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   BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07   

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BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07 (https://dejure.org/2008,5202)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2008 - 3 StR 563/07 (https://dejure.org/2008,5202)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07 (https://dejure.org/2008,5202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 358 Abs. 2 StPO; § 46 StGB; § 54 StGB
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; Vollstreckungslösung; Gesamtstrafenbildung); Verschlechterungsverbot

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kompensation von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen durch Abschläge bei der Strafzumessung i.R.d. Festsetzung fiktiver Einzelstrafen und anschließende Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe; Anforderungen an die Strafzumessung auf Grundlage des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 46

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2 § 358 Abs. 2
    Vorgehen und Verschlechterungsverbot bei der "Vollstreckungslösung" zur Verfahrensverzögerung

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2 § 358 Abs. 2
    Vorgehen und Verschlechterungsverbot bei der "Vollstreckungslösung" zur Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 168
  • NStZ-RR 2008, 168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07
    Sodann hat es unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 3294) die beide Taten gleichermaßen betreffende rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens dadurch kompensiert, dass es von diesen beiden fiktiven Einzelstrafen jeweils sechs Monate abgezogen, mithin Einzelstrafen von acht Jahren und sechs Monaten bzw. sieben Jahren und sechs Monaten festgesetzt und hieraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren gebildet hat.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07
    Diese Verfahrensweise ("Strafabschlagslösung") entspricht nicht der - nach dem Erlass der angefochtenen Entscheidung - geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kompensation des Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ("Vollstreckungsmodell"; vgl. BGH - Großer Senat, Beschl. vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07
    Eine fiktive Gesamtfreiheitsstrafe hat es - obwohl sich dies empfohlen hätte (vgl. BGH NStZ 2003, 601) - nicht bestimmt.
  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

    Dies folgt für dieses Verfahren auch nicht aus der einen Einzelfall betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2008 (3 StR 563/07).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in einem Übergangsfall, in dem ein Urteil noch vor der Entscheidung des Großen Senats unter Anwendung der Strafzumessungslösung ergangen war, den Strafausspruch aufgehoben, damit stattdessen die Vollstreckungslösung angewendet wird (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07 -, NStZ-RR 2008, S. 168; nicht vergleichbar dagegen BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 514/07 -, NStZ 2008, S. 478, da das Urteil dort auch aufgrund der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben wurde).
  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

    Nach Auffassung des Senats ist zweifelhaft, ob es mit dem Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO vereinbar wäre, auf höhere als die in dem angefochtenen Urteil festgesetzten Einzelstrafen zu erkennen (vgl. aber BGH, Beschl. vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07 und Beschl. vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07).
  • OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14

    Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung; Annahme

    Das Verschlechterungsverbot ist zwar grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn das angefochtene Urteil einen Kompensationsausspruch enthält (BGH, Beschluss vom 13.02.2008, 3 StR 563/07, juris, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 22.12.2011, 32 Ss 116/11, juris, Rn.3).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08

    Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung (Abgabe mehrerer Steuerhinterziehungen);

    Indes liegt ein besonders gelagerter Einzelfall (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07 - und vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07), in dem der - bereits mehrfach, auch wegen einschlägiger Taten, vorbestrafte - Angeklagte durch die vorgenommene, vor der Rechtsprechungsänderung methodisch anerkannte und verfassungsrechtlich unbedenkliche Kompensation beschwert wäre, nicht vor.
  • OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 419/08

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anrechnung erfüllter Auflagen bei

    Der Angeklagte könnte deshalb - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - früher entlassen werden als dies bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten möglich wäre, vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2008, 168.
  • OLG Celle, 22.12.2011 - 32 Ss 116/11

    Reichweite des strafprozessualen Verbots der Schlechterstellung im Fall eines

    Die zu verbüßende Strafe kann deshalb im Rechtsmittelverfahren nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden (vgl. auch BGH, NStZ-RR 2008, 168 und StV 2008, 400).
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