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   BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18   

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https://dejure.org/2019,4098
BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18 (https://dejure.org/2019,4098)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2019 - XII ZB 485/18 (https://dejure.org/2019,4098)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 (https://dejure.org/2019,4098)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eintritt einer Erledigung im Sinne von § 62 FamFG bei Anordnung einer vorläufigen Betreuung während eines auf Einrichtung einer Betreuung gerichteten Hauptsacheverfahrens; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Betreuung

  • rabüro.de

    Zur vorläufigen Betreuung (keine Erledigung) und zum Sachverständigengutachten trotz nicht angeordneter Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anordnung der Vorläufigen Betreuung, Erledigung, Sachverständigengutachten, Amtsermittlungspflicht

  • rewis.io

    Betreuungssache: Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Anordnung einer vorläufigen Betreuung; Betroffenenanhörung und Sachverständigeneinholung bei Verfahrensbeendigung ohne Betreuerbestellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 26 ; FamFG § 62

  • rechtsportal.de

    FamFG § 26 ; FamFG § 62
    Eintritt einer Erledigung im Sinne von § 62 FamFG bei Anordnung einer vorläufigen Betreuung während eines auf Einrichtung einer Betreuung gerichteten Hauptsacheverfahrens; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Betreuung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betroffenenanhörung und Sachverständigeneinholung bei Verfahrensbeendigung ohne ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 451
  • MDR 2019, 810
  • FamRZ 2019, 736
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 603/15

    Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18
    Auch wenn das Verfahren nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann die Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG gebieten, den Betroffenen anzuhören und ein Sachverständigengutachten einzuholen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17, FamRZ 2018, 628 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15, FamRZ 2016, 1663).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 8 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 15 mwN).

    Zu diesen Möglichkeiten gehört - wie sich schon aus § 278 Abs. 1 Satz 3 FamFG ergibt - auch das Aufsuchen des Betroffenen, um ihn in seiner üblichen Umgebung anzuhören (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 16 f. mwN).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 9 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17

    Betreuungssache: Einholung eines Gutachtens und Anordnung der Untersuchung und

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18
    Auch wenn das Verfahren nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann die Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG gebieten, den Betroffenen anzuhören und ein Sachverständigengutachten einzuholen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17, FamRZ 2018, 628 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15, FamRZ 2016, 1663).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 8 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 15 mwN).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 9 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 18 mwN).

    Mit der Frage, ob daher im Beschwerdeverfahren eine Begutachtung der Betroffenen geboten und zu diesem Zweck ggf. ihre Vorführung zur Untersuchung nach § 283 FamFG veranlasst war (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 11), hat sich das Landgericht jedoch rechtsfehlerhaft nicht befasst und auch nicht berücksichtigt, dass die Betroffene nach dem Beschwerdevorbringen des Vaters die Sachverständige aufgesucht hatte, als das Amtsgericht den Gutachtensauftrag bereits zurückgezogen hatte.

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13

    Betreuerbestellungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel gegen die ablehnende

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18
    Sie ist gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, obwohl vorliegend die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 534/14

    Vergütung des Betreuers eines durch Behindertentestament begünstigten

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18
    Der Vater der Betroffenen, dessen Beschwerde zurückgewiesen worden ist, ist gemäß §§ 303 Abs. 2 Nr. 1, 59 Abs. 1 FamFG auch beschwerdeberechtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2015 - XII ZB 534/14 - FamRZ 2015, 1019 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 186/17

    Betreuungssache: Voraussetzung der Anordnung einer Betreuung eines Volljährigen

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18
    Zwar ist im Ausgangspunkt richtig, dass das Vorliegen dieser Tatbestandsvoraussetzung durch den sachverständig beratenen Tatrichter (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 186/17 - FamRZ 2018, 205 Rn. 10 mwN) positiv festgestellt werden muss und daher dann, wenn trotz ausreichender Ermittlungen eine solche Feststellung nicht möglich ist, eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen nicht eingerichtet werden kann.
  • BGH, 16.01.2019 - XII ZB 429/18

    Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren: Antragsrecht der eine

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18
    Daher liegt kein Fall der Erledigung im Sinne von § 62 FamFG vor, in dem das Antragsrecht und damit die Zulässigkeit des Rechtsmittels nur unter besonderen Voraussetzungen zu bejahen sind (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 16. Januar 2019 - XII ZB 429/18 - mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22

    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachten bei

    Auch wenn das Verfahren nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann die Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG gebieten, den Betroffenen anzuhören und ein Sachverständigengutachten einzuholen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18, FamRZ 2019, 736).

    Als im ersten Rechtszug beteiligte Angehörige des Betroffenen, deren Beschwerden zurückgewiesen worden sind, sind die Eltern gemäß §§ 303 Abs. 2 Nr. 1, 59 Abs. 1 FamFG auch beschwerdeberechtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 4 mwN).

    Wird die Einrichtung einer Betreuung ohne die erforderlichen Ermittlungen abgelehnt, so wird dem Betroffenen der ihm durch das Betreuungsrecht gewährleistete Erwachsenenschutz ohne ausreichende Grundlage vorenthalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. November 2021 - XII ZB 215/21 - FamRZ 2022, 379 Rn. 8 mwN und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 11 mwN).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2021 - XII ZB 135/21 - FamRZ 2021, 1738 Rn. 9 mwN und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 03.11.2021 - XII ZB 215/21

    Betreuungssache: Vorführung des Betroffenen zur persönlichen Anhörung im

    Die Nichtdurchsetzung einer notwendigen Anhörung mit den Mitteln des § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG bedeutet einen Verstoß gegen § 26 FamFG (Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 21).
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