendung des Rechtsgedankens des § 282 BGB a.F. die Beweislast für die Fehler- und Verschuldensfreiheit die Behandlungsseite (vgl. Senatsurteile vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82 und vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94 - VersR 1995, 539, 540; OLG Hamm, VersR 1980, 1030 mit Nichtannahme-Beschluss des Senats vom 8. Juli 1980 - VI ZR 1/80; Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht 5. Aufl. B 214).
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06
    Dementsprechend trägt in Anwendung des Rechtsgedankens des § 282 BGB a.F. die Beweislast für die Fehler- und Verschuldensfreiheit die Behandlungsseite (vgl. Senatsurteile vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82 und vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94 - VersR 1995, 539, 540; OLG Hamm, VersR 1980, 1030 mit Nichtannahme-Beschluss des Senats vom 8. Juli 1980 - VI ZR 1/80; Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht 5. Aufl. B 214).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZB 125/05

    Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der Fristwahrung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 125/05 - FamRZ 2006, 32, 33 und vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 f.; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe").
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06
    Sie wirft keine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage auf, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann noch berühren andere Auswirkungen des Rechtsstreits die Interessen der Allgemeinheit in besonderem Maße (vgl. BGHZ 151, 221, 223; BGHZ 152, 182, 191).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der Fristwahrung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 125/05 - FamRZ 2006, 32, 33 und vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 f.; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe").
  • OLG Hamm, 01.10.1979 - 3 U 90/79
    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06
    Dementsprechend trägt in Anwendung des Rechtsgedankens des § 282 BGB a.F. die Beweislast für die Fehler- und Verschuldensfreiheit die Behandlungsseite (vgl. Senatsurteile vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82 und vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94 - VersR 1995, 539, 540; OLG Hamm, VersR 1980, 1030 mit Nichtannahme-Beschluss des Senats vom 8. Juli 1980 - VI ZR 1/80; Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht 5. Aufl. B 214).
  • OLG München, 25.03.2011 - 1 U 4594/08

    Arzthaftung: Nachweis der Verursachung einer Hepatitis C-Erkrankung durch eine

    Denn dem Behandler bleibt nach der Rechtsprechung auch in den Fällen des voll beherrschbaren Risikos die Möglichkeit, durch den Nachweis entsprechender sorgsamer Vorkehrungen und der Wahrung der gebotenen Sicherheitsstandards eine Haftung abzuwenden (BGH vom 13.02.2007,Az. VI ZR 174/06).
  • OLG Koblenz, 13.08.2013 - 5 U 628/13

    Schadensersatzansprüche wegen eines Discusbandrisses nach krankengymnastischer

    Dazu gehören Unzulänglichkeiten in der Hygiene oder Schwächen des eingesetzten Materials, nicht aber Therapiemängel (vgl. BGHZ 171, 358 ; BGH, VersR 2007, 1416; OLG München, VersR 2011, 885).
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