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   BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13   

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https://dejure.org/2014,2939
BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13 (https://dejure.org/2014,2939)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2014 - 4 StR 468/13 (https://dejure.org/2014,2939)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 (https://dejure.org/2014,2939)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 4 StPO
    Verbindung zusammenhängender Strafsachen bei unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeit (Entscheidung durch gemeinschaftliches oberes Gericht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 2 StPO, § 13 Abs 2 S 1 StPO
    Verbindung von Strafsachen: Strafverfahren mit verschiedener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Verbindung von nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betreffenden Strafsachen; Verfahrenshindernis auf Grund einer unzulässigen Verbindung von Verfahren

  • rewis.io

    Verbindung von Strafsachen: Strafverfahren mit verschiedener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 13 Abs. 2 S. 1
    Verbindung von nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betreffenden Strafsachen; Verfahrenshindernis auf Grund einer unzulässigen Verbindung von Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Falsche Verfahrensübernahme durch Landgericht....also: Zurück ans abgebende AG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahrenshindernis bei einer unzulässigen Verbindung von Verfahren möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 112
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 285/01

    Verbindungsbeschluß (Unwirksamkeit bezüglich sachlicher Zuständigkeit);

    Auszug aus BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13
    Die Verurteilung im Fall II. 8 der Urteilsgründe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr kann wegen eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, bei Becker, NStZ-RR 2002, 257) nicht bestehen bleiben.

    Der Bundesgerichtshof kann die Verbindung nicht nachholen, da nicht er, sondern das Oberlandesgericht Hamm für eine solche Entscheidung zuständig wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 1996 - 2 StR 585/96, BGHR StPO § 4 Verbindung 12, und vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, bei Becker, NStZ-RR 2002, 257).

  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13
    Die Eröffnung ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464, und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9, jew. mwN):.

    Es besteht hinsichtlich der unter II. 8 der Urteilsgründe abgeurteilten Tat ein Verfahrenshindernis, das zwar zu einer entsprechenden Teilaufhebung des Urteils, nicht jedoch zur Verfahrenseinstellung führt, da die Rechtshängigkeit des Verfahrens bei dem Amtsgericht Coesfeld fortbesteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9).

  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 205/01

    Berücksichtigung von eingezogenen Gegenständen bei der Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13
    Selbst wenn man unterstellt, dass es sich um einen Gegenstand von nicht unerheblichem Wert handeln sollte, genügt es hier, die Einziehung erst bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98, und vom 6. Juni 2001 - 2 StR 205/01, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39).
  • BGH, 11.07.2013 - 3 StR 166/13

    Unwirksamkeit der Verbindung von Strafsachen (Zuständigkeit für die

    Auszug aus BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13
    Die Sache ist daher insoweit entsprechend § 355 StPO an dieses Gericht zu verweisen, das wegen der Gegenstandslosigkeit des Eröffnungsbeschlusses des Landgerichts Essen auch noch über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, NStZ-RR 2013, 378).
  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98

    Berücksichtigung der Einziehung eines wertvollen Gegenstandes bei Bemessung einer

    Auszug aus BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13
    Selbst wenn man unterstellt, dass es sich um einen Gegenstand von nicht unerheblichem Wert handeln sollte, genügt es hier, die Einziehung erst bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98, und vom 6. Juni 2001 - 2 StR 205/01, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 39).
  • BGH, 29.11.1996 - 2 StR 585/96

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13
    Der Bundesgerichtshof kann die Verbindung nicht nachholen, da nicht er, sondern das Oberlandesgericht Hamm für eine solche Entscheidung zuständig wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 1996 - 2 StR 585/96, BGHR StPO § 4 Verbindung 12, und vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, bei Becker, NStZ-RR 2002, 257).
  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04

    Verfahrensverbindung (Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit);

    Auszug aus BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13
    Die Eröffnung ist gegenstandslos und die Verbindung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464, und vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9, jew. mwN):.
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12

    Strafzumessung; Beschränkung der Revision (Trennbarkeit von Wertersatzverfall und

    Auszug aus BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13
    Allerdings folgt aus der Revisionsbegründung, dass die Revisionsführerin das angefochtene Urteil nur hinsichtlich der genannten Punkte für rechtsfehlerhaft hält (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2013 - 1 StR 476/12, NStZ-RR 2013, 279, 280 mwN).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Soll aber - wie hier - eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 4 StR 145/18 Rn. 4; Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 Rn. 5; Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 539/10, bei Cierniak/Zimmermann NStZ-RR 2013, 65; Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 Rn. 1; Beschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, bei Becker NStZ-RR 2002, 257; Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 13 Rn. 2 und 5a mwN).

    Der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Köln ist gegenstandslos (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 Rn. 5; Beschluss vom 26. Juli 1995 ? 2 StR 74/95, NStZ 1996, 47 mwN).

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