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   BGH, 13.02.2007 - VIII ZR 342/03   

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https://dejure.org/2007,9286
BGH, 13.02.2007 - VIII ZR 342/03 (https://dejure.org/2007,9286)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2007 - VIII ZR 342/03 (https://dejure.org/2007,9286)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - VIII ZR 342/03 (https://dejure.org/2007,9286)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert für Mängelbeseitigungsverlangen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert bei Mängelbeseitigungsverlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2; ZPO § 3; ZPO § 9
    Gebührenstreitwert einer Klage auf Mängelbeseitigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Auszug aus BGH, 13.02.2007 - VIII ZR 342/03
    Denn die Anregung zur Änderung ging vor Ablauf der dort genannten Frist hier ein (vgl. BVerwG NVwZ 1988, 1019; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rdnr. 73).
  • BGH, 07.04.2020 - VIII ZR 383/18

    Übersteigen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d.

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Wert der Beschwer eines - wie hier - zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters nicht nach den Kosten der Mängelbeseitigung, sondern gemäß §§ 2, 3 und 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der aufgrund des Mangels gegebenen Mietminderung (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2000 - XII ZR 314/99, NJW 2000, 3142 f.; vom 27. November 2002 - VIII ZB 33/02, NZM 2003, 152 unter II 1; vom 18. Februar 2004 - VIII ZB 84/03, WuM 2004, 220 unter 1; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. Februar 2007 - VIII ZR 342/03, WuM 2007, 207 Rn. 1 f.).
  • KG, 26.08.2010 - 8 W 38/10

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Klage auf Feststellung zur

    Entsprechend hat der VIII. Zivilsenat des BGH in der Entscheidung vom 13.03.2007 - VIII ZR 342/03 - GE 2007, 983 - bei einem Mängelbeseitigungsverlangen des Mieters den Streitwert auf der dreieinhalbfachen Jahresbetrag festgesetzt.
  • KG, 04.08.2011 - 8 W 48/11

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Feststellungsklage über die

    Entsprechend hat der VIII. Zivilsenat des BGH in der Entscheidung vom 13.03.2007 - VIII ZR 342/03 - GE 2007, 983 - bei einem Mängelbeseitigungsverlangen des Mieters den Streitwert auf der dreieinhalbfachen Jahresbetrag festgesetzt.
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