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   BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17   

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https://dejure.org/2018,4182
BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17 (https://dejure.org/2018,4182)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2018 - 4 StR 346/17 (https://dejure.org/2018,4182)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17 (https://dejure.org/2018,4182)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 154 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Teileinstellung bei mehreren Taten (Mitteilung der Gründe für eine Teileinstellung); Revisionsbegründung (Darlegung der für einen behaupteten Erörterungsmangel maßgeblichen Tatsachen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats hinsichtlich Erörterung der Gründe für die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich eines weiteren Körperverletzungsvorwurfs

  • rewis.io

    Strafverfahren: Beweiswürdigung bei Teileinstellung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Angaben des Belastungszeugen - und die Gründe für eine Teileinstellung

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 618
  • StV 2019, 815 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17
    Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581 f.; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, StV 2009, 116 f.; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 Rn. 4; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 19 in NJW 2014, 1975 nicht abgedruckt).

    Legen dagegen die Urteilsgründe eine Bedeutung der Einstellungsgründe für die Beweiswürdigung im Übrigen nicht nahe, muss die Revision einen von ihr behaupteten Erörterungsmangel mit der Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00 aaO; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08 aaO; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08 aaO; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 aaO).

    Erforderlich ist zumindest der Vortrag, dass für die Einstellung keine Gründe angeführt worden sind, die für die Beweiswürdigung keine Bedeutung haben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00 aaO; Brause, NStZ 2007, 505, 511).

  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 511/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17
    Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581 f.; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, StV 2009, 116 f.; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 Rn. 4; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 19 in NJW 2014, 1975 nicht abgedruckt).

    Legen dagegen die Urteilsgründe eine Bedeutung der Einstellungsgründe für die Beweiswürdigung im Übrigen nicht nahe, muss die Revision einen von ihr behaupteten Erörterungsmangel mit der Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00 aaO; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08 aaO; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08 aaO; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 aaO).

  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 207/12

    Geldstrafe (Bestimmung der Tagessätze); Teileinstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17
    Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581 f.; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, StV 2009, 116 f.; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 Rn. 4; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 19 in NJW 2014, 1975 nicht abgedruckt).

    Legen dagegen die Urteilsgründe eine Bedeutung der Einstellungsgründe für die Beweiswürdigung im Übrigen nicht nahe, muss die Revision einen von ihr behaupteten Erörterungsmangel mit der Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00 aaO; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08 aaO; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08 aaO; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 aaO).

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 143/08

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17
    Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581 f.; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, StV 2009, 116 f.; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 Rn. 4; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 19 in NJW 2014, 1975 nicht abgedruckt).

    Legen dagegen die Urteilsgründe eine Bedeutung der Einstellungsgründe für die Beweiswürdigung im Übrigen nicht nahe, muss die Revision einen von ihr behaupteten Erörterungsmangel mit der Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00 aaO; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08 aaO; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08 aaO; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 aaO).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17
    Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581 f.; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, StV 2009, 116 f.; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 Rn. 4; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 19 in NJW 2014, 1975 nicht abgedruckt).

    Ergibt sich die Erörterungsbedürftigkeit der Gründe für die Teileinstellung aus den schriftlichen Urteilsgründen, ist ein insoweit gegebener Erörterungsmangel vom Revisionsgericht auf Sachrüge hin zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 aaO; Beschluss vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).

  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: Abgrenzung von der

    Auszug aus BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17
    Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 143/08, NStZ 2008, 581 f.; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, StV 2009, 116 f.; vom 23. August 2012 - 4 StR 207/12 Rn. 4; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13 Rn. 19 in NJW 2014, 1975 nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 585/07

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung (Aussageanalyse;

    Auszug aus BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17
    Ergibt sich die Erörterungsbedürftigkeit der Gründe für die Teileinstellung aus den schriftlichen Urteilsgründen, ist ein insoweit gegebener Erörterungsmangel vom Revisionsgericht auf Sachrüge hin zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 aaO; Beschluss vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 285/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beruhen mehrerer Tatvorwürfe auf den

    aa) Beruhen mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen und stellt das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ein, kann den Gründen für die Teileinstellung des Verfahrens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den verbleibenden Vorwürfen insbesondere hinsichtlich der Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Belastungszeugen zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 6 StR 281/22; vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17, NStZ 2018, 618; BeckOK StPO/Eschelbach, 48. Ed., § 261 Rn. 61).

    Ist dies nach der konkret gegebenen Beweissituation der Fall, ist der Tatrichter aus Gründen sachlichen Rechts gehalten, die Gründe für die Teileinstellung im Urteil mitzuteilen und sich mit deren Beweisbedeutung auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17, NStZ 2018, 618).

  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 281/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung

    Darin liegt ein Erörterungsmangel (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschluss vom 13. Februar 2018 ? 4 StR 346/17, NStZ 2018, 618; LR/Sander, aaO Rn. 139 mwN).
  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 431/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Werden weitere Tatvorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschieden, ist deren Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung erforderlich, sofern der Grund für die Nichtverfolgung dieser Taten einen Einfluss auf die Gesamtwürdigung der Beweise zum verbleibenden Vorwurf haben kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2019 - 2 StR 300/19, Rn. 14; vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Ist dies nach der konkret gegebenen Beweissituation der Fall, sind die Gründe für die Teileinstellung im Urteil mitzuteilen und ihre Beweisbedeutung zu würdigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 5 StR 278/09, NStZ-RR 2009, 377, 378; vom 13. Februar 2018 ? 4 StR 346/17, NStZ 2018, 618 jeweils mwN).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Fälle von Aussage gegen

    Der Bundesgerichtshof verlangt auch dann, wenn der Vorwurf einer weiteren Tat nach § 154 StPO ausgeschieden wird, dessen Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung, sofern der Grund für die Nichtverfolgung dieser Tat einen Einfluss auf die Gesamtwürdigung der Beweise zum verbleibenden Vorwurf haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17, NStZ 2018, 618 f. mit Anm. Gubitz/Momme mwN).
  • BGH, 25.04.2023 - 4 StR 400/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussage: Urteilsgründe,

    Ist dies nach der konkret gegebenen Beweissituation der Fall, ist der Tatrichter aus Gründen sachlichen Rechts gehalten, die Gründe für die Teileinstellung im Urteil mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17 mwN; Beschluss vom 24. Januar 2018 - 5 StR 457/17 Rn. 4; Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 538/97 Rn. 11).
  • BGH, 13.02.2020 - 1 StR 473/19

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Entgegen der Auffassung der Revision ist ein durchgreifender Erörterungsmangel nicht darin zu sehen, dass das Landgericht in den Urteilsgründen nicht explizit dargetan hat, welche Gründe zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO hinsichtlich Fall 4 der Anklageschrift geführt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17 und vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3).
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